PSA für Arbeit in Höhen

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  • Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung mit PSA für Arbeit in Höhen.

    Unsere Fortbildungsstelle wurde von einem Hersteller verrückt gemacht, weil "Expertenprüfungen" der PSA angeblich alle 5 Jahre vom Hersteller zertifizierte Sachkundige durchgeführt werden müssen.
    In der einschlägigen BGR/GUV-R 198 steht gar nix über diese Expertenprüfung, sondern hier ist nur eine 12-monatige Prüfung durch Sachkundige vorgeschrieben.
    Diese Sachkunde kann durch eine speziellen Lehrgang mit Prüfung erlangt werden.

    Außerdem sollen bestimmte "Rutscher" für die Steighilfen nicht mehr zugelassen sein.

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  • Also die PSA gegen Absturz ist wie du schon richtig vermutet hast min. alle 12 Monate durch einen Sachkundigen zu prüfen. Zu den Rutschern kann ich leider nichts sagen

  • Hallo,

    Also die PSA gegen Absturz ist wie du schon richtig vermutet hast min. alle 12 Monate durch einen Sachkundigen zu prüfen. Zu den Rutschern kann ich leider nichts sagen

    ja so kenne ich das auch.....und Rutschern ?(

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Zafas, also von einer Expertenprüfung höre ich zum ersten Mal. Es gibt z.B. Höhensicherungsgeräte die nur durch den Hersteller oder eine durch ihn zugelassene Stelle geprüft werden dürfen. Ansonsten sollte die Betriebsanleitung genaue Angaben machen.
    Mit den Rutschern sind wahrscheinlich "mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung" nach DIN353-1 gemeint. Diese Norm wurde zurückgezogen und nicht ersetzt. Hier kann der jeweilige Hersteller Auskunft über die weitere Verwendbarkeit geben.

    Gruß
    Benedikt

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  • Moin Zafas,

    hört sich so an, als würde die Sicherheitsindustrie wieder mal versuchen bei Nichtwissenden Geld abzuzocken. :cursing:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin Zafas,

    hört sich so an, als würde die Sicherheitsindustrie wieder mal versuchen bei Nichtwissenden Geld abzuzocken. :cursing:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    ...sehe ich auch so......macht aber erst einmal alle Leute wuschelig.. :cursing:

    ..angeblich gibt es in Deutschland nur noch zwei Hersteller der PSA...die wollen schließlich auch reich werden...

  • Hallo,

    meine Vorredner haben Recht. Die PSAgA ist alle 12 Monate durch einen sachkundigen zu prüfen. Diesen Kurs kann man bei der BG machen z.B. BG ETEM in Dresden.
    Ich vermute mal, dass du mit "Rutschern" die Schlitten von festen Steigschutzschienen meinst, die z.B. bei Schornsteinen oder Masten gebraucht werden. Dazu haben die jeweiligen Hersteller Sicherheitswarnungen herausgegeben, die auch im Internetnachzulesen sind.
    Das musst du natürlich nur beachten, wenn ihr sowas im Einsatz habt. ^^

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo,

    na so ganz unrecht hat die Person/Hersteller nicht.
    Die Gurte haben eine Lebensdauer, je nach Hersteller, 6-8 Jahre, kann aber durch die Belastung und/oder äußerlichen Umständen kürzer sein, festzustellen durch die 12 monatige Prüfung bzw. Arbeitstägliche.
    Bei Läufern mit Falldämpfer ist die Lebensdauer, je nach Hersteller, 6 Jahre oder kürzer, danach müssen sie zur Revision. Läufer ohne Falldämpfer müssen nur alle 12 Monate geprüft werden.
    Die Sache mit den Schlitten von festen Steigschutzschienen ist auch korrekt. Wenn man bei den „alten“ Läufern nach hinten stürzt, tun die Läufer evtl. ihren Dienst nicht (ich glaube, in England, in einer Windenergieanlage, ist das passiert). Dementsprechend haben die Hersteller die alten Läufer gesperrt bzw. die Systemzulassung entzogen. Man kann bei den meisten Herstellern aber die alten Läufer umrüsten lassen.

