da gibt es Menschen, die studiert haben und das wesentlich besser können
ja aber du muss prüfen ob die Beprobungsergebnisse nach Trinkwasser Verordnung, in deinen Einrichtungen, aushängen. Und damit die Ergebnisse öffentlich werden.
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Neues Benutzerkonto erstellenda gibt es Menschen, die studiert haben und das wesentlich besser können
ja aber du muss prüfen ob die Beprobungsergebnisse nach Trinkwasser Verordnung, in deinen Einrichtungen, aushängen. Und damit die Ergebnisse öffentlich werden.
Ich warte jetzt noch auf die Trinkwasserverknappung durch Hitzeperioden.
Bei uns im Dorf lachen viele. Die haben fast alle illegal gebohrte Brunnen.
Bei uns ist das Grundwasser noch recht hoch.
Bin mal gespannt, wie da die Kommunen darauf reagieren werden und evtl. Suchtrupps
nach nicht bewilligten Brunnen gesucht wird.
Zurück zum Thema.
Ich habe gerade diese Seite gefunden Kaltwassertemperaturen und Legionellenbelastung
Und die Vorscheu vom Informationsblatt # 90 liest sich auch interessant. I - 90
Hallo,
Ich warte jetzt noch auf die Trinkwasserverknappung durch Hitzeperioden.
Haben wir schon, habe 2020 einige Beispiele in einem Beitrag
genannt:
http://sicherheitsmelder.de/xhtml/articlev…d=1598445557_40
Gruß
Simon Schmeisser
a. Spitzenverbände sind für mich aber nichts offizielles.
Spitzenverbände können schließlich schreiben/fordern
was sie wollen. Gemeint habe ich damit aus den Ministerien/
RPs, Berufsgenossenschaften etc.
Moin,
die kommunalen Spitzenverbände sind ein wichtiger Informationskanal, da sie oftmals schon Infos haben, was gerade mit den Ministerien beraten wird und welche Entscheidungsvorlagen zur Beratung anstehen. Insofern ist das für mich schon eine wichtige Quelle.
Gruß Frank
Moin,
Warmwasser auch in Bereichen von Veranstaltungen und Produktionen (Maske) - DGUV 215-310.
Gruß Frank
Moin,
wo ich jetzt noch nichts gefunden habe, ist der Bereich der Feuerwehr. Hier habe ich ja auch Kontakt mit Gefahrstoffen, Biostoffen etc. Ich würde da auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über die TRBA 250 gehen oder gibt es da spezielle Vorgaben für den Bereich der Feuerwehr (mal abgesehen von Dusch- und Waschräumen)?
Gruß Frank
Bei Umgang mit Gefahrstoffen sind auch Waschräume zur Verfügung zu stellen.
Danke Axel,
manchmal gehen einem solche "simplen" Fakten einfach unter. Natürlich habe ich Bereiche, in denen Waschräume erforderlich sind, da sind wir dann automatisch wieder beim warmen Wasser.
Gruß Frank
Also streng genommen darf die Haut von Feuerwehrleuten gar nicht in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, sonst stimmt PSA nicht.
Und wg Verschleppung würden sie ,wenn vorher dekontaminiert und nicht erst in den Duschen.
Aber weil sie durchgeschwitzt sind ist doch duschen angebracht.
Also streng genommen darf die Haut von Feuerwehrleuten gar nicht in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, sonst stimmt PSA nicht.
Und wg Verschleppung würden sie ,wenn vorher dekontaminiert und nicht erst in den Duschen.
Aber weil sie durchgeschwitzt sind ist doch duschen angebracht.
Warten wir dann bei jedem Häuserbrand erstmal 24 Stunden auf die Asbest-Analyse?
Wenn das ganze Thema PSA in den Rettungsdiensten nicht so traurig wäre, wäre es zum totlachen...
Sprengteufel :Stichwort Einsatzhygiene
Brandrauch ist per se kanzerogen definiert.
ergo kontaminierte Kleidung wird ( streng genommen auch vor Rückfahrt mit Fahrzeug) vorher abgelegt
Cool, dann sitzen wir alle nackt im Fahrzeug...
Hallo,
wie geht Ihr mit Legionellenuntersuchungen um, wenn Ihr nicht in den Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung fallt.
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige In-haber einer Trinkwasser-Installation,
in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerbli-chen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).
Bei der „gewerblichen Tätigkeit" handelt es sich um die unmittelbare oder mittelbare, zielgerich-tete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer anderen selbstständi-gen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit. Dies bedeutet, dass z.B. die (kostenlosen) Duschen für die Mitarbeiter in der (nicht gemieteten) Autowerkstatt nicht dazu gehören, unabhängig davon, ob aufgrund anderer Vorgaben (Arbeitsstättenverordnung, Hygienevorschriften, Fürsorgepflichten, Verkehrssicherungspflichten) hier ggf. Untersuchungspflichten bestehen.
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Das war bisher die eindrucksvollste Antwort die ich hier gelesen habe.....
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Was will uns der Autor damit sagen?
Er hat halt editiert. Die Quelle stand doch im Text, deshalb auf den Strich reduzieren.
Was will uns der Autor damit sagen?
Dass der Inhalt des Beitrages obsolet wurde ... denn dummerweise kann ein Beitrag nicht nachträglich gelöscht werden.
Aber geholfen habendie Antworten leider nicht