Sicherheitseinrichtungen Nähmaschine

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hi,

    hab keine Antworten hier im Board dazu erhalten und auch der BG-ler war beim Ortstermin nicht sicher und konnte auch mit keinen weiteren hilfreichen Schriften dienen.

    Wir sind damals mit BG und Gewerbeaufsicht so verblieben, dass die Maschinen so wie vom Hersteller geliefert betrieben werden dürfen. Auf Augenschutz kann verzichtet werden, wenn die Schutzeinrichtung mehr schadet / gefährdet, als nutzt (der kann bei vielen Maschinen optional an- und abgebaut werden und kann tatsächtlich bei gewissen Nähaufgaben die Sicht gefährlich einschränken).

    Aus fachlicher Sicht kein schönes Thema diese Nähmaschinen ||

    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo MrH,

    ich bin erstaunt, dass die BG und die Gewerbeaufsicht Dir da keine Auskunft geben konnten. Da gibt es ausreichend Dokumente. ?(
    @Sven82
    Eine sogenannte Notbefehlseinrichtung ergibt sich bereits aus der Betriebssicherheitsverordnung.
    In der DGUV Regel 100-500 findet man im Kapitel 2.17 unter 3.4 alle notwendigen Infos. Falls Zugriff auf die DIN-Normen möglich ist, mal in die DIN 5310 reinschauen.

    LG
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • @bauco
    3.4 Nähmaschinen
    Solange Nähmaschinen nicht von der Energiezufuhr getrennt und die Gefahr bringenden
    Bewegungen zum Stillstand gekommen sind, dürfen Versicherte nicht
    – Spulen, Stichplatten, Nähfüße, Nadeln und sonstige Zusatzeinrichtungen
    wechseln oder verändern
    oder
    – den Faden einfädeln.

    Das ist alles was in der DGUV Regel 100-50 steht. Auf die dort gelisteten DIN habe ich leider keinen Zugriff.
    DIN EN 60 204-31/VDE 0113 Teil 31 „Sicherheit von Maschinen; Elek trische Ausrüstung von Maschinen; Teil 31: Besondere Anforderungen an Nähmaschinen, Näheinheiten und Nähanlagen“,

    Schwierige Grüße
    Sven