Absturzsicherung für Gebäudereiniger (Fensterputzer)

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  • Hallo zusammen,


    in unserem Unternehmen wurden vor kurzem die Fenster gereinigt durch ein externes Unternehmen. Das Interessante war das im ersten und zweiten Stock die Fenster von aussen gereinigt wurden und die Mitarbeiter sich lediglich mit einer Hand am Fensterrahmen festgehalten haben und mit der anderen Hand eben gereinigt. Zugang haben Sie sich durch öffnen der Fensterscheibe im inneren des Gebäudes verschafft. Jetzt habe ich mich gefragt ob das ohne Absturtzsicherung überhaubt erlaubt ist :?: . Gibt es hierzu Arbeitsrichtlinien bis zu welcher höhe man ohne Absturzsicherung arbeiten darf und gibt es Sonderfälle oder Ausnahmegenehmigungen. Das Gebäude bzw. die Fenster wären auch mittels Steiger (Arbeitbühne) von aussen erreichbar gewesen.


    Gruß Jörg

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  • ...Das Gebäude bzw. die Fenster wären auch mittels Steiger (Arbeitbühne) von aussen erreichbar gewesen.


    Wetten, die Firma würde dort auch keine Sicherung verwenden!


    Gefunden habe ich das hier. Mein Bauchgefühl sagt mir allerdings, dass ich 5 m Absturzhöhe nicht tolerieren wollte.
    Ich vermute einmal, Ihr habt die gleiche Fensterreinigungsfirma wie wir, da sträuben sich mir auch jedes mal die Nackenhaare.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen auch wenn es etwas dumm klingen mag, habt ihr schon einmal über die Funktion eines Fensters nachgedacht?
    Ein Fenster hält alles Mögliche von außen ab, so dringt z. Bsp. kein Wind bei geschlossenem Fenster in den Raum usw.
    So sind die Fenster montiert, Druckrichtung von außen nach innen.
    Sollte nun der Druck von innen nach außen erfolge, kann es schon sein das die „Verankerung „ nachgibt und der Mitarbeiter mit dem Fenster stürzt. Und wie ist es mit der Standsicherheit der Fensterbank? Etwas Mörtel hier und da und dann verputzt. Wer garantiert die Qualität der Maurer. Mein Vorschlag entsprechende Schutzmaßnahmen in der Ausschreibung schreiben und die Arbeiten kontrollieren. Denn den größten Gewinn erzielen die Firmen durch gelassen.


    Sonnige Grüße aus Freigericht

  • Ich wollte ja grade ins Bett... dann lese ich dieses Thema :cursing:
    Na ja. Nachdem ich meinen Puls wieder runtergebracht habe... möchte ich hier auf die ASR 2.1 verweisen... Ach ja. TRBS 2121 wäre auch hilfreich... Hier wird klar eine Absturzsicherung ab 1m Absturzhöhe gefordert...
    @Kollegen: BG Bau is toll... und wenn die in der VBG versichert sind? Das wird nicht immer anerkannt...
    Die Auszüge aus der BGV C22 und der Infomappe sind nicht immer hilfreich... Die Frage des Themenerstellers hat schon in die richtige Richtung geziehlt... GFB!!!!!
    Joe: Frag doch mal einfach nach der GFB (Gefährdungsbeurteilung) des Unternehmers... Maßnahmen inbegriffen...
    Bei mir würde auch nur ein MA dieser Fa. diesen Schritt machen... dann darf min. dieser nicht mehr das Firmengelände betreten... vllt sogar die Fa. den Auftrag verlieren!!!
    Bei Fragen dazu... gerne PM an mich. Ich habe da gewisse Erfahrung... und begutachte sowas auch ... offiziell!
    FAZIT: Geht garnicht!!!!


    Gruß


    Jens


    PS: Wieder mal: BILLIG, BILLIG, BILLIG!!!! ZUM KOTZEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :cursing:

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Ich wollte ja grade ins Bett... dann lese ich dieses Thema :cursing:


    Oh, da wurde jemand um den Schlaf gebracht. ;(

    @Kollegen: BG Bau is toll... und wenn die in der VBG versichert sind? Das wird nicht immer anerkannt...


    Harmonisierung der Regelungen nennt man den Prozess der hier nötig ist, aber vielleicht gibt es ja irgendwann nur noch eine BG, dann dürfte die Harmonisierung erfolgt sein. Warum publiziert eine BG solche Vorgaben, die bei rationaler Betrachtung untragbar sind?



    PS: Wieder mal: BILLIG, BILLIG, BILLIG!!!! ZUM KOTZEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :cursing:


    Kaufmännisch geprägter Führungsstil, wer wundert sich da noch?


    Hatte vor ein paar Jahren auch ein nettes Fensterreinigungserlebnis.
    Büro, 4. OG, Dachgeschoss mit Dachgaube.
    Es klopft, ich rufe lautstark "herein".
    Es klopft wieder, ich wieder "herein". Niemand tritt ein.
    Beim dritten Klopfen neige ich meinen Kopf weg vom Bildschirm in Richtung Fenster und erblicke einen Gebäudereiniger, der über das Fenster um Einlass bittet. Er war vom Nachbarbüro am Schneefanggitter entlang zu meinem Büro geklettert.
    Nachdem ich ihn eingelassen hatte und er sicheren Boden unter den Füßen spürte kamen meine Ratschläge in Richtung Absturz usw. und die Nachfrage nach seinem Auftraggeber.
    Antwort: "nix verstehe, Fenster puzze"
    Bei mir durfe er das Fenster nur noch von innen reinigen. Ich habe auch die vergebende Stelle bei uns im Haus ausgemacht und über den Mangel informiert. Passiert ist in der Folge nichts. Die Firma reinigt heute noch bei uns die Fenster und eine Absturzsicherung habe ich noch nie gesehen. Das Gebäude existert auch nicht mehr und mein neues Büro hat Fenster die man öffnen und bequem von innen reinigen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    das Problem sehe ich weniger:


    Zitat von »Globetrotter« @Kollegen: BG Bau is toll... und wenn die in der VBG versichert sind? Das wird nicht immer anerkannt...


