Maschinenkäufer beauftragt Fremdfirma zur Demontage

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  • Hallo Menschenschützer,
    wir haben eine alte Schneidlinie für Flachglas verkauft. Ursprünglich sollte sie verschrottet werden, jetzt wird sie demontiert und beim Käufer im Ausland wieder montiert.
    Der Käufer hat den Hersteller beauftragt, das Gerät fachgerecht zu demontieren. Abenso hat der Käufer eine weitere Fremdfirma beauftragt, dabei zu helfen. Wie sieht das für uns aus? Die Fremdfirma wurde nicht von uns beauftragt, arbeitet aber auf unserem Gelände.
    Natürlich wurde auf die geltenden Sicherheitsvorschriften hingewiesen, aber sind wir im Falle eines Unfalls zuständig? Hier ist doch der Käufer in der Pflicht, oder sehe ich das falsch?


    Danke für eure Hilfe!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,


    was meinst Du mit zuständig? Da Du, bzw. Dein Chef immer für seine MA zuständig ist, kann es bei den von Dir genannten Arbeiten zu Verantwortlichkeiten kommen. Schau Dir dazu mal §8 ArbSchG und die BGV A1, speziell §6, an. Dort findest Du den Begriff Koordinator, wer welche Verpflichtung hat, etc.
    Eventuell kommen auch noch vertragliche Bedingungen zum Tragen.


    Gruß
    Stephan


    PS: Unabhängig von rechtlichen Verantworlichkeiten wollen für gewöhnlich alle Firmen bei Fremdfirmeneinsatz auf dem eigenen Gelände die "Kontrolle" behalten

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,
    vielleicht hab ich mich da missverständlich ausgedrückt. Es sind keine Mitarbeiter von uns an der Aktion beteiligt. Der Tisch wurde verkauft und der Käufer montiert das ohne unsere Beteiligung ab. Nur eben auf unserem Betriebsgelände.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Guten Morgen Frank,


    das hatte ich auch so verstanden, aber hätte etwas weiter ausholen sollen. Ich gehe bei meinen Ausführungen davon aus, dass ihr kein Kontraktorenmanagement habt.
    Ihr, bzw. Dein Chef ist für die Gefährdungen aus eurem Betrieb verantwortlich. Des Weiteren sind auf Grund der Arbeiten durch die Fremdfirma auf eurem Betriebsgelände eventuell auch Gefahren für eure Mitarbeiter zu erwarten, jedenfalls wenn man die Arbeiten nicht zeitlich oder örtlich vom normalen Betriesablauf trennen kann. Das meinte ich mit "es kann zu Verantwortlichkeiten kommen"
    Wenn auf Grund der Arbeiten durch die Fremdfirma auf eurem Betriebsgelände eine gegenseitige Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann muss ein Koordinator bestellt werden. Ihr solltet, wenn nicht bereits vertraglich geregelt, festlegen wo die Fremdfirmenmitarbeiter sich bewegen können/dürfen. Wo sie Pause machen, essen, trinken, rauchen können, Infos zur Ersten-Hilfe und Verhalten im Brand-/Notfall geben. Welche Gefahren entstehen für den Käufer und seine Subunternehmen aus eurem Betrieb? Gegebenfalls Montagezeiten vorgeben, Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände, etc. Darüber müssen sowohl eure Mitarbeiter, als auch die des Käufers informiert werden. Für die Weitergabe der Infos an den Sub ist der Käufer zuständig. Auch für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist der Käufer verantwortlich.
    Ob ihr das dem Käufer überlasst ist Einstellungssache. Letztlich steht in der Zeitung der Name eurer Firma, wenn es zu einem schweren Unfall kommt. Und wenn Du einen guten Chef hast, hat er die Koordination bereits mit in den VK-Preis eingerechnet ;)


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl