Ab wann muss an einer Maschine ein Abschließbarer Hauptschater angebracht sein??

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  • Hallo alle miteinander,

    in Rahmen von durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen bei uns im Unternehmen habe ich folgende Frage.

    Wann muss an einer Maschine ein Abschließbarer Hauptschalter verbaut sein. Muss z.B. auch an einer Ständerbohrmaschine oder einen Schleifbock ein solcher Schalter verbaut werden?

    Danke für eure Hilfe

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  • Moin,

    den Schalter benötigst Du ab dem Zeitpunkt, an dem Deine Gefährdungsbeurteilung sagt, dass aus einem Wiedereinschalten der Maschine eine Gefahr erwachsen kann. Normalerweise würde ich bei einer Bohrständermaschine und einem Schleifboch zu nein tendieren. Es kommt aber wie gesagt auf die Gefährdungsbeurteilung. Wenn Du jetzt z.B. einen Schleifbock hast, der so positioniert ist, dass ein Arbeiter den Hauptschalter im Vorbeigehen durch Anrempeln mit einem Werkzeug oder ähnlichem wieder in Betrieb setzen kann, macht ein abschließbarer Hauptschalter schon Sinn. Ein allgemeingültiges JA oder NEIN greift hier m.E. nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Die BetrSich V ist unter Anhang 1 sehr eindeutig:

    2.13 Arbeitsmittel müssen mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen (zum Beispiel
    Hauptbefehlseinrichtungen) ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle
    getrennt werden können. Beim Wiederingangsetzen dürfen die betreffenden Beschäftigten keiner
    Gefährdung ausgesetzt sein. Diese Vorrichtungen (zum Beispiel Hauptbefehlseinrichtungen)
    müssen gegen unbefugtes oder irrtümliches Betätigen zu sichern sein; dabei ist die Trennung einer
    Steckverbindung nur dann ausreichend, wenn die Kupplungsstelle vom Bedienungsstand überwacht
    werden kann.
    Diese Vorrichtungen, ausgenommen Steckverbindungen, dürfen jeweils nur eine "Aus"- und "Ein"-
    Stellung haben.


    Also wenn der Stecker von der Ständerbohrmaschine oder des Schleifbockes von der Maschine aus gut überwachbar ist, dann kein abschließbarer Hauptschalter erforderlich. Wenn Stecker irgenswo versteckt ist, dann abschließbarer Hauptschalter.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Man könnte den abschließbaren Hauptschalter doch auch mit der zweiten der 5 Sicherheitsregeln begründen. Oder wie wird bei Störungen oder Reparaturen gegen Wiedereinschalten gesichert?

    Außerdem bezweifel ich das da wirklich täglich der Stecker gezogen wird.

    Im Brandfall vor dem posten bitte erst das Gebäude verlassen.

    Gruß Ralf

  • Außerdem bezweifel ich das da wirklich täglich der Stecker gezogen wird.

    Hallo Ralf195!

    Natürlich wird der Stecker nicht abgezogen. dies ist auch nicht Sinn der Übung.
    Es soll doch verhindert werden, dass eine zweite Person Spannung auf eine Einrichtung schaltet, während daran gearbeitet wird.
    Bei Sicherungselementen, die entfernt eingebaut sind, ist das nicht gewährleistet.
    Oft werden doch Sicherungselemente ungeprüft oder versehentlich wieder eingeschaltet.
    Habe ich aber den Stecker im direkten Blickfeld, würde mir doch wohl auffallen, dass jemand versucht diesen einzustecken, während ich mich um Instandsetzung bemühe?

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Kann ich so nicht ganz mitgehen, da in der BetrSichV Anhang 1 nur für bestimmte Arbeitsmittel gilt , da fällt eine Ständerbohrmaschine nicht darunter, 2.13 gibt es auch nicht es geht nur bis 2.7.3. Maßgeblich ist §8 oder die RL 2006/42/EG Anhang 1 Kapitel 1.6.3. Grundsätzlich ist aber die Ausführung schon richtig.

  • Kann ich so nicht ganz mitgehen, da in der BetrSichV Anhang 1 nur für bestimmte Arbeitsmittel gilt , da fällt eine Ständerbohrmaschine nicht darunter, 2.13 gibt es auch nicht es geht nur bis 2.7.3. Maßgeblich ist §8 oder die RL 2006/42/EG Anhang 1 Kapitel 1.6.3. Grundsätzlich ist aber die Ausführung schon richtig.

    Kleiner Tipp: Schau dir vorher das Datum des Betrages an... Mai 2013 liegt schon eine gaaanze Weile zurück...;)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also wenn der Stecker von der Ständerbohrmaschine oder des Schleifbockes von der Maschine aus gut überwachbar ist, dann kein abschließbarer Hauptschalter erforderlich. Wenn Stecker irgenswo versteckt ist, dann abschließbarer Hauptschalter.

    Für Stecker-Geräte gibt´s auch abschließbare Bilndkupplungen (Suchmaschine Stichwort Steck Stop).

    Schlüssel in der Hosentasche bzw. falls dem Handwerker Schlawiner nicht zu trauen ist, an nem sicheren Ort verwahrt, wäre dann für sowas ausreichend. Habe wir gute Erfahrungen mit gemacht.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: