AMS-Handbuch verwendet immer noch Begriffe aus OHSAS 18001:1999

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  • Im Kapitel 3 des AMS-Handbuchs eines großen Unternehmens werden immer noch die Begriffsdefinitionen aus OHSAS 18001:1999 verwendet. In dem Unternehmen ist der Gefährdungsbeurteilungsprozess ein Unterprozess des AMS. Die Beschreibungen des Gefährdungsbeurteilungsprozesses und der anderen Unterprozesse verweisen auf die spätestens seit dem 1.7.2009 ungültigen Begriffsdefinitionen im AMS Handbuch.

    Die Betriebe des betroffenen Unternehmens sind weltweit nach OHSAS 18001:2007 zertifiziert. Aber was z.B. ein "Vorfall" oder eine "Erkrankung" nach dem heute gültigen BS OHSAS 18001:2007 ist, kann in dem Unternehmen nur im Standard selbst nachgelesen werden, der aus Urheberrechtsgründen leider nicht im Intranet des Unternehmens veröffentlicht wird. Mitarbeiter können sich den Standard gegen Unterschrift ausleihen. (Deswegen hat sich der Betriebsrat am Hauptsitz des Unternehmens OHSAS 18002:2008 zugelegt, den sich Mitarbeiter ohne Unterschrift ausleihen können. OHSAS 18002:2008 ist OHSAS 18001:2007 mit Umsetzungshinweisen.)

    Besonders erstaunt mich, dass eine große Zertifizierungsgesellschaft die Betriebe des Unternehmens bereits zwei mal nach OHSAS 18001:2007 zertifiziert hat, obwohl ausgerechnet im Fundament des Hauptdokuments des AMS immer noch die inzwischen ungültigen Begriffe verwendet werden. (Bei der Erstzertifizierung und bei den Re-Zertifizierungen waren übrigens keine Arbeitnehmervertreter beteiligt.)

    Das Unternehmen ist stolz darauf, dass es nicht nur "Unfälle", sondern auch "Beinaheunfälle" erfasst und beurteilt. Beide Begriffe waren in OHSAS 18001:1999 zwar noch definiert, jedoch in OHSAS 18001:2007 gibt es diese Begriffe nur noch in den Anmerkungen zum Begriff "Vorfall".

    Nach OHSAS:18001 sind "Vorfälle" Ereignisse, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. "Erkrankungen" sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden.

    Hier geht es nicht um Wortklauberei. Gerade arbeitsbedingte psychische Erkrankungen werden auch im heutigen Sprachgebrauch noch nicht als arbeitsbedingter "Unfall" begriffen. Und tatsächlich werden psychische Belastungen in dem Unternehmen, das sich auf die Erfassung und Beurteilung von Unfällen und Beinaheunfällen beschränkt, weder in auditierbaren noch in mitbestimmten Prozessen erfasst und beurtelt. Mit dem Begriff des Vorfalls, der eine psychische Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) hätte zur Folge haben können, kämen diese Erkrankungen besser auf den Radar der Arbeitsschutzverantwortlichen.

    Die Unternehmensleitung meint, dass die Verwendung der heute nicht mehr gültigen Begriffe aus OHSAS 18001:1999 keine Abweichung sei, denn schließlich sei das AMS-Handbuch bereits zwei mal nach OHSAS 18001:2007 zertifiziert worden. Kann hier jemand erklären, wie das möglich ist? Sollte sich der Betriebsrat nun an die Zertifizierungsgesellschaft oder an die Deutsche Akkreditierungsstelle wenden?

    2 Mal editiert, zuletzt von achtzehntausendeins (23. August 2013 um 07:04) aus folgendem Grund: bei der Re-Zertifizierung -> bei den Re-Zertifizierungen

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  • Hallo,

    dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
    1. Die Prüfer haben es schlicht nichts gemerkt.
    2. Die Begriffe sind in einer Betriebsanweisung näher spezifiziert/ergänzt worden.
    3. Es ist eine Abweichung, die aber nicht zu einem Ausschlußkriterium führt.

    Setz dich doch einfach mit dem Zertifizierer in Verbindung und befrage den Prüfer/Auditor dazu. Der hat die richtige Antwort für dich. ^^

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo,

    dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
    1. Die Prüfer haben es schlicht nichts gemerkt.
    2. Die Begriffe sind in einer Betriebsanweisung näher spezifiziert/ergänzt worden.
    3. Es ist eine Abweichung, die aber nicht zu einem Ausschlußkriterium führt.

    Setz dich doch einfach mit dem Zertifizierer in Verbindung und befrage den Prüfer/Auditor dazu. Der hat die richtige Antwort für dich. ^^


    Der Prüfer muss es bemerkt haben, sah aber wohl keinen Korrekturbedarf. Die DAkkS sah jedoch Korrekturbedarf und veranlasste eine Auditüberprüfung. Das AMS-Handbuch wurde danach auf den Stand von OHSAS 18001:2007 gebracht.

    Beste Grüße
    achtzehntausendeins

  • Hallo Sifaboardler,

    Gibt es andere Beispiele in Euch bekannten Betrieben für fehlende oder verspätete Umstellungen?
    (Verspätet sind alle Umstellungen, die nach dem 1.7.2009 in Kraft traten.)

    Schönes Wochenende
    achtzehntausendeins