Zweiträgerlaufkran

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  • Hallo,


    ich brauche Eure Hilfe, es handelt sich um einen Zweiträgerlaufkran ausgelegt um eine Last von 1250 Kg zu transportieren.


    Mit diesen Laufkran werden Big Bags angehoben, das Gewicht der Big Bags geht bis zu 1000 Kg,


    und über eine Strecke von 5 m transportiert um dann in Silos entleert zu werden.


    Nun habe ich zwei Fragen.


    1. Wie sollte nach Eurer Meinung die Ausbildung und/oder die Unterweisung der Kranführer aussehen? Die BGG 921 habe ich schon durchgearbeitet mir scheint die Dauer der Unterweisung 1 - 5 Tage doch sehr Hoch!


    2. Um die Big Bags zu öffnen, begeben sich die Kranführer unter die schwebende Last, was mir ganz und gar nicht gefällt, habt Ihr hierzu Erfahrungen wie das anders gelöst werden könnte?



    Vorab schon mal vielen Dank für Eure Gedanken .........

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,



    wäre schön wenn man ein Foto sehen würde wie es aussieht wo die Bags geöffnet würden.


    Unter der Last zu stehen beim öffnen, ist die schlechste Lösung auf jedenfall. Kann man diese nicht eventuell mit einer Stange aus sicherer Entfernung Öffnung?


    Die Kranfahrer Schulung hat bei uns im Betrieb 1 Tag gedauert, kürzere Ausbildungszeit würde ich nicht empfehlen. Hier wurde eine Theroetische Ausbildung gemacht und dann die Praxis, beides im Anschluß mit einer Prüfung. Danach müssen dann die Mitarbeiter aber noch Beauftragt werden, diese sollte schriftlich erfolgen. Empfehle auch die Untersuchung der Mitarbeiter nach G25 für Fahr und Steuertätigkeiten machen zu lassen, um hier einen nachweis auch zu haben das die Mitarbeiter auch geeignet sind. Dieses ist aber eine Angbebotsuntersuchung und sollte vielleicht schriftlich festgelegt das diese gemacht werden muss um Steuertätigkeiten ausführen zu können. So seit ihr auch abgesichert das man nur Mitarbeiter hat, die auch geeignet sind.


    Grüße aus Neuwied

  • Danke Charlie23789,


    die Mitarbeiter haben die G25 schon und die schriftliche Bestellung ist auch schon erstellt.


    Mir geht es wirklich nur um die Ausbildung und um das öffnen der Big Bags.


    Leider darf ich kein Bild einfügen, an eine Art Stange zum Öffnen der Big Bags daran dachte ich auch, allerdings wurde mir gesagt das das nicht möglich wäre, was ich aber bezweifel.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin kelte,


    eine Woche Ausbildung für diesen speziellen Anwendungsfall? Finde ich viel.


    Wenn ich z.B. eine kürzere Ausbildung für etwas mache, setze ich immer einen Satz ein wie "in Anlehnung an die BGI.......", soll heissen das die verkürzte Ausbildung schon kompakt war, jedoch nicht alles super ausführlich behandelt hat. Beispiel: Viele Leute können Stapler fahren, weil sie es täglich machen (nicht dürfen, schon klar). Diesen Leuten praktischen Unterricht zu geben wäre jetzt der Langweiler hoch 3. Also könnte man sich beim praktischen auf eine Prüfungsfahrt beschränken und so Zeit sparen.


    Deine Bemerkung mit dem Menschen unter der Last, also das geht nicht. Schwebende Last und ein Arbeiten direkt darunter ist ein "NO GO".


    Viel Erfolg und vielleicht zeigst du uns die örtliche Situation mit einem Bild?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die Big Bags sind im unteren Teil mit einer Schleife und einen Knoten verschlossen und ich weis eben nicht wie das auf die Entfernung geöffnet werden soll?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Moin kelte,


    wenn die Mitarbeiter schon an den Geräten gearbeitet haben und ihr nur diese eine Sackware mit nur diesem Lastaufnahmemittel nutzt, kannst Du am untersten Ende der empfohlenen Ausbildungszeit ansetzen. Die Schulung für Brückenkrane dauert ohne Vorkenntnisse meist 2 Tage mit Theorie und Praxis.
    Bildest Du selber aus? Dann behandel auch die Besonderheiten der FIBC's (Flexible Intermediate Bulk Container), z.B. Seil nutzen wenn einer umfällt, nicht schleifen, etc. Wenn Du Dir externe Hilfe holst frag ab, ob er sich mit FIBC's auskennt und in seiner Ausbildung auf die Besonderheiten eingeht.


