Hi all!
Ab 100 Beschäftigten einen Erste-Hilfe-Raum einrichten - das muss man nur bei "besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren".
Aber - welche sind das? Und welchen Sinn ergibt diese Regelung?
Nach meinem Ermessen müßten Sanitäter und Feuerwehrleute mit einem 12,5 qm Anhänger zum Einsatzort fahren, obwohl ggf. nur zu zweit unterwegs, weil deren Gesundheitsgefährdung ziemlich "besonders" ist - oder?
Konkret: so eine Schrift ist vom Regierungspräsidium in eine Alu-Druckgießerei angekommen, und ich soll dazu Stellung beziehen...
Das Unfallaufkommen hier ist nahe Null... Außer den üblichen Quetschungen und Prellungen, die sich beim manuellen Handhaben von Lasten ergeben können, wenn Mitarbeiter die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel nicht verwenden (Krane, Stapler), ist hier seit Jahren nichts passiert.
Flüssiges Aluminium wird hier transportiert - da KANN etwas passieren, was besonders gesundheitsgefährlich ist, andererseits war ein Erste-Hilfe-Raum deswegen noch nie gefordert. Jetzt wurde eine neue Halle gebaut, mit modernster Ausstattung, für ca. 10 Mitarbeiter, die schon in der alten Gießerei gearbeitet haben (also personell keine Aufstockung), und die Frage nach dem Erste-Hilfe-Raum wurde plötzlich gestellt....
Und jetzt?
Z.