Was sind "besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren" lt. ASR A4.3?

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  • Hi all!

    Ab 100 Beschäftigten einen Erste-Hilfe-Raum einrichten - das muss man nur bei "besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren".

    Aber - welche sind das? Und welchen Sinn ergibt diese Regelung?

    Nach meinem Ermessen müßten Sanitäter und Feuerwehrleute mit einem 12,5 qm Anhänger zum Einsatzort fahren, obwohl ggf. nur zu zweit unterwegs, weil deren Gesundheitsgefährdung ziemlich "besonders" ist - oder?

    Konkret: so eine Schrift ist vom Regierungspräsidium in eine Alu-Druckgießerei angekommen, und ich soll dazu Stellung beziehen...

    Das Unfallaufkommen hier ist nahe Null... Außer den üblichen Quetschungen und Prellungen, die sich beim manuellen Handhaben von Lasten ergeben können, wenn Mitarbeiter die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel nicht verwenden (Krane, Stapler), ist hier seit Jahren nichts passiert.

    Flüssiges Aluminium wird hier transportiert - da KANN etwas passieren, was besonders gesundheitsgefährlich ist, andererseits war ein Erste-Hilfe-Raum deswegen noch nie gefordert. Jetzt wurde eine neue Halle gebaut, mit modernster Ausstattung, für ca. 10 Mitarbeiter, die schon in der alten Gießerei gearbeitet haben (also personell keine Aufstockung), und die Frage nach dem Erste-Hilfe-Raum wurde plötzlich gestellt....

    Und jetzt?

    Z.

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  • Hallo,

    schaust Du in die BGI 509 dort steht:

    Erfordern die Art des Betriebes und sein Unfallgeschehen nach Art, Schwere und Zahl

    der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe, muss der Unternehmer schon

    bei mehr als 100 im Betrieb beschäftigten Versicherten einen Erste-Hilfe-Raum vorhalten.

    Der Unternehmer hat anhand der in der Vergangenheit erforderlichen Ersten Hilfe

    und der auf Grund der Art des Betriebes möglichen Gefährdungen das künftige Unfallgeschehen

    zu beurteilen und dementsprechend über die Notwendigkeit eines Erste-

    Hilfe-Raumes zu entscheiden.

    Also Gefährdungsbeurteilung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:


  • Mal ganz allgemein:

    Damit hatte ich anfangs auch so meine Liebe Not: Man möchte quasi eine Datenlage, bekommt dann aber zur Antwort "Mach ne Gefährdungsbeurteilung!"
    Aber ich will doch nur einen Grenzwert wissen! Was soll das?!

    Wer soll denn einen Grenzwert liefern? Das kann eben nur die Gefährdungsbeurteilung.
    @Z.: Zur GBU gehört die Risikoeinschätzung. Wenn Du also in Eurem ganz speziellen Fall die Notwendigkeit erkennst den Raum einzurichten, dann empfiehlst Du das dem Chef mit einigen erklärenden Worten.
    Aber so wie Du dich geäußert hast, siehst Du die Notwendigkeit nicht, zumindest nicht zwingend. Es spricht aber auf keinen Fall etwas dagegen den Raum ein zu richten, wenn er gewünscht wird. Du senkst damit das Restrisiko.

    Stand der Technik sind 100 Beschäftigte.

    Und noch was: Mit einem Raum ist es dann nicht getan, viel wichtiger ist ein ständig verfügbarer ausgebildeter Ersthelfer! Der kann auch ohne Raum tätig werden.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)