Prüfung von Leitern und Tritten

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    auch interessant ist der Pkt. 5 der TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz– Bereitstellung und Benutzung von Leitern :


    Sofern Leitern Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichenSituationen führen können, sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen.
    Nach dem Anbau von Anbauteilen und der Instandsetzung muss die Leiter geprüft werden. Im Übrigen kann die erforderliche Überprüfung durch einen unterwiesenen Beschäftigten erfolgen.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    auch interessant ist der Pkt. 5 der TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz– Bereitstellung und Benutzung von Leitern :


    Sofern Leitern Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichenSituationen führen können, sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen.
    Nach dem Anbau von Anbauteilen und der Instandsetzung muss die Leiter geprüft werden. Im Übrigen kann die erforderliche Überprüfung durch einen unterwiesenen Beschäftigten erfolgen.


    Das ist doch das, was ich schon mehrfach (auch früher schon) angemerkt habe.

    Wer Sicherheit und Wissen benötigt, der sollte unbedingt einen der vielen angebotenen Lehrgänge besuchen, das steht außer Frage!!

    Es gibt allerdings viele Möglichkeiten "Leiterprüfer" zu werden, die wenigsten davon haben in der Realität jedoch irgend etwas mit den einschüchternden Verkaufsargumenten von Lehrgangs- oder Softwareanbietern zu tun.
    Früher gab es Ablassscheine um das Gewissen zu erleichtern, heute kann
    man z. B. monatliche Gebühren bezahlen, um sich dadurch in den Gefilden
    "zertifizierter Fachkräfte" zu befinden. :thumbup:

    Viele Grüße
    Andreas

  • ... Früher gab es Ablassscheine um das Gewissen zu erleichtern, heute kann man z. B. monatliche Gebühren bezahlen, um sich dadurch in den Gefilden "zertifizierter Fachkräfte" zu befinden.

    Das ist gut! :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...und nur die sogenannte "Zertifizierung" eine monatliche Gebühr kostet.
    Denn, so der Anbieter, darf ja angeblich nur eine "zertifizierte Fachkraft" Leitern prüfen 8)


    Oh, das hatte ich völlig überlesen, der Preis ist ja ein monatliches Abo. Da möchte der Anbieter wohl gewaltig Geld scheffeln mit einem sehr konstruierten Vorwand der Zertifizierung.

    Du hast viel Vertrauen in Deine Beschäftigte.


    Nein, aber mir gehr so manche Regelung gewaltig auf den Keks. Klar kann so ein Teil unter einem zusammenbrechen und ich dadurch einen entsprechenden körperlichen Schaden erleiden, allerdings dürfte man dem Teil dann im Vorfeld wahrscheinlich schon seine Altersschwäche ansehen. Sollte der Mangel nicht offensichtlich sein, wird ihn auch ein "Leiterprüfer" nicht so einfach erkennen, zumal er ja auch bis zum nächsten Prüftermin mögliche Schäden vorausschauend erkennen muss, was in der Regel nicht geht.
    Mich nerven aufwändige gesetzliche Vorgaben für Dinge, die man mit einfachen Mitteln und gesundem Menschenverstand ebenso abhandeln kann. Wer einen Elefantenfuß oder eine Leiter besteigt hat sich zuvor von dessen ordnungsgemäßem Zustand per Augenschein zu überzeugen. Wer meint, eine Leiter mit geknickten Holmen und angebrochenen Sprossen besteigen zu müssen, dem kann man nicht mehr helfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bevor das hier mal hochkocht.... @DL: Zertifizierte Fachkräfte sind etwas anderes als Sachkundige...
    Ich weiß ja nicht, wer so etwas in den Äther wirft aber zertifizierte Leute MÜSSEN ihre Zertifizierung jederzeit darlegen und beweisen können... Zertifizierungen, Ausweise, Dienstbescheinigungen oder Dienstausweise.... Diese sind somit auch gem. dem Ausbildungsträger ZERTIFIZIERT! Eine Zertifizierung kann nur aufgrund von besonderen Vorraussetzungen erfolgen... Vorbildung, berufliche Bildung und Abschlüsse, berufliche Erfahrung, Weiterbildung zur Zertifizierung... nur ein Bsp. Ich weiß ja nicht, was Ihr unter einer qualifizierten Zertifizierung erwartet aber so einfach is das eben net. Ein "Zertifikat" ist keine "Zertifizierung"... soviel dazu... Fragen? Gerne an mich...
    Ein "Zertifikat" kann erworben werden... eine "Zertifizierung" eben nicht. Da bescheinigen Bildungsträger, Prüfungskomissionen etc (ähnlich dem Dipl.Ing.) dass alles rechtens und entsprechend der Anforderungen, Prüfungsrichtlinien des Landes an den Absolventen so gelaufen ist.
    Wo sind wir denn hier, dass wir so eine Diskussion führen? Habt Ihr schon mal ge-google-t? Ich bin echt enttäuscht von Euch... Habt Ihr denn nur SiFa-Board???

