Berechnung der Betreuungszeiten

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  • Hallo,

    habe da mal eine Frage, die Einsatzzeiten für ein Hotel liegt ja bei 1,5 Stunden pro Mitarbeiter. Wie muss ich denn Aushilfen einreichnen, gibt es da vorgaben?!


    Gruss Thorsten

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  • Hallo Thorsten,

    vielleicht liege ich völlig nebendran, aber Du gehst doch von den Wochenstunden aus und berechnest es dann mit dem Faktor aus WZ-Tabelle. Z.B. Öff. Dienst WZ-Code xyz = 0,5 pro Mitarbeiter. Mitarbeiter bis zwanzig Stunden, werden mit dem Faktor 0,5 gezählt. Zwischen 20 und 30 Stunden mit 0,75 und darüber mit dem Faktor 1.

    H.Müller 14 Wochenstunden = 0,5 Beschäftigter
    F. Maier 23 Wochenstunden = 0,75 Beschäftigter
    H.Peter 38 Wochenstunden = 1 Beschäftigter

    Dieser Betrieb hätte also 2,25 Beschäftigte. Das ganze wird jetzt mit dem Faktor des WZ-Codes multipliziert (in diesem Fall 0,5), dann bist Du bei 1,125 Betreuungsaufwand. Falls ich Deine Frage falsch verstanden habe - sorry.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    genau.

    Wobei sich jedoch Fasi und BA die Einsatzzeiten, die hier das Minimum sind (!), im Verhältnis 80% / 20% teilen. Daraus sieht man, dass der Fasi-Einsatz damit noch schrumpft.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ... Einsatzzeiten, die hier das Minimum sind (!), im Verhältnis 80% / 20% teilen.

    (Seufz, ich komme mir vor, wie eine hängende Schallplatte ;( )
    bei Firmen, die der Gruppe III angehören (0,5 h pro Mitarbeiter und Jahr) ist der maximale Anteil für eine Sifa 60 % ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Sorry Andreas,

    wenn ich die Nadel jetzt noch tiefer in die Schallplatte drücke. :D Auch uns Gruppe III wurde vom externen Dienstleister erklärt, dass die Aufteilung Minimum 80:20 wäre. Ich bin für jeden Hinweis dankbar (muss aber auch ganz ehrlich und offen gestehen, dass ich im Moment zu faul bin, die Forensuche zu bemühen, nachdem der Tag, der so gut begann, immer noch kein Ende gefunden hat und ich in der Sch... wühle). Sorry, musste mal raus. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin, Frank,

    Auch uns Gruppe III wurde vom externen Dienstleister erklärt, dass die Aufteilung Minimum 80:20 wäre. Ich bin für jeden Hinweis dankbar...

    In der DGUV V2, u.a. der UK Hessen, steht bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (Anh. 2, Kap. 2) bei der Grundbetreuung:

    Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein
    Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro
    Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.

    0,2 h/a von 0,5 h/a sind nunmal 40% ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin, Frank,

    In der DGUV V2, u.a. der UK Hessen, steht bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (Anh. 2, Kap. 2) bei der Grundbetreuung:

    Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein
    Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro
    Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.

    0,2 h/a von 0,5 h/a sind nunmal 40% ...

    So ist es :D

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Fazit: einfach zu wenig!

    Natürlich ist das zu wenig, aaaaaaaaber nun kommt die betriebsspezifische Betreuung ins Spiel und die scheint Ihr alle zu vergessen. Setze Euch mit dem AG und BA zusammen, definiert für welche Handlungsfelder in diesem Jahr Betreuung erforderlich ist und legt den erforderlichen Aufwand fest. Wie von Zauberhand steht dann ausreichend Zeit zur Verfügung.

    viele Grüße

    kuddel

  • Hi kuddel,

    nicht vergessen, nur angemerkt.

    Jeder weiss doch, dass man mit diesen Zeiten hinten und vorne nicht zurecht kommt. Das sind die "Alibi-Zeiten". Nichts mehr.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Da muss ich mich auch nochmal zu Wort melden....

    Die Berechnung kenne ich. klar. Und zu 99% halte ich mich absolut daran.

    Bis auf ein Unternehmen. Dort haben wir von 400 Beschäftigten ca. 240 Beschäftigte die den gleichen Job machen. Tagtäglich. Gefährdungsgruppe II.
    Das Unternehmen ist nicht gut aufgestellt, die sind SUPER. Betriebliche Präventionsprogramme Maßnahmenpläne wo man hinschaut und drei Managementsysteme (16949, 9001, 18001) ineinander integriert (ja, ich weiß. Das ist kein Grund, zu sagen dass die gut sind, aber das ist ein Hinweis). Bei denen laufen fast wöchentlich Kundenaudits (die ganzen Fahrzeughersteller) und die BG ist auch öfters mal im Haus (auf Wunsch der UN Leitung).

    Das "Problem" war jetzt, 240 mal den gleichen Job zu beurteilen; da wären wir auf ca 360 Jahresstunden gekommen. Wir haben hin und herüberlegt und dann mal mit der BG gesprochen, ob das noch Sinn macht (es hätte wirklich keinen gemacht).
    Und dann kam was, was ich nicht für möglich gehalten hätte.... 8| Die BG hat uns Recht gegeben (nach Rundgängen usw) und in Rücksprache mit dem Unternehmen die Stunden auf die Hälfte reduziert. Und das ist immer noch genug Zeit.

    Bevor einer fragt: Ja, das haben wir schriftlich. Aus oberster Führungsebene.
    Ja. Sowas gibts auch.

    Aber zu 99%, wie schon geschrieben sind die Zeiten fest.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Moin Mike,

    da kann ich nur sagen :513: .

    Halte diese "Rosine" gut fest und pflege sie, dann kann Arbeit auch noch Spaß machen.
    Alles Gute und viel Erfolg damit.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)