    Gruß

    Sven

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  • Tach.
    Ergänzend möchte ich noch einbringen, dass einige Hersteller jedoch in den Gebrauchsanleitungen vorschreiben, dass die PSAgA oder Bestandteile "nur durch einen vom Hersteller zertifizierten Sachkundigen" zu prüfen ist. Hier mal mit dem Hersteller/ Importeuer in Verbindung setzen. Ich habe selber Ausrüstung im Bestand, wo das so vorgegeben ist. Da hab ich mich als Sachk für PSAgA nachträglich durch den Hersteller zertifizieren lassen, z. B. bei Singing Rock ist das so und ich hab auch noch von anderen gehört. Das sollte unbedingt eingehalten werden, weil wenn etwas damit passiert, wird das als Missachtung der Herstellervorgaben gewertet werden und Ihr geratet da in persönliche Haftung.
    Auch bedenken, dass die tägliche Prüfung durch den Nutzer (oder eben vor Gebrauch) anhand der Gebrauchsanleitung durchzuführen ist. Somit muss zu der PSAgA die Gebrauchsanleitung beim Nutzer in verständlicher Sprache vorliegen. Das hat bei mir schon dazu geführt, dass wir auf andere Hersteller ausgewichen sind, da die vort Ort verwendenten Komponenten, keine derartige Gebrauchsanleitung hatten und der Hersteller diese auch nicht übersetzen lassen wollte.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • "Ich vermute mal, dass du mit "Rutschern" die Schlitten von festen Steigschutzschienen meinst, die z.B. bei Schornsteinen oder Masten gebraucht werden. Dazu haben die jeweiligen Hersteller Sicherheitswarnungen herausgegeben, die auch im Internetnachzulesen sind."


    ..RICHTIG......bei uns Steigschutzschienen an Antennenmasten..!!!..Danke für die Erläuterung....scheint mir doch ein sehr schwieriges Thema zu sein.... ;(

  • Frage: Ist es immer noch so, dass die eingedruckte Lebensdauer gilt?
    Mir ist so, als ob mir ein Sachkundiger mal gesagt hätte, dass diese Zeiten nicht mehr verbindlich seien.

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  • Hallo Bobby Degen,

    im Prinzip ist das richtig. Wenn der Hersteller eine Angabe zur maximalen Lebensdauer macht, kannst Du diese natürlich überschreiten. Allerdings musst Du dann noch die gesetzlichen Vorgaben sowie der BG/DGUV einhalten. Da sich die meisten Hersteller bei der Vorgabe der Lebensdauer an die Empfehlungen der BG halten wird es da schon schwierig. Und Du musst einen "Dummen" finden der Dir bestätigt, dass die PSAgA noch weiter genutzt werden kann. Da dies mit Haftung einhergeht, wirst Du imo keinen mit entsprechender Sachkunde finden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Frage: Ist es immer noch so, dass die eingedruckte Lebensdauer gilt?
    Mir ist so, als ob mir ein Sachkundiger mal gesagt hätte, dass diese Zeiten nicht mehr verbindlich seien.

    Hallo Bobby.
    War das so oder "war es Dir so"?
    Da im Bereich der PSAgA, die gem. EU-Richtlinien als PSA-Kat 3 eingestuft sind (Google mal danach), sind Herstellervorgaben entsprechend zu beachten und nur innerhalb der entsprechenden zeitlichen Grenzen gelten auch die Herstellerhaftungen.
    Ich habe auch schon neue Seile zerrschnitten, weil diese die 3-Jahresgrenze überschritten haben. 5000€ über "die Klinge gesprungen".

    PS: Wenn Dir dieses ein Sachkundiger schriftlich gibt, was ich bezweifle, wird's Zeit, Euch jemand anderen zu suchen und/oder zuerst mal die Sachkunde nach BGG 906 anhand des Zertifikats mit entsprechender Weiterbildung und Zulassung für diesen Hersteller zu erfragen!
    Ein Sachkundiger überprüft die angegeben Vorgaben, die durch Hersteller vorgegeben sind. Er hat keine Berechtigung, entsprechende Vorgaben zu verlängern oder fachkundig zu bestätigen!!! Was er jedoch besitzt ist, vorzeitige Verschleißgrenzen zu erkennen und den Befund zur vorzeitigen Ablegereife zu erklären! Er darf aber niemals über Vorgaben verlängern!

    Ich bin in diesem Bereich seit Jahren tätig und halte auch Vorträge darüber. Manchmal auch vor der BG ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (17. Dezember 2015 um 18:32)