Mitarbeiteranzahl - wie rechne ich Teilzeitbeschäftigte mit ein?

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  • Hallo,


    ich habe widersprüchliche informationen bzgl. Teilzeitbeschäftigten - kann mir jemand weiterhelfen?


    Variante (1) Teilzeitbeschäftigte werden nur zur Festlegung des Betreuungsmodells anteilig berechnet, bei der Festlegung der Betreuungszeiten allerdings zählen Köpfe
    Variante (2) Teilzeitbeschäftigte werden sowohl zur Festlegung des Betreuungsmodells als auch zur Einsatzzeitenberechnung anteilig gerechnet


    Was ist denn nun richtig? Bzw. wie handhabt ihr das?


    Danke für eure Hilfe!


    Viele Grüße
    Mele

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  • Hallo,


    so mache ich das auch immer bzw. machte ich das auch immer, aber auf der VDSI-Seite steht folgendes:
    **********
    Wiesbaden, 13. Juni 2012. Pro Kopf oder nur anteilig – wie sind Teilzeitbeschäftigte bei der neuen Regelbetreuung zu berücksichtigen? Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 zeigen sich die Betriebe zunehmend verunsichert. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) stellt jetzt klar: Teilzeitbeschäftigte zählen bei der Berechnung der Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als „ganze“ Person. Er beruft sich dabei auf das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.


    Rainer von Kiparski, VDSI-Vorstandsvorsitzender und Professor am Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation der Universität Karlsruhe, erklärt die Logik dahinter: „Der Schutz des Menschen ist unteilbar. Ganz gleich, ob ein Arbeitnehmer 20 oder 40 Stunden in der Woche am Fließband steht, er ist denselben Risiken und Belastungen ausgesetzt."


    Für Verwirrung sorgen die widersprüchlichen Aussagen der Unfallversicherungsträger: „Einzelne Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stellen es den Betrieben frei, Teilzeitkräfte bei der Regelbetreuung nur anteilig zu berücksichtigen“, führt von Kiparski aus. „Das ist eine Falschauslegung der Vorschrift, die letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht.“ Eine anteilige Berechnung reduziert die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten fallen zwangsläufig pauschaler aus und gehen weniger auf individuelle Bedingungen oder Bedürfnisse ein.


    Der VDSI hat Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, aufgenommen und auf die Problematik hingewiesen. Er fordert eine offizielle Klarstellung im Rahmen der Evaluation, die für die DGUV Vorschrift 2 geplant ist.
    **********


    Und jetzt??? Bin etwas verwirrt...

  • Und jetzt? Zurücklehnen, wie bisher weiter berechnen und abwarten, was an weiteren Infos kommt. Wenn der VDSI sich mit der DGUV in Verbindung setzt und eine Klarstellung erfolgt, weiß doch dann jeder woran er ist. Bis dahin erst einmal die Teilzeitkräfte analog zu ihrem Stundenkontingent berücksichtigen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Erst sollte die DGUV Vorschrift 2 alle vereinen, nun basteln die einzelnen BG´s und UK wieder ihre eigene Sachen. Die Unfallkasse NRW z.B. berechnet auch bei den Einsatzzeiten nicht nach den Köpfen sonder anteilig Teilzeitkräfte. :wacko:

    ---


    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“



    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Moin,


    ich muss dieses Thema mal wieder ausgraben. Gibt es hierzu jetzt eine Klarstellung? Ich bin gerade über die Schrift der DGUV "DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformtionen für die Beratungspraxis" gestolpert und finde dort auf der vorletzten Seite folgenden Passus:


    Wenn ich jetzt bei den unterschiedlichen BGs und der Uk nachschaue, bieten die einen den Rechner mit 0,5, 0,75 und 1,0 an, um Teilzeitkräfte abzubilden. Andere verweisen auf die tatsächliche Kopfanzahl, Bei der BGW kann jeder machen was er will:


    Bisher waren Teilzeitbeschäftigte in Unternehmen, die bei der BGW versichert sind, grundsätzlich mit dem Faktor 1 zu zählen. Bei einigen anderen Unfallversicherungsträgern und Unfallversicherungsträgerinnen sind auch Berechnungen möglich, die zu kleineren Faktoren als 1 kommen. Um mit diesen einheitlich zu verfahren und bis gegebenenfalls die DGUV Vorschrift 2 entsprechend angepasst ist, ist im März 2017 vorübergehend Nachstehendes entschieden worden: Bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit können Teilzeitkräfte anteilig zu einer vollen wöchentlichen Arbeitszeit eingerechnet werden. Bei dieser gewählten Berechnungsweise kann es zu höheren bedarfsorientierten Betreuungszeiten kommen.

