Hallo Menschenschützer,
wir haben eine alte Schneidlinie für Flachglas verkauft. Ursprünglich sollte sie verschrottet werden, jetzt wird sie demontiert und beim Käufer im Ausland wieder montiert.
Der Käufer hat den Hersteller beauftragt, das Gerät fachgerecht zu demontieren. Abenso hat der Käufer eine weitere Fremdfirma beauftragt, dabei zu helfen. Wie sieht das für uns aus? Die Fremdfirma wurde nicht von uns beauftragt, arbeitet aber auf unserem Gelände.
Natürlich wurde auf die geltenden Sicherheitsvorschriften hingewiesen, aber sind wir im Falle eines Unfalls zuständig? Hier ist doch der Käufer in der Pflicht, oder sehe ich das falsch?
Danke für eure Hilfe!
Gruß Frank