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • @tiefflieger:
    Ok. Allg. MA-Argumentation.. versteh ich.
    Gegenfragen:
    1. Warum is die Leiter nicht gegen unbefugtes Benutzen gesichert?
    2. Warum war die Person nicht in die Benutzung eingewiesen?
    3. Wann wurde die Leiter/ der Tritt geprüft? Wo ist das Protokoll?
    4. Warum hat der Leiterbeauftragte diese Leiter nicht aus der Nutzung genommen?
    5. In wie weit ist der MA eingewiesen und verantwortlich, dass er ein intaktes/ beschädigtes Arbeitsmittel verwendet hat?

    Ich nehm Dich allein in der Fragestellung schnell auseinander... und da wirst Du wenig bis keine Antworten drauf haben, genau wie Dein Chef...
    Und jetzt?
    PS: Ich will keine Antwort darauf, sondern, dass Du Dir nen Kopf machst... mehr nicht ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Bevor das hier mal hochkocht.... @DL: Zertifizierte Fachkräfte sind etwas anderes als Sachkundige...
    Ich weiß ja nicht, wer so etwas in den Äther wirft aber zertifizierte Leute MÜSSEN ihre Zertifizierung jederzeit darlegen und beweisen können... Zertifizierungen, Ausweise, Dienstbescheinigungen oder Dienstausweise.... Diese sind somit auch gem. dem Ausbildungsträger ZERTIFIZIERT! Eine Zertifizierung kann nur aufgrund von besonderen Vorraussetzungen erfolgen... Vorbildung, berufliche Bildung und Abschlüsse, berufliche Erfahrung, Weiterbildung zur Zertifizierung... nur ein Bsp. Ich weiß ja nicht, was Ihr unter einer qualifizierten Zertifizierung erwartet aber so einfach is das eben net. Ein "Zertifikat" ist keine "Zertifizierung"... soviel dazu... Fragen? Gerne an mich...
    Ein "Zertifikat" kann erworben werden... eine "Zertifizierung" eben nicht. Da bescheinigen Bildungsträger, Prüfungskomissionen etc (ähnlich dem Dipl.Ing.) dass alles rechtens und entsprechend der Anforderungen, Prüfungsrichtlinien des Landes an den Absolventen so gelaufen ist.
    Wo sind wir denn hier, dass wir so eine Diskussion führen? Habt Ihr schon mal ge-google-t? Ich bin echt enttäuscht von Euch... Habt Ihr denn nur SiFa-Board???

    Gruß

    Jens

    Ok. Von Sachkundigen hat bisher niemand geredet, zumal dieser Begriff zwischenzeitlich auch nicht mehr in der Art anwendbar ist wie früher.
    Danke für Deine mitreißende und anschubsende Erklärung, doch habe ich mir so etwas in dieser Richtung schon "fast gedacht", da Tante google auch in meiner Rechenmaschine wohnt und mir gelegentlich "Dinge zuflüstert".

    Wenn Du mir aber jetzt noch aufzeigst wo genau steht, dass man um Leitern prüfen zu dürfen eine "zertifizierte Fachkraft" sein muss, dann bin ich Dir restlos dankbar und beuge mich Deinem Wissen.
    Meines bescheidenen Wissens nach muss man dazu "nur" eine Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 sein.
    In der TRBS 1203 sind die Voraussetzungen die man benötigt um als Befähigte Person zu gelten gut beschrieben.
    Eines jedoch sollte unbestritten sein, nämlich dass sich die "zertifizierte Fachkraft" und die "Befähigte Person" zwar nicht gegenseitig ausschließen, aber grundsätzlich nicht ein und dasselbe sind.
    Es geht mir hier rein um "pushend" wirkende Angaben mit bewusst eingesetzten Definitionen die in ihrer eigentlichen Bedeutung etwas gedeeehnt sind und durch die sich viele Menschen ein einseitiges Bild über ihre Pflichten und Voraussetzungen dahingehend schaffen, dass sie der Meinung sind Geld zur Lösung von Aufgaben investieren zu müssen.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo,


