Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen wurden vor kurzem die Fenster gereinigt durch ein externes Unternehmen. Das Interessante war das im ersten und zweiten Stock die Fenster von aussen gereinigt wurden und die Mitarbeiter sich lediglich mit einer Hand am Fensterrahmen festgehalten haben und mit der anderen Hand eben gereinigt. Zugang haben Sie sich durch öffnen der Fensterscheibe im inneren des Gebäudes verschafft. Jetzt habe ich mich gefragt ob das ohne Absturtzsicherung überhaubt erlaubt ist . Gibt es hierzu Arbeitsrichtlinien bis zu welcher höhe man ohne Absturzsicherung arbeiten darf und gibt es Sonderfälle oder Ausnahmegenehmigungen. Das Gebäude bzw. die Fenster wären auch mittels Steiger (Arbeitbühne) von aussen erreichbar gewesen.
Gruß Jörg