Häufig Gemachter Fehler: Bei der Beurteilung wird nur die Risikoabschätzung mit der Risikomatrix nach Nohl verwendet.
Bei der Beurteilung gibt es eine Rangfolge:
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
- eine Leitmerkmalmethode oder der Screening Gesundes Arbeiten (http://www.screening-gesundes-arbeiten.de)
- Risikomatrix nach Nohl
Das bedeutet: wenn die Beurteilung nach Rechtslage einen Handlungsbedarf ergibt, dann ist Deine Beurteilung schon fertig.
Zusätzliche Beurteilungen sind überflüssig und geben Punktabzug.
Kann an Hand der Rechtslage der Handlungsbedarf nicht festgestellt werden, dann paßt vielleicht eine Leitmerkmalmethode oder der Screening Gesundes Arbeiten.
Erst wenn weder Rechtslage noch Leitmerkmalmethode eine Entscheidungshilfe geben, dann kommt die Risikomatrix zum Einsatz. Das ist z. B. bei Rutschgefährdungen oder Stolpergefährdungen oft der Fall.
Beispiel 1: Am Arbeitsplatz wird eine Lautstärke von 105dB(A) gemessen.
Beurteilung: Allgemein gilt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung im Anhang Nr. 3.7: In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.
Konkrete Grenzwerte stehen in der LärmVibrationsArbSchV. Da suchst Du dann den für den beurteilten Arbeitsplatz passenden Grenzwert aus. Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, besteht Handlungsbedarf.
Beispiel 2: Die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes muß oft Patienten umlagern.
Beurteilung: Es gibt zwar Reglungen zu dieser Tätigkeit, aber sie sind nicht konkret genug, um im Einzelfall einen Handlungsbedarf zu begründen. Hier kann eine der Leitmerkmalmethoden angewendet werden. In naher Zukunft wird es auch eine Leitmerkmalmethode für die Pflegetätigkeit geben.
Zusammenfassung:
- Im Kapitel "Beurteilung" geht es ausschließlich um die Beurteilung der Gefährdungen aus dem vorigen Kapitel.
- Bei der Beurteilung mußt Du das zur Gefährdung passende Verfahren anwenden.
- Als Ergebnis Deiner Beurteilung schreibst Du für jede Gefährdung hin: Es besteht Handlungsbedarf oder Es besteht kein Handlungsbedarf.
Sifa-Tutor -Harald Seffers-