ZDF WISO: Rauchmelder retten leben
- harmi
- Erledigt
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Hallo,
danke für den Hinweis.
Ansonsten neija, ich teile diese Darstellungsweise so nichtGruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
danke für den Hinweis.
Ansonsten neija, ich teile diese Darstellungsweise so nichtGruß
Simon Schmeisserwelche Darstellungsweise konkret?
Edit: Wort getauscht
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Hallo,
Rauchmelder als Allheilmittel darzustellen, den dies ist schlicht und
ergreifend eine verzerrte Darstellung der Realität. Siehe Beispielhaft
nur mal in den Forschungsbericht Nr. 145 vom AK V (Ausschuss für
Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
in der Konferenz der Innenminister der Länder/Bund).Ich persönlich neige daher nicht dazu diesen Populismus zu teilen.
Ich bin für eine Rauchmelderpflicht, ich bin aber auch dafür dies mit
einer deutlich stärkeren Brandschutzaufklärung (bzw. generell den
Selbstschutz/Selbsthilfefähigkeit im Sinne der Schutzberichte des IM) zu
verbinden. Wer und wie man das durchführen kann, habe ich bereits 2010
in einem Artikel mit der These "VB- ein Weg aus der Feuerwehrkrise"
(Fachzeitschrift FEUERWEHR, Huss Verlag) beschrieben.Bereits seit 2009 habe ich in meinem Bundesland BaWü dafür,
unzählige Vorschläge und Petitionen in den Landtag eingereicht. Alles wurde
immer von der Politik abgelehnt, sei es aus Kostengründen oder mit der
Begründung der Spitzenstellung von BaWü bei den Brandtoten.Und wie lächerlich doch das ganze Thema von bestimmten Verbänden
und der Politik geführt wird, zeigt sich doch mit der jetzt geplanten
Einführung der Rauchmelderpflicht in BaWü. Jetzt brannte es zum Jahresende
2012 in einer Einrichtung und es kam zu vielen Brandtoten. Als Reaktion darauf,
will die Politik in BaWü jetzt eine Rauchmelderpflicht einführen. Sorry, dass ist
für mich ein Treppenwitz. Selbst mit Rauchmelderpflicht wären diese Brandtoten
nicht zu verhindern gewesen, schlicht weil doch die Rauchmelderpflicht (wenn
man als Vorbild andere B-Länder nimmt) gar keine Anwendung findet.Das es so kommt, war aber abzusehen siehe nachfolgendes von mir vom
Jahresanfang 2012:
http://www.feuerwehr-ub.de/kei…rauchmelder-realit%C3%A4t
(Die schreckliche Darstellung durch den Verlag bitte ich zu entschuldigen)Ein ähnliches Ereignis mit zwei toten Kindern nach einem Brand, war doch
Anlass genug in NRW ebenfalls eine Rauchmelderpflicht einführen zu wollen.
Auch hier handelt es sich doch um einen Witz, die zwei Kinder starben nicht
weil sie den Brand nicht bemerkt haben, sondern weil sie in ihrem Kinderzimmer
gezündelt hatten.Die zwei Beispiele sind sehr tragisch, man sollte sich doch aber schon an
der Realität orientieren und nicht in Populismus verfallen.Gruß
Simon Schmeisser -
Da kann ich nur zustimmen. Ein paar Sätze von mir dazu:
Das Problem sitzt immer zwischen den Ohren, der Rauchmelder macht nur das, wofür er gebaut wird, laut piepen, wenn Rauch da ist.
Der Rauchmelder wird gleichermaßen übersachätzt, wie auch unterschätzt.
Wer ihn hat, fühlt sich sicher, wer ihn nicht hat, glaubt, dass er vom Nachbarn oder der Katze geweckt wird
Ich vergeleiche ihn gerne mit einer Kopfschmerztablette. Sie bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache. Man nimmt sie wenn es fast schon zu spät ist. Der Rauchmelder piept auch, wenn es fast zu spät ist. In diesem Fall ist aber richtiges Handeln gefragt. Denn den Brand bekämpft er nicht und den Fluchtweg macht er auch nicht frei.
Warum kommt es zu Bränden, wir breitet sich Rauch aus, wie gefährlich ist er? Wenn wir das in die Köpfe reinkriegen, sind wir einen Schritt weiter
Und mit der neuen Generation Melder geht auch der Mythos der leeren Batterien, der Fehlalarme usw. vielleicht mal langsam von uns.
Es gibt noch viel zu wenige Fachhändler / Fachberater, die jemanden wirklich gut beraten und nicht nur den schnellen Euro machen wollen
Titisee: Es lag nicht an den fehlenden Rauchmeldern.....
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Hallo,
Zustimmung, da stellt sich aber die Frage wer soll diese Fachberater/ Fachhändler
unabhängig ausbilden? Nein, ich glaube das ist der falsche Ansatz.