    Da Du kein Foto von der Situation machen kannst: Welche FIBC werden denn eingesetzt? Von welchem Hersteller und in welcher Größe? Welches Schüttgut wird transportiert? Einmal- oder Mehrweg? Du siehst, ganz so einfach ist es doch nicht. Wende Dich mal an den Hersteller, die können Dir bestimmt wertvolle Infos zum Handling geben.
    Es gibt Hersteller die bieten Entladestationen für die FIBC's an. Das ist vermutlich für euch auch sinnvoll.
    Und natürlich gibt es Stangen mit Haken im Einsatz, kommt aber wieder auf das System an ;)


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Kelte,


    1. Für die spezielle Ausbildung der Kranfahrer nur für diesen Bereich ist meiner Meinung nach ein Tag vollkommen ausreichend. Du gehst ja nur auf eure Gegebenheiten ein und mußt nicht die vielen Sonderfälle behandeln, die es bei euch im Betrieb gibt. Das spart Zeit, ist aber nur auf diesen Kran anwenbbar.


    2. Bei meinem ehem. Arbeitgeber wurden solche Big Bags so mit einem Seil verknotet, so das ein Zug am langen Seil das Öffnen bewirkt hat. Da wo das Verknoten zu unsicher war, sind die Bags aufgeschnitten worden (auch nicht toll)


    Mein Verbesserungsvorschlag war, Metallbehälter zu kaufen, die einen mechanisch zu öffnenden Auslauf hatten. Nicht ganz billig, aber je nach Verschleiß der Big Bags rechnete sich dsa.


    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott Harry


    Diese Nachricht wurde tatsächlich ohne I-Pad/I-Phone erstellt und ist trotzdem lesbar

  • Frage zu dem Thema,


    habe gerade mal ein Problem. Die Funktion des Kranes muss durch eine tägliche Funktionskontrolle festgestellt werden. Ist dieses zu Dokumentieren? Wenn ja (was meine Meinung ist) wo ist das festgeschrieben?


    Wer kann mir helfen? Es geht um Laufkräne.


    Danke!!

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  • EGO 66,


    ...du meinst wie die Listen in den Sanitärräumen?!?!


    Nein, es ist m.W. nirgendo festgeschrieben und es ist auch nicht wirklich sinnvoll. Tägliche Kontrollen (Sicht-, Funktions-,...) sind bei fast allen Arbeitsmitteln Vorschrift.
    Du solltest eine solche Verfahrensweise hier ebenso systemisch verankern, z.B. in einer Arbeitsanweisung, Unterweisung etc. pp. wie die entsprechende Prüfmöglichkeiten und -verfahren (Stichproben, Audits...).


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Jepp, das kenne ich auch.


    Wir machen auch die tägliche Einsatzprüfung, dokumentieren sie aber nicht. Daher die Frage ob das vom Gesetz her Pflicht ist, es zu dokumentieren oder nicht.


  • 1. Alle Kranführer und Kranführerinnen müssen arbeitstäglich den Zustand des Krans gewissenhaftin diesem Kontrollbuch dokumentieren und mit Datum, Namen und Unterschriftbestätigen.Stellen sie z.B. fest, dass das Hubseil einzelne Drahtbrüche aufweist,müssen sie diesen Mangel in das Kontrollbuch eintragen.
    2. Kranführer und Kranführerinnen müssen vor Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen undder Notendhalteinrichtungen (Begrenzer) prüfen. Bei kabellos gesteuerten Kranen müssensie die Zuordnung von Steuergerät und Kran prüfen. Sie müssen in das Kontrollbuchauch eintragen, dass keine Mängel festgestellt wurden.


    EDIT
    In unserer Prüfliste wird explizit auf § 30 (1) DGUV 52 „Krane“ - "Pflichten des Kranführers" verwiesen.

    Zitat von DGUV V52

    § 30Pflichten des Kranführers
    (1) Der Kranführer hat bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen– ausgenommen Rutschkupplungen – zu prüfen. Er hat den Zustand desKranes auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Bei drahtlos gesteuerten Kranen hater die Zuordnung von Steuergerät und Kran zu prüfen.

    Die Dokumentationsempfehlung ergibt sich dann aus §30 (3) Satz 1 "Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, beiKranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen."
    In Satz 2 wird es für ortsveränderliche Krane nochmal explizit gefordert.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

    Einmal editiert, zuletzt von Dan_Hart () aus folgendem Grund: EDIT: Grundlage nach DGUV V52

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  • Hi,


    der Kranführer hat die Pflicht, den Kran arbeitstäglich zu prüfen. Wenn alles in Ordnung ist muss er nichts schriftlich dokumentieren! Man muss nicht unnötig Papier erzeugen und die Leute mit noch mehr Dokumentation beschäftigen.


    Nur wenn er Mängel feststellt sind diese zu melden. Und hier ist die Fachempfehlung Mängel immer schriftlich an den zuständigen Vorgesetzten zu melden, damit der Kranführer rechtssicher nachweisen kann, dass er seiner Meldepflicht nachgekommen ist.
    Nur bei ortsveränderlichen Kranen müssen Mängel ins Krankontrollbuch eingetragen werden.


    schöne Grüße