HGF - Häufig Gemachte Fehler - LEK2 Kapitel "5.2. Beurteilung": Nicht ausreichend -nur Nohl und sonst nichts

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  • Häufig Gemachter Fehler: Bei der Beurteilung wird nur die Risikoabschätzung mit der Risikomatrix nach Nohl verwendet.


    Bei der Beurteilung gibt es eine Rangfolge:


    Das bedeutet: wenn die Beurteilung nach Rechtslage einen Handlungsbedarf ergibt, dann ist Deine Beurteilung schon fertig.
    Zusätzliche Beurteilungen sind überflüssig und geben Punktabzug.


    Kann an Hand der Rechtslage der Handlungsbedarf nicht festgestellt werden, dann paßt vielleicht eine Leitmerkmalmethode oder der Screening Gesundes Arbeiten.


    Erst wenn weder Rechtslage noch Leitmerkmalmethode eine Entscheidungshilfe geben, dann kommt die Risikomatrix zum Einsatz. Das ist z. B. bei Rutschgefährdungen oder Stolpergefährdungen oft der Fall.



    Beispiel 1: Am Arbeitsplatz wird eine Lautstärke von 105dB(A) gemessen.
    Beurteilung: Allgemein gilt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung im Anhang Nr. 3.7: In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.
    Konkrete Grenzwerte stehen in der LärmVibrationsArbSchV. Da suchst Du dann den für den beurteilten Arbeitsplatz passenden Grenzwert aus. Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, besteht Handlungsbedarf.



    Beispiel 2: Die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes muß oft Patienten umlagern.
    Beurteilung: Es gibt zwar Reglungen zu dieser Tätigkeit, aber sie sind nicht konkret genug, um im Einzelfall einen Handlungsbedarf zu begründen. Hier kann eine der Leitmerkmalmethoden angewendet werden. In naher Zukunft wird es auch eine Leitmerkmalmethode für die Pflegetätigkeit geben.



    Zusammenfassung:

    • Im Kapitel "Beurteilung" geht es ausschließlich um die Beurteilung der Gefährdungen aus dem vorigen Kapitel.
    • Bei der Beurteilung mußt Du das zur Gefährdung passende Verfahren anwenden.
    • Als Ergebnis Deiner Beurteilung schreibst Du für jede Gefährdung hin: Es besteht Handlungsbedarf oder Es besteht kein Handlungsbedarf.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

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  • Hallo,
    da ich das Thema Stolpergefährdungen durch unebenen Hallenboden in meinem Praktikum verwenden möchte stellt sich mir eine Frage.
    Sie meinen wenn die Beurteilung nach Rechtslage einen Handlungsbedarf ergibt, dann ist Deine Beurteilung schon fertig.
    Was ich bei mir so sehen würde, da nach dem §4 der ArbStättV 1.5 (abs.2) ein ebener Boden ja vorgeschrieben ist.
    Zwar finde ich hier keine Toleranzwerte, aber die Gesetzliche Regelung, oder sehe ich das falsch?
    mfg
    H-A Schäning

  • Hallo HansSchaeming,


    die Arbeitsstättenverordnung gibt dir nur das Ziel vor, in deinem Fall das der Boden eben sein soll.
    Die ASR konkretisieren diese Anforderungen, siehe z. Bsp. ASR A1.5/1,2 Fußböden.


    Du musst bei deiner Gefährdungsbeurteilung vom Gesetzt bis zu Wissenschaftlichen Erkenntnissen alles Berücksichtigen
    und erst dann, wenn es da nix gibt solltest du z. Bsp. Nohl nutzen um den Handlungsbedarf festzustellen.


    Gruß


    NewWave

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo hseffers,

    erstmals danke für die wertvollen Informationen!

    ich bin jetzt mit der Analyse fertig, die Gefährdungsanalyse hat 5 Seiten und meine Risikomatrix- Zuordnung ist schon in der Gefährdungsanalyse dabei.

    Kann man die GFB als Anlage beifügen?

    Bei mir besteht schon Handlungsanlass laut Risikomatrix.

    Muss ich noch etwas beachten?


    Gruß

  • Ich habe alles im Anhang beifegügt gehabt: GBU, Ergebnisse der Beleuchtungsmessungen, Ergebnisse der Temperaturmessungen etc.
    Der Anhang war Umfangreicher wie der Bericht.


    Das wurde zwar von einem Prüfer "angemeckert" ...

    ... aber genau dieser Prüfer sagte vorher zu uns: "Alles was nicht in den Bericht passt, packt Ihr in den Anhang!"


    Genau dieses hatte ich ihm dann in Erinnerung gerufen und... bestanden.
    (Note weiß ich nicht, nie erfragt)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo

    ich glaube fast das jeder Prüfer hier Handlungsfreiheit hat um dies mit Anhangen , oder was im Bericht drin steht zu bewerten. Mein Betreuer meinte auch das wir das was nicht im Bericht seht im Anhang stehen sollte . Es geht im Bericht rein um die Ergebnisse

    Gruß

  • Ich habe alles im Anhang beifegügt gehabt: GBU, Ergebnisse der Beleuchtungsmessungen, Ergebnisse der Temperaturmessungen etc.
    Der Anhang war Umfangreicher wie der Bericht.


    Das wurde zwar von einem Prüfer "angemeckert" ...

    ... aber genau dieser Prüfer sagte vorher zu uns: "Alles was nicht in den Bericht passt, packt Ihr in den Anhang!"


    Genau dieses hatte ich ihm dann in Erinnerung gerufen und... bestanden.
    (Note weiß ich nicht, nie erfragt)

    Ja, das kann ich bestätigen, dass wurde uns auch als Hinweis mit gegeben