Hallo Menschenschützer,
ein Kunde möchte im Untergeschoß ein Büro einrichten. Der raum hat ca. 20 qm und nur ein Oberlicht (Kippfenster) in den Maßen 1,0 x 0,5 m.
Es sollen 3 - 4 Bildschirmarbeitsplätze entstehen. Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist. Hat jemand von Euch eine Antwort (BG Regel Hinweis o. ä.= parat?
danke im Voraus
Helmut