BGR 143 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ( Jan.2006)

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  • Diese BG-Regel enthält Anforderungen an Kühlschmierstoffe und zugehörige Einrichtungen.
    Darüber hinaus enthält diese BG-Regel ergänzende sicherheitstechnische Regelungen zur ( neuen) Gefahrstoffverordnung,
    zur Biostoffverordnung und zu den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe hinsichtlich des
    Umganges mit Kühlschmierstoffen.

    Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen können vorübergehende oder bleibende gesundheitliche Schäden auftreten,
    - vor allem Hauterkrankungen durch direkten Kontakt der Haut mit Kühlschmierstoffen,
    - gelegentlich Augenreizungen durch direkten Kontakt der Augen mit Kühlschmierstoffen oder deren Abbauprodukten
    oder
    - vereinzelt Reizungen und Erkrankungen der Atemwege, wie allergisches Bronchialasthma, durch Einatmen von Kühlschmierstoff-Dampf und Aerosolen.

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