    Harmonisierung der Regelungen nennt man den Prozess der hier nötig ist, aber vielleicht gibt es ja irgendwann nur noch eine BG, dann dürfte die Harmonisierung erfolgt sein. Warum publiziert eine BG solche Vorgaben, die bei rationaler Betrachtung untragbar sind?


    Die Merkblätter der BauBG verweisen auf andere Regeln, die gelten für alle.


    Und auch andere BGen und auch UKen haben die BGV C22 erlassen, auch wenn BauBG draufsteht.


    Alles andere über die Gefährdungsbeurteilung.


    In meinem Büro (3. OG) ist oberhalb des Fensters ein Sicherunghaken für PSAgA angebracht.


    Grüße
    Lucy

  • Hallo zusammen,


    war doch so wie ich es vermutet habe. Ich denke das größte Problem ist das die Auftragsvergabe durch die Firmenleitung veranlasst wird ohne nennenswerte Vertragsbestimmungen. Ich denke auch das ich in jedem Fall eine Hinweispflicht habe und darüber hinaus sogar die Arbeitsfortsetzung zu unterbinden habe. Da ich hier in jedem Fall ein hohes Gefahrenpotential sehe.


    Besten Dank an alle und einen angenehmen Arbeitstag :thumbup:


    Gruß Jörg

  • Kam vorhin rein:


    Zitat


    Fensterputzer abgestürzt


    München (BF) – Am Mittwoch (24.07.2013) ist in München ein Fensterputzer abgestürzt. Eine Sekretärin sah plötzlich einen Schatten an ihrem Fenster vorbeifliegen – der 29-jährige Arbeiter war vom dritten Stock auf ein Vordach gefallen.


    Die Frau informierte die Leitstelle. Nach Erstversorgung durch den Rettungsdienst retteten Feuerwehrleute den Fensterputzer mit einer Drehleiter vom Vordach. Er erlitt eine Unterschenkelverletzung. Die Besatzung eines Rettungswagens brachte ihn in ein Krankenhaus.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo,


    und hier der Link dazu.


    Erschreckend finde ich immer diese Formulierungen: :cursing:
    Warum der 29-Jährige abstürzte, ist der Feuerwehr nicht bekannt.


    - geht die Feuerwehr ja auch nichts an...
    - aber was sagt denn die Kripo dazu?


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,


    aus aktuellem Anlass hole ich dieses Thema nochmals nach oben. Wenn es nicht so traurig wäre, hätte man es auch in die Kategorie "Witziges" einsortieren können. Wieder einmal sind bei uns die Fensterputzer angerollt. Gebäude fünf Stockwerke. Offensichtlich hat eine Kollegin mitgedacht, denn nach ein paar Minuten erhielt ich bereits einen Anruf.

    Zitat von Kollegin

    Müssen sich die Fensterputzer nicht irgendwie absichern? Der steht hier bei mir auf der Fensterbank vor dem offenen Fenster und putzt die Scheiben." (geschätzte Absturzhöhe in diesem Moment 8 Meter)

    Also ich unser Gebäudemanagement darauf aufmerksam gemacht, woraufhin man kurzerhand die Jungs zusammengetrommelt hat und ihnen erklärt hat, dass das bei usn so nicht läuft. Wir haben nicht schlecht gestaunt, als die Fensterputzer kurzerhand ans Auto sind und ihr Gurtzeug mit Bandfalldämpfer, Seil etc. geholt haben. Die hatten alles dabei. 8|
    Zehn Minuten später ruft mich ein Kollege an, ob ich mal gelebten Arbeitschutz sehen wollte. Dann solle ich mal in Treppenhaus gehen.


    Ein Fensterputzer befand sich auf der Fensterbank (geschätzte Absturzhöhe 5-6 Meter) und putzte die Scheiben bei geöffnetem Fenster. Sein Gurtzeug hatte er angelegt und sich an einem geeigneten Anschlagpunkt gesichert. Sehr löblich.


    Bis ich dann auf den Fußboden schaute. :/ Dort lag in schönen Schlaufen sein Sicherungsseil, das geschätzt 8-10 Meter Länge hatte. Als ich den Kollegen angesprochen habe, verstand er überhaupt nicht, wo das Problem lag. Er sagte mir immer, dass er doch gesichert sei. Also heißt das jetzt für uns, den Kollegen beim nächsten mal noch mehr auf en Füßen zu stehen. Unglaublich!


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wir haben für die Reinigung der vielen Fenster ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Sicehrhungsmaßnahmen vorgegeben. Nicht überall kann ich eine Leiter anstellen etc. Bei uns müssen sogenannte Türrahemtraversen eingesetzt werden. Diese sind auf die jeweilige Türbreite einstellbar. Der Reinigende kann, sofern die korrekte Seillänge eingestellt ist, nicht fallen. Höchstens nach innen.
    Bei uns turnten die Fensterputzer aussen auf den Fensterbänken. Nur das darunter kein Mauerwerk, sondern die 25 cm Fassadenisolierung war. Der wurde praktisch nur vom Blech getragen. In ca. 20 m Höhe.


    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick