Kummer-/Mecker-/Verbesserungskasten

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  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin am überlegen, ob ich eine Art Kummer- oder Meckerkasten einrichte in Bezug auf psychische Belastung und so weiter. Wir haben halt in ein zwei Bereichen ein bisschen Stress, und ich dachte, dass die Mitarbeiter sich da vielleicht anonym äußern könnten. Kollegen haben aber die Befürchtung, dass dies einige zum Mobben ausnutzen könnten, also anonym falsche Aussagen machen könnten. Was meint Ihr? Habt Ihr Erfahrung mit solchen "Kummerkästen"?

    Liebe grüße, Igreen!

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  • Hallo lgreen,

    mit "Kummerkasten" habe ich gute Erfahrungen gemacht. Es gibt allerdings ein paar Randbedingungen, die ich gelernt habe:
    - Kummerkasten muss allgemein und anonym zugänglich sein
    - Es muss klare Regelungen zur Verfahrensweise mit den Meldungen geben
    - Die Verfahrensweisen müssen konsequent und von allen überprüfbar umgesetzt werden
    - Die Auswertung muss von einem Team erfolgen. Fachleute (Sifa, etc.) und Arbeitnehmervertreter müssen beteiligt sein
    - Zur Umsetzung von Maßnahmen müssen alle Ebenen im Betrieb beteiligt sein
    - Regelmäßige Berichte müssen kommuniziert werden
    - Kummerkasten muss temporär sein, bzw. das System muss regelmäßig (1-3 Jahre) überprüft und angepasst werden

    Das solche Instrumente missbraucht werden können liegt in der Natur der Sache. Es hielt sich aber in Grenzen. Viele der "Motzer" jammern halt nur gerne und bedauern sich selbst von morgens bis abends, werden aber nur selten aktiv (Jammern auf hohem Niveau - Die Welt ist ja so schlecht und ungerecht).
    Und frei nach Lichtenberg: Es ist nicht gesagt, dass es nach Änderungen besser wird - aber um besser zu werden, muss es geändert werden.

    Mit dem (Mode-)Begriff "Mobbing" bin ich inzwischen sehr vorsichtig geworden. Ich lasse das unter psychische Gefährdungen laufen.
    Unter Mobbing (und z.B. auch Burnout) versteht jeder etwas anderes und es bringt einen nicht wirklich zu einer Lösung.


    Zitat (von hier):
    Abschaffung der Mobbing-Definitionen durch das Bundesarbeitsgericht
    ...
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06

    Das Landesarbeitsgericht wird nicht zu prüfen haben, ob der Kläger Mobbing-Übergriffen ausgesetzt war. Der Begriff “Mobbing” ist kein Rechtsbegriff und überdies inhaltlich in den Einzelheiten unklar, da es eine einheitliche Definition dieses tatsächlichen Phänomens nicht gibt.
    ...


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo!

    Mit dem Kummerkasten ist es sicher nicht einfach.

    Meine Erfahrungen mit dem Betriebsrat sind schon bescheiden. Kolleginnen und Kollegen, die sich beschweren, sind oft nicht bereit, zu Ihren Aussagen öffentlich zu stehen. Dann gibt es oft keinen Handlungsauftrag für den Betriebsrat. Ein anonymer Zettel erschwert in der Regel weiter die Bearbeitung des Problems.
    Ich würde es für effektiver halten, wenn die Verschwiegenheit bei einem Ansprechpartner sichergestellt und kommuniziert wird.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Danke für euer Feedback! Wir planen hier noch Brainstorm-Mäßig mit Betriebsrat und Chefabteilung. Wird alles einfließen, was ihr mir sagt.
    Danke schön und liebe Grüße.