    Hinweis: Wird jetzt bei der Berechnung von Teilzeitkräften vom Faktor 1 abgewichen und somit auf niedrigere Grundeinsatzzeiten umgestellt, hat mit Inkrafttreten einer erwarteten geänderten DGUV Vorschrift 2 gegebenenfalls eine Anpassung der Grundeinsatzzeit zu erfolgen.

    Kraut und Rüben oder habe ich eine Klarstellung der DGUV Vorschrift 2 verpasst?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin.


    Mir ist keine Klarstellung untergekommen. Da ich in letzter Zeit häufiger mit der Suche nach Betriebsärzten zu tun hatte, habe ich immer wieder Anfragen an Dienstleister geschickt, die mal so und mal so vorgehen. Manchmal wollten die Leute für die Angebotserstellung unsere Mitarbeiterzahl ohne Differenzierung wissen, manchmal wollten sie genau wissen, wieviele in Vollzeit bzw. max. 20 oder 30 Stunden arbeiten.

    Ich kenne nur das Schema 1/0,75/0,5 und halte mich einfach daran.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Kraut und Rüben oder habe ich eine Klarstellung der DGUV Vorschrift 2 verpasst?

    Das ist ja eine Diskussion, die schon seit vielen Jahren geführt wird und bei einer evt. irgendwann einmal durchgeführten Änderung der Vorschrift 2, geht man davon aus, dass dann Köpfe zählen. Irgendwie möchte man da aber nicht so recht dran, denn das hätte ja unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Einsatzzeiten und somit Kosten in den Betrieben, zumal ja der Mangel an Arbeitsmedizinern schon lange bekannt ist, es also praktisch keine Verbesserung der Situation bewirkt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nehmt doch einfach die gemeldete Stundensumme des letzten Jahres und rechnet das in Vollarbeiter um. Das macht es besonders bei schwankenden Mitarbeiterzahlen und Saisonarbeit einfacher. Für 2022 beträgt dieser 1520 Stunden.

  • Ich kenne das auch nur mit den Faktoren für Teilzeitkräfte... nicht ausschließlich pro Kopf (unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit).


    Das ist ja eine Diskussion, die schon seit vielen Jahren geführt wird und bei einer evt. irgendwann einmal durchgeführten Änderung der Vorschrift 2, geht man davon aus, dass dann Köpfe zählen. Irgendwie möchte man da aber nicht so recht dran, denn das hätte ja unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Einsatzzeiten und somit Kosten in den Betrieben, zumal ja der Mangel an Arbeitsmedizinern schon lange bekannt ist, es also praktisch keine Verbesserung der Situation bewirkt.

    Für Arbeitsmediziner ja... für uns weniger dramatisch, oder? Arbeitsplatz ist da, ob 100% oder 20% egal... müsste man sich nochmal genauer ansehen... Mehraufwand aufgrund vermehrt wechselnder Belegschaft oder weniger Aufwand, da die Einsatzzeiten oder Belastungen nicht ganz ausgereizt werden?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Würde man von der anteiligen Berechnung auf Köpfe übergehen, wären in vielen Branchen deutlich mehr Arbeitsmediziner und SiFas nötig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Den Löwenanteil der Einsatzzeit für den Betriebsarzt machen bei uns Begehungen und Vorsorgen aus.

    Bei Begehungen macht es keinen Unterschied, ob ein Teil der Belegschaft in TZ arbeitet. Der Aufwand (gelaufene Meter pro besichtigtem Arbeitsplatz) ist der gleiche und damit auch die Anzahl der Termine. Das ist für den Betriebsarzt eine nützliche Information im Rahmen der Ausschreibung.


    Bei Vorsorgen bekommt bei uns jeder die volle Leistung. Wir machen keine Gruppenvorsorge für Teilzeitkräfte nach dem Motto "zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit". *IroAus*Hier muß ich also sowieso Köpfe und nicht VTE einplanen.

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  • Hier muß ich also sowieso Köpfe und nicht VTE einplanen.

    Natürlich, aber viele Vorschriften 2 diverser BGen sehen hier eben reduzierte Stundenanteile für Teilzeitbeschäftigte vor. Wenn ein Betrieb/Anbieter hier mit Köpfen rechnet halte ich das durchaus für positiv, aber noch ist dies eben oft nicht vorgeschrieben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.