Hallo zusammen
wir haben eine Sonderanlage für die Herstellung von Textilien spezifiziert und von einem Sondermaschinenbauer konstruieren und herstellen lassen. Im Allgemeinen Lastenheft haben wir eine Gefährungs- und Risikobewertung gemäß EN ISO 12100 gefordert. Der Anlagenlieferant verweigert nun aber diese zu erstellen.
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, die Anlagenhersteller dazu verpflichtet? Es überrascht mich einigermaßen, dass einige Käufer von Sondermaschinen die Gefährdungsbeurteilung nach Auslieferung selbst erstellen. Ganz abgesehen davon, dass es ja Sinn machen würde, diese VOR Konstruktionsbeginn durchzuführen. Wenn die Anlage mal steht und Gefährungen erkannt werden, sind Abstellmaßnahme ja eher aufwendig und teuer.
Mich interessiert vor allem, ob der Lieferant rechtlich verpflichtet ist und würde mich über jeden Information hierzu freuen.
Grüße und ein schönes Wochenende!!