Hallo,
ich habe widersprüchliche informationen bzgl. Teilzeitbeschäftigten - kann mir jemand weiterhelfen?
Variante (1) Teilzeitbeschäftigte werden nur zur Festlegung des Betreuungsmodells anteilig berechnet, bei der Festlegung der Betreuungszeiten allerdings zählen Köpfe
Variante (2) Teilzeitbeschäftigte werden sowohl zur Festlegung des Betreuungsmodells als auch zur Einsatzzeitenberechnung anteilig gerechnet
Was ist denn nun richtig? Bzw. wie handhabt ihr das?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Mele