Jahresbericht Sifa DGUV

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  • Hallo,


    hat jemand ein Muster eines Jahresberichtes Sifa nach der DGUV Vorschrift 2
    Für Eure Hilfe wär ich echt dankbar

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  • hat jemand ein Muster eines Jahresberichtes Sifa nach der DGUV Vorschrift 2

    ja, gibt es hier im Forum.
    Quäl mal die Suchfunktion mit dem Begriff "Jahresbericht".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Damit werden genau Eure zwei Beiträge gefunden und sonst nichts.

    http://sifaboard.de/index.php?…4&highlight=Jahresbericht
    29 Treffer, dabei auch einige zielführend.


    Woran liegt es, dass ich 29 Treffer habe und Du nur zwei?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Der Eine nutzt das Suchfeld oben rechts auf der Seite, der Andere die erweiterte Suche. Das Suchfeld ergibt bei mir 3 Treffer, die erweitere Suche 30 Treffer.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,


    in § 5 DGUV 2 steht etwas von "... regelmäßig schriftlich zu berichten." Daraus kann m. E. nicht die Verpflichtung eines (separaten) Jahresberichts abgeleitet werden - wer mehrfach im Jahr ein Unternehmen aufsucht erstellt auch mehrfach darüber eine Dokumentation; damit ist § 5 ausreichend umgesetzt.


    mfg.

    Uwe

  • Hallo,


    ich kann auch nicht wirklich was greifbares zu dem Thema finden.
    Auch in meinem Privaten Netzwerk habe ich schon mit SiFa Kollegen gesprochen und leider nicht das wirklich was greifbares bekommen.


    MIr geht es um folgendes im Detail.


    Ich bin nun seit letzten Jahr als Vollzeit SiFa eingesetzt. Meine Ausbildung habe ich diese Jahr im September abgeschlossen.
    Jetzt kam ein schreiben von der Gewerbeaufsicht, dass sie im Januar eine Überprüfung der Arbeitschutzorganisation in unserem Unternehmen durchführen wollen.


    Dabei bin ich über die Forderung des Jahresberichts gestolpert. Ich kenne das so in der Form nicht und bin nun etwas ratlos.
    Abgefragt soll werden:


    Organisationsdiegramm
    Gefährdungsbeurteilung

    Bestellungsschreiben für Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer
    Übertraguung von Arbeitgeberpflichten
    Protokolle der Arbeitsschutzausschusssitzungen
    Jahresbericht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge


    Prüfbescheinigungen


    Betriebsanweisungen


    Ich sehe meinen Anteil besonders bei den rot und Fett geschriebenen Bestandteilen.


    Nach meiner INformation soll auch die Einsatzzeit soll/ist angegeben werden.



    Wie macht Ihr das und hat vielleicht jemand ein Muster an dem ich mich orientieren kann??


    Mit der Suchfunktion habe ich leider nicht wirklich was gefunden... :(



    Nun noch eine andere Frage, was passiert wenn ich da jetzt nichts mache?


    Hintergrund dazu:



    Ich bin schon länger sehr unzufrieden hier in dem Unternehmen und habe auch schon gekündigt und werde ab 1.2.18 wo anders arbeiten.


    Nun ist dieser Termin aber im Januar, kann das Gewerbeamt mir das schwierigkeiten machen wenn ich quasi nichts mache??




    Vielen Dank schon mal für Eure unterstützung!!!




    Beste Grüße


    Chris :)




    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

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  • Moin,


    danke für den Tipp.
    Hatte ich mir auch schon angeschaut, in meinem Fall fordert das Gewerbeaufsichtsamt ja ziemlich konkret was sie sehen wollen...


    An sich ist mir auch viel wichtiger, was passiert wenn ich weiter nichts wesentliches mache. Kann man mir persönlich seitens der Gewerbeaufsicht einen Vorwurf bzw. Strick drehen??


    Unsere Führung interessiert Arbeitssicherheit nur soweit sie nichts kostet und kümmert sich sehr Stiefmütterlich um belange was das angeht. Sie versuchen quasi gerade mal so die Pflicht zu machen... Betonung liegt auf versuchen. Deswegen gehe ich ja auch hier weg.

    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

  • Hallo Chris,
    ich an deiner Stelle würde einen Bericht schreiben. Du willst dir doch nicht nachsagen lassen fahrlässig gehandelt zu haben? Den "Werkstattleiter von Tittisee" hat man noch nach Renteneintritt vors Gericht gezerrt.
    Schau mal in den Beitrag von Martina klick da solltest du genug Themen bekommen.


    VG Reinhard


    P.S. Und wenn du in deiner Fachlichkeit bleiben willst, hast du zumindest eine gute Vorlage. Wenn du den Bericht schreibst.

  • Hallo Reinhard,


    da hast Du Recht!
    An sich sehe ich das auch so. Bin auch dabei einiges zusammen zu stellen. Allerdings sehe ich auch nicht ein etwas schön zu reden was nicht schön ist.
    Sprich den Betrieb besser dar zustellen als er ist. Andererseits will ich natürlich auch kein unfrieden stiften und an sich neutral auseinander gehen.


