Betriebsanweisung für Draht- od. Senkerodiermaschine

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  • Hallo Forum


    Ich suche eine BA für eine Draht- oder Senkerodiermaschine. Eigentlich für beide aber für eine von beiden wäre schon toll.

    MfG Ingo


    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,


    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)


    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

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  • Hi Ingo,


    bist du auf der Suche nach einer BA erfolgreich gewesen? Bin ebenfalls auf der Suche, am besten für eine Senkerodiermaschine, denk aber falls du eine hast für Drahterodiermaschinen lässt sich die einfach umschreiben.


    Gruß
    Tom

  • Hi,


    ich war auch länger auf der suche, habe aber nichts pasendes gefunden. Im Anhang die BA, die von mir erstellt wurde und bei uns eingesetzt wird. Vielleicht ja für euch als Anhaltspunkt zu gebrauchen. Nicht zu vergessen ist aber auch die autom. Löschanlage, die meist an den Erodiermaschinen hängt. Hierfür ist m.E. auch eine BA notwendig.


    Grüße
    Mikey

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  • Hallo zusammen,

    ich habe seinerzeit für die Betriebsanweisung "Drahterodiermaschinen" in Erfahrung gebracht, wie hoch die Spannung überhaupt ist - weil in allen Vorlagen die elektrische Gefährdung beschrieben wird - in der letzten auch. Da gab es in der Betriebsanleitung den Hinweis zu der Generatorplantine, dass Gleichspannung bis 75 V und Ströme bis zu 50 A erzeugt wird.

    Das Verbot für Personen von Herzschrittmachern auch oft beschrieben - Expositionsbereiche nach DGUV waren in der Regel - auch vom Hersteller - nicht angegeben. Die DGUV Regel 103-014 gibt dazu Hinweise; in einem Praxisfall hatte die BG zur Absicherung der Eignung für einen Mitarbeiter mit "frischem" Herzschrittmacher für Arbeiten an (neueren) Drahterodiermaschinen gemessen. Ergebnis: Es bestanden keine Bedenken zur Beschäftigung.

    Kleiner Hinweis zum Text: da werden "unnötige" Hautbenetzungen erwähnt - mir drängt sich da auf, dass es auch nötige Benetzungen gibt - wird wohl nicht der Fall sein. Besser wäre da einfache Sprache "Hautbenetzung vermeiden".

    Zur elektrischen Gefährdung: " ... nicht mit der bloßen Hand berühren.., sowie "Nur mit isolierten Gegenständen (Spiegel???) in die..."

    Einfacher und auch einprägsamer ist nur die Positivdarstrellung des sicherheitsgerechten Verhaltens "Sichtkontrolle des Schnittes (oä.) nur mit isolierendem Werkzeug". Wenn das zugelassen wird, muss m. E. zuvor die Größe berührbaren Spannung geklärt worden sein, ansonsten nicht zulässig.

    Werkzeugwechsel auch bei geöffneter Tür möglich?

    Hättest du mal eine Quelle zu den mit Geruchsstoffen versetzten CO2?


    mfg

    Uwe