Welche Temperatur gilt für Leitungswasser?

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  • Hallo,


    gibt es ein verbindlichen Wert oder Richtwert für die Temperatur aus dem Wasserhahn? Der Hintergrund ist, dass bei uns die Warmwasserzirkulation abeschaltet wurde und es deshalb zu Beschwerden kommt. Das Abstellen betrifft nur Toiletten etc. im Verwaltungsbereich.


    Ajot

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  • Hallo,


    in der neuen TrinkwasserVO gibt es bezgl. der Temperatur keine Vorgaben, jedoch sollte die Temperatur so niederig wie möglich gehalten werden, um eine Keimbelastung zu vermeiden.

    Gruß Holgi


    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Ich vermute einmal, es geht um die Wassertemperatur an den Handwaschbecken der Toiletten.
    Auf die Schnelle ist mir keine Regelung bekannt, die hier eine bestimmte Wassertemperatur oder warmes Wasser vorschreibt. Allerdings sollte man auch betrachten, wie sich wohl Menschen verhalten, denen die Wassertemperatur als zu gering erscheint? Einige davon werden auf den Waschvorgang verzichten. Ist dies im Sinne des Arbeitgebers?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo
    Trinkwasser als Kaltwasser soll regelmäßig 20°C und in Ausnahmen 25°C nicht ÜBERschreiten, so steht es in der DIN 1988-20 bzw. Arbeitsblatt VDI 6023.
    Diese Temepraturen können (sollen) natürlich bei Kaltwasser unterschritten werden.
    Genau diese Angaben helefn aber im komkreten Fall eher nicht, weil ich vermute die Beschwerden kommen wegen zu kaltem Wasser.......
    In einer Toilette besteht i.d.R. wiederum nicht die Verpflichtung Warmwasser zum Reinigen der Hände vorzuhalten.
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    richtig es gut um die Mindesttemperatur und den damit verbundenen Beschwerden. Leider ist es ein sehr großes Haus und die Warmwasserzirkulation daher ein wenig problematisch und auch kostenintensiv. Bei einer Sanierung sollte vielleicht darauf geachtet werden in den Toiletten eine dezentrale Warmwasserversorgung zu installieren.


    Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe des Arbeitgebers ist sich darüber Gedanken zu machen ob die Mitarbeiter sich die Hände Waschen, es sei den HACCP oder andere Umstände erfordern das.


    Grüße


    Ajot

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  • ... korrekt
    wenn keine Hygiene, LebensmittelVO oder ähnliches greift ist lediglich nach ArbStÄttV das Waschbecken zum Händewaschen gefordert.
    Eine Ableitung zu Warmwasser findet man hier nicht.
    Eine begründetet Gefährdung oder Belastung für die Beschäftigten ist bei Kaltwasser seeeeehr schwierig zu vertreten, also glaubhaft ist anders.... ;-))
    Gruß
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe des Arbeitgebers ist sich darüber Gedanken zu machen ob die Mitarbeiter sich die Hände Waschen,

    Hallo,


    na das stimmt so nicht, der arbeitgeber muss den arbeitnehmer die möglichkeit geben sich waschen zu können ob nun mit kalten oder warmen wasser ist hierbei egal.
    Was die zirkulationsleitung betrifft, so hat das nichts mit der temparatur des wassers zu tun sondern damit wie schnell das warme wasser an der zapfstelle ankommt. Wenn die zirkulationsleitung abgestellt ist, dauert es halt länger bis das warme wasser an den entsprechenden stellen ankommt, ob das sinn macht bezweifle ich weil man erstmal eine ganze menge wasser laufen lassen muss bis das warme kommt. Die nächste gefahr wäre dann noch das stagnationwasser in der zikulationsleitung und die damit verbundenen gefahren....

