Brandmeldeanlage in Bürogebäuden

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  • Hallo zusammen,


    mein Arbeitgeber (Produktionunternehmen in NRW) ha in zwei umliegenden Bürogebäuden jeweils eine
    Etage für Büroarbeitsplatze angemietet.
    Jetzt fragen die Mitarbeiter (40 pro Etage), warum dort anders wie im Haupthaus keine Brandmeldeanlage oder Rauchmelder
    installiert sind.
    Wie sind hier die Bestimmungen?


    Danke


    Gruß


    Willi

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  • Hallo Willi,


    die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage ergibt sich aus dem der Baugenehmigung zugehörigen Brandschutzkonzept bzw. den Vorschriften der BauONRW i.V.m. ggfs.greifenden Sonderbauvorschriften. Entscheidend sind Brandlasten, bauliche Voraussetzungen, Rettungsweganordung/-längen usw.... Eine generelle Forderung nach Brand- oder Rauchmeldern gibt es meines Wissens derzeit nur für die Wohn-/Schlafräume in vermieteten Wohngebäuden (Bestandsschutz/Übergangsfristen für Altbauten).


    Ich würde mal beim Brandschutzbeauftragten des Unternehmens nachfragen oder die Baugenehmigung einsehen.


    Gruß


    colonia

  • Hallo ,
    es gibt verschiedene Bestimmungen und Gründe .
    Warum hat das Haupthaus eine BMA .?
    Bauweise ?
    Brandversicherung ?
    Feuerwehr ?
    Nutzung ?
    Gefährdungen ?
    Brandschutzkonzept?
    usw.
    klär dies alles einmal und du hast deine Antwort .
    Vielleicht gibt es keine Forderung von Feuerwehr usw.,Fluchtwege sind ok !warum dann BMA ....!
    oder Rückfrage bei Feuerwehr und Versicherung ....bitte aber mit GL absprechen sonst kann der Kopf :27:


    lg vom sifa

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • Hallo,


    schau in das BSK sofern eines vorhanden ist oder in die Baugenehmigungsunterlagen.
    Wenn aber keine BMA vorhanden ist, wird höchstwahrscheinlich auch keine gefordert
    sein. Sollte doch eine gefordert sein oder die Nutzung nicht der ursprünglichen
    Genehmigung entsprechen, hast Du sowieso ein Problem.


    Bezüglich der Forderung nach einer BMA kann es Abweichungen zwischen dem
    Baurecht und den Forderungen der Versicherungen geben. Welche Regelungen
    es da so gibt, kannst Du hier einsehen: http://vds.de/de/bildungszentr…/richtlinien/brandschutz/


    Bezüglich Ansprechpartner, Ansprechpartner ist die Brandschutzdienststelle.
    Je nach Landkreis/kreisfreie Stadt, kann diese auch bei der Feuerwehr
    angesiedelt sein. Achtung! Beratungsleistungen/Begehungen der Brandschutz-
    dienststelle sind in der Regel kostenpflichtig.


    Unabhängig davon, schau Dir mal auch die ASR A2.2 und den Abschnitt "Branderkennung
    und Alarmierung" an, hier die betreffende ASR: http://www.baua.de/de/Themen-v…_blob=publicationFile&v=3


    Oder wie werden aktuell die 40 Mitarbeiter pro Stockwerk im Brandfall alarmiert?
    Siehe auch in der ASR, als Alarmierungsmöglichkeiten gibt es nicht nur die BMA.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010