    Ich weiß ja nicht, wer so etwas in den Äther wirft aber zertifizierte Leute MÜSSEN ihre Zertifizierung jederzeit darlegen und beweisen können... Zertifizierungen, Ausweise, Dienstbescheinigungen oder Dienstausweise.... Diese sind somit auch gem. dem Ausbildungsträger ZERTIFIZIERT! Eine Zertifizierung kann nur aufgrund von besonderen Vorraussetzungen erfolgen... Vorbildung, berufliche Bildung und Abschlüsse, berufliche Erfahrung, Weiterbildung zur Zertifizierung... nur ein Bsp. Ich weiß ja nicht, was Ihr unter einer qualifizierten Zertifizierung erwartet aber so einfach is das eben net. Ein "Zertifikat" ist keine "Zertifizierung"... soviel dazu... Fragen? Gerne an mich...
    Ein "Zertifikat" kann erworben werden... eine "Zertifizierung" eben nicht. Da bescheinigen Bildungsträger, Prüfungskomissionen etc (ähnlich dem Dipl.Ing.) dass alles rechtens und entsprechend der Anforderungen, Prüfungsrichtlinien des Landes an den Absolventen so gelaufen ist.
    Wo sind wir denn hier, dass wir so eine Diskussion führen? Habt Ihr schon mal ge-google-t? Ich bin echt enttäuscht von Euch... Habt Ihr denn nur SiFa-Board???

    dazu mal was aus der Praxis.
    Vor ein paar Jahren hat in Deutschland ein sehr bekannter Hersteller, ein Brandschutz-
    produkt auf den Markt gebracht. Für die Abnahme, Prüfung usw., musste man sich durch
    den Hersteller zertifizieren lassen (ja, wortwörtlich- zertifizieren). Ansonsten kam man
    an diese Geräte gar nicht dran. Wie sah jetzt diese Zertifizierung aus? Ganz einfach:

    1: Man stellte einen Antrag auf Zertifizierung.
    2: Man erhielt ein Handbuch sowie die bauaufsichtliche Zulassung
    ferner erhielt man eine Rechnung über Summe X (unter 100.00 Euro).
    3: Man musste ein Formblatt ausfüllen und bestätigen das man sich mit den
    Unterlagen/Zulassung etc. "beschäftigt" hat.
    4: nach Zahlungseingang erhielt man eine Zertifizierung unter dem
    Vorbehalt des Widerrufs.

    Ich könnte jetzt noch mit einem Beispiel aus dem SV- Bereich und
    SV-Verbänden aufwarten, würde aber den Rahmen hier sprengen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo DL,

    In der GUV I 694 steht im Punkt 6.....

    Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen

    muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.


    in der BetrSichV steht im §3 Absatz 3 das ....

    Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • @tiefflieger:
    Ok. Allg. MA-Argumentation.. versteh ich.


    Der Ausgangspost ging von einem Elefantenfuß aus und darauf haben sich meine Antworten bezogen!

    1. Warum is die Leiter nicht gegen unbefugtes Benutzen gesichert?


    Erzähl mir nicht, dass ich einen Elefantenfuß im Büro wegschließen muss, damit ihn nicht ein nicht im Umgang darin unterwiesener verwendet. Wer so was fordert hat wohl die Bodenhaftung völlig verloren.

    2. Warum war die Person nicht in die Benutzung eingewiesen?


    Einen Tritt besteigen kann fast jeder, dazu eine Einweisung zu halten ist Unsinn.

    3. Wann wurde die Leiter/ der Tritt geprüft? Wo ist das Protokoll?


    Sichtprüfung durch den Benutzer direkt vor der Verwendung. Weiterführende Dokumentation ist überflüssig und schadet nur der Umwelt.

    4. Warum hat der Leiterbeauftragte diese Leiter nicht aus der Nutzung genommen?


    Warum sollte er?

    5. In wie weit ist der MA eingewiesen und verantwortlich, dass er ein intaktes/ beschädigtes Arbeitsmittel verwendet hat?

    Der MA hat sich vor verwendung jeglichen Arbeitsmittels von dessen tauglichkeit und Einsatzfähigkeit zu überzeugen.

    Ich nehm Dich allein in der Fragestellung schnell auseinander... und da wirst Du wenig bis keine Antworten drauf haben, genau wie Dein Chef...
    Und jetzt?


    Dazu fällt mir nur ein Zitat ein: "Wir wenden allzu gerne den Blick von sehr hohen Risiken ab,um mit Engagement über die weitere Reduzierung von sehr niedrigen Risiken zu debattieren." (Dr. Rupprich, Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin.)