    Es interessiert mich aber trotzdem (einfach auch persönlich mal) was passieren würde, wenn man z.B. einfach sagt einen Jahresbericht in dem Sinne gibt es hier nicht und eine Aufschlüsselung der Zeiten auch nicht. Schließlich bin ich Vollzeitsifa und stehe mehr oder minder kontinuierlich im Kontakt mit der Geschäftsführung.


    Na ja, ich bin gespannt. Danke auf jeden Fall für deinen Hinweis!


    Im Rahmen des Management Reviews (was wir ja jährlich durchführen), habe ich ja auch schon einiges was ich als "Jahresbericht" angeben kann.
    Zusätzlich gibt es ja auch die ASA, die letzten Endes auch ein Stück weit Bericht enthält.


    Beste Grüße


    Chris

    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

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  • Hallo,


    du bist beratend tätig.
    Schreibe in deinen Bericht, das es die Punkte alle nicht gibt.
    Da du erst seit September als Sifa tätig bist, hast du erst mal bei einer Ist-Analyse die ganzen schwachpunkte aufgedeckt und diese der Geschäftsleitung mitgeteilt. (spätestens in dem Bericht)
    Da du ja da Unternehmen verlässt schreibe ruhig alles ganz deutlich rein, passieren kann die ja in den letzten zwei Monaten nichts mehr.
    Du kannst aber auch schreiben, das es bei den Punkten verbesserungsbedarf gibt. Dann ist es nicht so hart, aber du hast es angesprochen.


    Bei den Zeiten, werden die warscheinlich die berechneten Betreuungszeiten aus der DGUV Vorschrift 2 sehen wollten und das mit den Stunden von Sifa und BA vergleichen.

    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo,


    das ist natürlich auch eine gute Möglichkeit.... Ist ja quasi mein erstes Jahr als SiFa. :)
    Denke mal das ich danach mal berichten werde, wie es gelaufen ist...



    Beste Grüße


    Chris

    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

  • Dabei bin ich über die Forderung des Jahresberichts gestolpert. Ich kenne das so in der Form nicht und bin nun etwas ratlos.
    Abgefragt soll werden:

    Was sie haben möchten hast Du ja aufgelistet, das würde ich versuchen zusammen zu tragen. Zuständig bist Du ja da für relativ wenig, aber die Bereiche entsprechend informieren/beraten solltest Du.

    Nun noch eine andere Frage, was passiert wenn ich da jetzt nichts mache?

    Ich bin schon länger sehr unzufrieden hier in dem Unternehmen und habe auch schon gekündigt und werde ab 1.2.18 wo anders arbeiten.


    Nun ist dieser Termin aber im Januar, kann das Gewerbeamt mir das schwierigkeiten machen wenn ich quasi nichts mache??

    Angenommen du wechselst den AG, aber nicht die Branche und das Gebiet in welchem der Betrieb seinen Sitz hat. Dann ist es recht wahrscheinlich, dass das gleiche Gewerbeamt + BG für den neuen Betrieb ebenfalls zuständig sind; evt. sogar der selbe Sachbearbeiter. Wenn Du dann bei Deinem Altbetrieb negativ aufgefallen bist, dürfte dies die zukünftige Zusammenarbeit nicht gerade erleichtern.
    Auf der anderen Seite wirkt Deine kurze Tätigkeit im jetzigen Betrieb auch entlastend. Du hast erkannt, "da kommst Du auf keinen grünen Zweig" und daher wird der Betrieb verlassen.


    Organisationsuntersuchung klingt nach GDA Orga Check. Den würde ich noch veranlassen.


    Nachtrag: In Deinem Bericht listest Du einfach auf, was Du in dem Jahr gemacht hast. Muss nicht ausführlich sein, stichpunktartig genügt. Welche Bereiche wurden begangen, welche Mängel entdeckt, was wurde zur Beseitigung vorgeschlagen usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Hallo Axel,


    vielen Danke für Deine Antwort!
    Die finde ich sehr hilfreich.
    So in der Art habe ich mir das auch gedacht von wegen Betreuung bzw. Zuständigkeit des Gewerbeamtes etc..
    Ebenfalls das mit der Kündigung, die habe ich schließlich nicht ohne Grund abgegeben....


    zu dem bericht habe ich schon ein bisschen was zusammengestellt und denke dass das dann auch so grob reichen sollte.


    Zu dem Orgacheck:


    Den will ja nun die Gewerbeaufsicht machen. Ich denke das ich den nicht mehr in der Form durchführen werde. Ich werde die Lücken in dem Bereicht aufzeigen bzw. wie Wolfgang schreibt als Verbesserungsbedarf oder Handlungsbedarf deklarieren.


    An der Stelle noch mal Danke an ALLE die hier etwas dazu begetragen haben!



    Beste Grüße


    Chris

    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

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