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Es gibt schon Regelungen, war früher IMHO die DIN 1988, heute IMHO die DIN EN 806.
    Ich meine mich erinnern zu können, das innerhalb eines Zeitrahmens von 30 sec. nach vollem Öffnen des Hahns die Wassertemperatur nicht weniger als 60 °C für Warmwasser betragen soll und das Stichleitungen ohne Zirkulation nicht mehr als 3 Liter Inhalt haben sollen. Für spezielle Bereiche (Krankenhäuser etc. ) ist zum Schutz der Patienten eine niedrigere Temperatur - ich meine 45° zulässig.
    Wie gesagt, bin mir nicht ganz sicher, bitte selbst noch einmal nachlesen bzw. beim DVGW nachfragen.
    Ist schon etwas her, das ich mich damit beschäftigt habe.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Für spezielle Bereiche (Krankenhäuser etc. ) ist zum Schutz der Patienten eine niedrigere Temperatur - ich meine 45° zulässig.

    Hallo Kollegen,


    ich möchte diesen alten Thread wieder an Licht holen, weil ich bei der Suche nichts treffenderes gefunden habe und meine Frage immer noch steht.
    Kennt jemand die Quelle oder den Geltungsbereich für die 45 °C Auslauftemperatur ? Auch bei uns kursiert diese Meinung. Mit all ihren Nachteilen!


    Ich möchte in der WfbM die Temperaturen höher stellen und suche eine belastbare Grundlage. Die DGUV Regel 102-002, §15 klick gibt 43 °C in Kitas vor. Aber die Beschäftigten in der WfbM sehe ich nicht in dieser speziellen Sondergruppe.
    Wer kennt eine belastbare Quelle ("Stand der Technik" oder Rechtssprechung)


    VG Reinhard

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  • Hallo Reinhard,
    war da nicht was in der DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung.
    Habe die DIN nur leider nicht freigeschaltet.


    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • hier noch der Auszug aus der DIN
    9.3.2Vermeiden von Verbrühungen


    Anlagen für erwärmtes Trinkwasser sind so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist.
    An Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftemperaturen wie in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen usw. sollten zur Verminderung des Risikos von Verbrühungen thermostatische Mischventile oder -batterien mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wird eine höchste Temperatur von 43 ∘ C .
    Bei Duschanlagen usw. in Kindergärten und in speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38 ∘ C nicht übersteigen kann.

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

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  • Moin,


    ich muss die Leiche dieses Threads leider nochmals ausbuddeln. ;)


    Wie in vielen anderen Betrieben auch beschäftigen wir uns gerade mit den notwendigen Maßnahmen, um für die drohende Energie- und Versorgungskrise gewappnet zu sein. Natürlich kommt da auch das Thema Warmwasser auf den Plan.Für die Sanitärräume habe ich die ASR 4.1 Sanitärräume.

    Zitat von ASR 4.1 Nr. 5.4 (2)


    Toilettenräume müssen mit Handwaschgelegenheiten (Handwaschbecken mit fließendem Wasser und geschlossenem Wasserabflusssystem) gemäß Tabelle 2 und Abfallbehältern ausgestattet sein. In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmal-handtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind bei Bedarf Warmwasser und Kleiderhaken bereitzustellen.

    Da der Bedarf nicht näher konkretisiert wird, läuft es wieder darauf hinaus, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, ob durch die Verwendung von kaltem Wasser eine gesundheitliche Beeiträchtigung zu befürchten ist. Das ist jetzt kein Hexenwerk, das bekommt man hin.


    Bei den Duschen der Feuerwehr habe ich da auch keine Schmerzen. Das ist für mich klar, dass kein Feuerwehrangehöriger nach dem Einsatz kalt duschen wird. Gibt es aus Eurer Erfahrung Bereiche, in denen Warmwasser zwingend vorgeschrieben ist?


    Wir sind eine Kommunalverwaltung mit Feuerwehr, Kinderbetreuungseinrichtungen, Theater, Musikschule, Bibliothek, Archiv etc.


    Kein Bauhof, kein Abwasser, keine Gärtner


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    in allen Bereichen mit besonderen Hygieneanforderungen, Krankenhäuser und Pflegeheime etc.. Auch muss man das Thema der Legionellen mit beachten.

    Beste Grüße


    J.H.J