    PS: Ich will keine Antwort darauf, sondern, dass Du Dir nen Kopf machst... mehr nicht ;)


    Den hab ich mir gemacht und bin zum Schluss gekommen, dass ein Tritt ein relativ geringes Risiko darstellt, und somit eine aufwändige Dokumentation und Unterweisung verzichtbar ist, da gibt es wichtigeres zu erledigen. Wenn man einmal bei einem produktiv tätigen Mitarbeiter in Bereiche kommt, bei denen 50% und mehr der Arbeitszeit durch Dokumentation, Schulung, Unterweisung usw. abgedeckt wird, dann stimmt etwas mit dem System nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo tiefflieger,

    zu Deiner Aussage das auf eine Unterweisungen " Benutzung von Tritten "verzichtet werden kann, steht in der GUV I 694:

    Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten u. a. verdeutlicht werden, dass sich Unfälle

    mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus


    geringen Höhen ereignen können.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Es ist mir schon klar, dass sich bei jedem Sturz bleibende Beeinträchtigungen der Gesundheit ergeben können. Dies dürfte jedem klar, sein, dazu muss man dann keine aufwändige Unterweisung, Prüfung und Dokumentation aufstellen. Fordert man dies, dann muss man auch konsequent weiter gehen und eine Unterweisung, Prüfung und Dokumentation für den Gang über eine ebene Fläche fordern, denn auch da drohen diese Schäden!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo tiefflieger,

    jeder wie er meint, ich denke das wenn man Leitern prüft, unterweist und dokumentiert ist es kein Thema auch die verschiedenen Tritte mit zu prüfe, unterweisen und dokumentieren

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE

  • Ja, das ist bekannt.
    Kurz ... erforderlich ist eine "Befähigte Person". Beauftragt der Unternehmer eine Befähigte Person, dann ist ja alles in Ordnung.

    Mir geht es ausschließlich um die irreleitenden Wortspielereien die einfach nicht sein müssen, die gerne in offensiv angebrachten Beschreibungen und Werbungen verwendet werden und die ich immer wieder anprangern werde :cursing:

    Gruß
    Andreas

  • Und warum lässt sich in diesem Bereich keine Unterweisung für alle MA durchführen oder dieses normal in die allg. jährliche Unterweisung mit aufnehmen? Ich rede jetzt allg. von Leitern und Tritten.
    Ich weiß ja schon, was Du meinst. Aber grade im Bürobereich hast Du Hindernisse etc... ich stell es fast mit einem normalen Haushalt gleich. Und wo passieren da übelste bis schwerste Verletzungen? Weil die Hausfrau iwo auf ne Kiste steigt, abschmiert und sich den Schädel anballert. Weiterhin die Arbeitsplatzerhöhung beim Fensterputzen etc... Normale, kleine Tätigkeiten. Ohne große Sache. Schnittverletzungen lass ich mal außen vor...
    Ich meine nicht, dass Du es hier übertreiben sollst... aber es entsprechend iwo mit einbauen...
    Die Fragestellung war mehr darauf bezogen, wenn etwas passiert ist. Ein Sturz aus einer erhöhten Position, mit Aufschlagen des Kopfes, des Rückens etc... kann hier echt nicht von Vorteil sein.
    Klar ist das Ding keine Leiter und muss net angeschlossen werden. Aber habt Ihr vllt mal daran gedacht, die Gebrauchsanleitung in den entsprechenden Bereichen auszuhängen oder (sofern noch nicht durch den Hersteller geschehen) auf das Ding zu kleben? Kann schon viel relativieren...
    Es bringt nix zu sagen, dass der MA das hätte wissen müssen oder sich doch wohl hätte denken können. Damit kommste net überall durch. Ich weiß. Ich finds auch meistens total unsinnig... aber ich brauch nur mal an die USA erinnern, wo McD richtig zahlen durften, weil der Warnhinweis "Vorsicht, heiß" net auf einem frisch bestellten Kaffeebecher draufstand... Ja. Die Leute kommen auf solche blöden Ideen und wir sind nicht weit von so einem Mist weg, bei uns!!!
    Nicht ohne Grund schreibst Du schon Betriebsanweisungen und machst Unterweisungen im Umgang mit scharfen Messern. Kann ja keine Sau ahnen, dass man sich an so einem Ding schneiden und böse verletzen kann, oder? Sorry. Ich versteh es ja selber net... aber leider ist es so! :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Aus aktuellem Anlass krame ich das Thema mal hervor. Mir geht es vor allem um die wiederkehrende Prüfung der Rollhocker/Elefantenfüße.

