Hi,
denke da spielen mehrere Faktoren mit, nach AwSV geht erst bei 220l (da war die Lobby für das klassische 220l Stahlfass recht stark).
§1
Diese Verordnung findet auch keine Anwendung auf oberirdische Anlagen mit einem Volumen von nicht
mehr als 0,22 Kubikmetern bei flüssigen Stoffen oder mit einer Masse von nicht mehr als 0,2 Tonnen bei
gasförmigen und festen Stoffen, wenn sich diese Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder
vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten befinden. § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
bleibt unberührt. Anlagen nach Satz 1 bedürfen keiner Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des
Wasserhaushaltsgesetzes.
Also einen 20l "Ersatzkanister" kann man so in einem normalen Bereich lagern. Amerikanische Unternehmensbesitzer
wollen aber gern alles auf Wanne haben.
Grüße