Hallo zusammen,
auch interessant ist der Pkt. 5 der TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz– Bereitstellung und Benutzung von Leitern :
Sofern Leitern Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichenSituationen führen können, sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen.
Nach dem Anbau von Anbauteilen und der Instandsetzung muss die Leiter geprüft werden. Im Übrigen kann die erforderliche Überprüfung durch einen unterwiesenen Beschäftigten erfolgen.