    Führt ihr die weiterhin jährlich durch? Insbesondere würde mich interessieren, ob AxelS bei seiner Haltung (die ich ebenfalls teile), die Rollhocker nicht regelm. zu prüfen, geblieben ist.

    Die TRBS 2121-2 spricht nur von Leitern (Leiterkörper). Wenn ich nach einer Definition für Leitern suche, dann werden immer Sprossen und Holme angeführt. Einen Klapptritt würde ich demnach als Leiter durchgehen lassen, ein Rollhocker würde ich als Steighilfe einordnen. Demnach GB erstellen ob überhaupt eine wiederkehrende Prüfung notwendig ist, da von "außen" keine direkten Forderungen (ähnlich TRBS 2121-2) bestehen.

    Grüße

  • Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Prüffristen sind festzulegen nach

    • Nutzungshäufigkeit,
    • der Beanspruchung bei der Benutzung sowie
    • nach Transport- und Lagerbedingungen.

    Die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung sind zu dokumentieren


    DGUV Information 208-016

    Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

    Punkt 6


    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind
    Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

    Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen,
    insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der
    Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen
    Prüfungen.
    Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die
    notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen
    muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.

    Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer
    Checkliste (Anhang 2) durchführen.
    Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt
    es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch
    zusammenzufassen.
    Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
    – Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
    – fehlende Bauteile,
    – ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen
    Mehrzweckleitern).
    Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können
    Instandsetzungsarbeiten geringen Umfangs an Leitern und Tritten durchführen.
    Beispiele hierfür sind:
    – Auswechseln/ Einbau von Leiterfüßen,
    – Kürzung der Leiter bei Beschädigung der Holmenden,
    – Austausch von einschraubbaren Sprossen.

    Zusammengefasst in

    https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…_und_Tritte.pdf

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • Toll, die zitierten Schriften sind mir auch bekannt und meine Frage ist damit aber leider 0 beantwortet.

    Stand DGUV Information 208-016: Diese Schrift befindet sich derzeit in Überarbeitung.

    Sie kann auf der DGUV Seite noch nicht einmal mehr heruntergeladen werden.

  • würde mich interessieren, ob AxelS bei seiner Haltung (die ich ebenfalls teile), die Rollhocker nicht regelm. zu prüfen, geblieben ist.

    In meiner aktuellen Firma habe ich keinen Elefantenfuß mehr. Wenn ich etwas oben vom Schrank benötige, schiebe ich meinen Schreibtischstuhl vor den Schrank, klettere da rauf und hole die Sachen bequem herunter.

    <= Das war natürlich ein Spaß. ^^

    Ich habe einen Kollegen, der ist groß genug, um die Dinge vom Schrank zu holen.

    Ansonsten gibt es in dieser Firma auch Elefantenfüße und diese werden jährlich geprüft von der Person, die auch die Leitern prüft. Aufkleber drauf und alles ist gut. Das Protokoll dazu habe ich mir noch nicht angesehen, kann ich ja irgendwann einmal nachholen, wenn ich wieder vor Ort darf.

    Ich bin immer noch der Meinung, dass es wichtigere Dinge gibt und auch die Dokumentation irgendwo ihre Grenzen finden sollte. Wenn es um Bereiche geht, in denen hochgelegene Stellen erreicht werden müssen, wird natürlich erklärt, wie man dies sicher kann und auch auf obiges negatives Beispiel verwiesen, wie man es nicht machen darf. :!:

    Für mich ist ein Tritt ein relativ einfaches Arbeitsmittel und als solches weitgehend selbsterklärend, wie auch ein Hammer. Es gibt Firmen, die erstellen für beides umfangreiche Prüflisten, Betriebsanweisungen und noch einiges mehr. Ich plädiere dafür, dass die Nutzer sensibilisiert werden und selbst eine Sichtprüfung vor Verwendung durchführen. Das gilt für jedes verwendete Arbeitsmittel. Wer dann noch ein Zettelchen ausfüllen möchte kann das ja machen, ich bestehe nicht darauf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Fakt:

    - Tritte sind einfach zu prüfen

    - Oft fehlen Räder an den Tritten, oder sind irgendwie kaputt...

    - ...und die Aufkleber zur Nutzung fehlen auch oft :44:

    Wegen des zweiten Punktes empfehle ich die regelmäßige Prüfung. Das fehlende Rad kann zum Steigen auf Schreibtischstühle verleiten, nicht wahr, AxelS ? 8o