2 WZ-Kode´s in einem Unternehmen?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten morgen euch allen,

    Hab da mal ein Anliegen. Bin seit kurzem Sifa in meinem Unternehmen und habe jetzt eine Frage bzgl. meiner Einsatzzeit.
    Mein AG hat meine Einsatzzeit nach 2 Gefährdungskategorien berechnet, natürlich so wenige MA wie möglich in der höheren.

    Ist so ein Vorgehen Zulässig?

    Vielen Dank.

  • ANZEIGE
  • Ist so ein Vorgehen Zulässig?

    Meines Wissens: nein!
    ... das hat bereits zu heftigen Kontroversen zwischen Unternehmen und BGn geführt.
    Aber die DGUV V2 sieht es nach wie vor so, dass in einem Unternehmen der Gruppe I ein Archivar genauso gefährdet ist, wie jemand, der mit Flusssäure hantiert ...
    Man könnte höchstens das Unternehmen auftrennen und einzelne Firmen daraus machen ... also z. B. Produktions-GmbH und Verwaltungs-GmbH ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Es gibt Ausnahmen, ...

    meines Wissens nur für Städte und Gemeinden ...
    Für gewerbliche Unternehmen gibt es diese Extrawurst nicht, oder weiß jemand etwas anderes?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,
    eine grundsätzliche Teilung ist nicht zulässig Hier hat a.r.ni recht. Der WZ-Code richtet sich nach der Branche des Unternehmens.
    Bei Städten und Gemeinden ist dies grundsätzlich genau so anzuwenden.

    Das gezeigte Beispiel von Guudsje zeigt eine verbreitete Organisationsstruktur von Städten und Gemeinden.
    Hier werden z.B.: Forst, Abfallentsorgung, Friedhöfsbetriebe, Bäderbetriebe u.ä. sehr oft in "Eigenbetrieben" organisiert und ein Eigenbetrieb hat einen eigene Betriebsnummer und wird somit als eigenständiges Unternehmen gesehen - daher verschiedene WZ-Code und ggf. unterschiedliche UVT. Ich habe mit 4 UVT`en zu tun bei einer Landeshauptstadt...... :thumbup:
    Viele Grüße
    AL_MTSA

    hier noch ein FAQ der DGUV - siehe Seite 3.... :D

  • ANZEIGE