Kranschein ja oder nein

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen in die Runde,

    wahrscheinlich habe ich es nur überlesen (Lese gerade so viel in LEK1 und LEK 2 da kann das passieren) aber, ist es so, dass ich im Betreib 2 - 3 Mitarbeiter einen Kranschein machen lassen kann und diese dürften dann intern andere Mitarbeiter schulen und Kranscheine austellen??

    Und falls das wirklich so sein sollte, welchen Kurs brauchen die Mitarbeiter dann dafür?


    vG vom Izelion

  • ANZEIGE
  • Also ich Kann nur empfehlen die Mitarbeiter die Ausbilden sollen auf einen Ausbilderlehrgang zu schicken,

    Da erfahren sie alles was sie benötigen um eine Rechtsichere Ausbildung zu gewährleisten.

    zudem sollte den Ausbildern bewusst sein das sie sich regelmäßig weiterbilden müssen um auf dem stand der Technik zu bleiben. (min. aller 3 Jahre)

    ich habe meinen Ausbilder im Haus der Technik in Essen gemacht, diesen Kurs kann ich nur empfehlen.


    hier der Link zum Kurs bei Interesse:

    Ausbilder und Einsatzleiter von Kranführern mit Praxistag | HDT

  • Aus Kostengründen wurde der Unimog nicht näher betrachtet.


    Handelt es sich hierbei um ein LKW-Ladekran oder um einen mobilen Kran?

    Ich tendiere zu einem mobilen Kran,

    Der Verkäufer bietet eine Einweisung an - aber keine Kranschulung.

    Aber eine Einweisung speziell auf dieses Gerät ist eigentlich sinnvoller.



    hsg_01_08_20_kran_3.jpg



    FB63T_Funk_2.jpg

  • ANZEIGE
  • So wie der aussieht, ist das für mich DEUTLICH näher am LKW Ladekran als am Mobilen Kran...

    Ich würde den TAB fragen, was der davon hält...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • moin zusammen



    Das wird ein Anbaukran (Auswechselbare Funktionseinrichtung). Ein Trecker ist kein LKW, somit kann es kein LKW-Ladekran sein.


    Grüße aus dem Norden

  • Für Anbaukrane gibt es aber nur als LKW-Anbaukran oder mobiler Kran eine Schulungen gemäß DGUV Vorschrift 52/53.

    Daher eher die Einordnung als mobiler Kran bzw. Ladekran auf Zugmaschine (Fahrzeuge) = LKW-Ladekran.


    Oder eben eine Schulung "Bediener von Forstkränen" da es sich um ein Frontlader 3-Punkt-Traktorkran für den Forstbetrieb handelt.

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 ()

  • ANZEIGE