Demnach GB erstellen ob überhaupt eine wiederkehrende Prüfung notwendig
Das ist doch der Punkt. In der GB festlegen ob, wie und wer prüft. Das muss der Arbeitgeber halt entscheiden.
Die DGUV Information 208-016 dient doch nur als Hilfestellung.
Nutzer sensibilisiert werden und selbst eine Sichtprüfung vor Verwendung durchführen
Das ist aus meiner Sicht auch das effektivste Mittel.
Die regelmäßig veranlasste Prüfung sichert halt ab sollte mit dem Arbeitsmittel ein schwerer Unfall passieren. Juristen berufen sich dann auf die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Vorschriften und Verordnungen.
Bei einigen Berufsgenossenschaften wird derzeit jeder Absturzunfall untersucht. Wenn dann ein AU durch ein beschädigten Arbeitsmittel stattgefunden hat ist eine dokumentierte regelmäßige Prüfung hilfreich für den Verantwortlichen.