Ich sehe eher die örtlichen Feuerwehren in der Pflicht, und ich betone ausdrücklich
das Wort PFLICHT. Jeder Feuerwehr dürfte es möglich sein, eine kleine Gruppe
(z.B. aus der Alterswehr etc.) einzurichten die sich ausschließlich mit der Brandschutz-
erziehung und Brandschutzaufklärung beschäftigt. Und zwar nicht nur einmal im Jahr,
sondern mit regelmäßigen Ständen im Ort, mit Angeboten zu Beratungen, Hausbesuchen,
Austeilen von Infomaterialien (z.B. der Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt"),
Besuch der Schulen, Kindergärten usw.. Der Stellenwert der Brandschutzerziehung/
Brandschutzaufklärung muss in einer Feuerwehr den gleichen Stellenwert haben,
wie z.B. das Tätigkeitsfeld "Brandbekämpfung". Andere Länder wie z.B. die
USA mit ihrer Fire Prevention Week, eigenen Fire Preventionen Abteilungen in
den Feuerwehren usw. machen es uns vor. Zum Beispiel siehe hier:http://www.youtube.com/watch?v=r8IM4VpoXdQ
http://www.youtube.com/watch?v=5JkxQVyscogoder siehe hier eine kurze Doku über die eigene Abteilung der Feuerwehr New York:
http://www.youtube.com/watch?v=mLDgBWSIeOMVom Prinzip nichts neues, siehe Beispielhaft den Vorbeugenden Brandschutz durch
die Feuerwehren, wie er in der DDR organisiert war.Persönliche Anmerkung:
Das Gebiet der Brandschutzaufklärung bzw. generell Aufklärung im
Selbstschutz, ist ein äußerst intensives Tätigkeitsfeld. Leider aber finanziell
sehr unattraktiv, für z.B. einen selbstständigen Brandschutzbeauftragten.
Und da spreche ich aus eigener Erfahrung, ich berate und halte Vorträge
seit 2009 in diesem Bereich. Zielgruppe sind hierbei die Privathaushalte/ Vereine
Seit 2009 halte ich auch Vorträge an diversen Volkshochschulen in unserer Region,
genau in diesem Bereich. Das Interesse ist da, die Arbeit gleicht aber einer
Sisyphusarbeit.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo Simon,
du solltest die Pflichten der Feuerwehr eigentlich als Feuerwehrmann kennen. Brandschutz ist Ländersache, d.h. 16 Bundesländer 18 Brandschutzgesetze. In allen ist der Brandschutz der Gemeinde übertragen und nicht der Feuerwehr. Die Gemeinde hat für die Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr zu sorgen!
Den schwerzen Peter nun an die Feuerwehr abzuschieben ist nicht gerade das beste. Die Aufgaben der Feuerwehr sind in Brandschutzgesetzt festgelegt und Prävention zählt meines wissen nach nicht dazu. Ich gebe zu kenne auch nur 4 Brandschutzgesetze von 16. Eher ist es die Aufgabe der Gemeinde hier Aufklärung zubetreiben und wer Informationen möchte findet diese auch an seriöser Stelle.
Gruß
Stephan
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Die Aufgaben der Feuerwehr sind in Brandschutzgesetzt festgelegt und Prävention zählt meines wissen nach nicht dazu.
Entwurf zum neuen Brandschutzgesetz Niedersachsen:
ZitatDritter Teil
Vorbeugender Brandschutz
§ 29
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
1Durch Brandschutzerziehung sollen Kinder und durch Brandschutzaufklärung sollen Erwach-sene in die Lage versetzt werden, Brandgefahren zu erkennen, sich im Brandfall richtig zu verhalten und einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe durchzuführen. 2Die Gemeinden sollen der Brandschutz-erziehung und der Brandschutzaufklärung im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksam-keit widmen sowie diese fördern und unterstützen.Ob und wie weit man freiwillige Feuerwehrleute mit ins Boot bekommt, (kostet ja auch Freizeit) ist sicher von Fall zu Fall verschieden. Viele Feuerwehren machen es
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Hallo,
den Feuerwehren werden schon auch Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz
zugetragen. In vielen Feuerwehrgesetzen (BaWü, Bayern, NRW, RLP usw.) findet
man entsprechende Hinweise. Sicherlich handelt es sich hierbei fast ausschließlich
um eine Kann- und nicht um eine Pflichtaufgabe. Dementsprechend sprach ich
auch von einer Pflicht, diese Aufgabe wahrzunehmen. Ferner empfiehlt sich
auch ein Blick in das Zivilschutzgesetz, insbesondere wer da so alles mit Aufgaben
betraut werden kann. Die örtlichen Feuerwehren als Organisation im KATS sind da
auch dabei, es sind aber auch andere Organisationen wie z.B. das DRK etc. dabei. Ich
persönlich plädiere aber schon für die Feuerwehren, u.a. weil es eigentlich ein „Brot-
und-Butter-Thema" ist, ferner Feuerwehren in einer jeden Gemeinde vorhanden sind.
Gut, auch da gibt es mittlerweile Ausnahmen.Wo ist es ein "schwarzen Peter" zuschieben, wenn die Feuerwehren eine solche
Aufgabe wahrnimmt? Es mag vielleicht nicht ihrer Ansicht von Feuerwehr entsprechen,
ich sehe aber schon einen gewissen Teil vom VB als eine Feuerwehraufgabe an. Getreu dem
Leitspruch der Feuerwehren: RETTEN - LÖSCHEN - BERGEN - SCHÜTZENAber wenn Sie diese Aufgabe nicht bei der Feuerwehr sehen, bei wem dann?
Oder soll etwa eine jede Gemeinde eigene Brandschutzberater bzw. Selbstschutzberater
einstellen?
Eher ist es die Aufgabe der Gemeinde hier Aufklärung zubetreiben und wer Informationen möchte findet diese auch an seriöser Stelle.Nein, dem ist leider nicht so. Ich empfehle dazu nur mal die Bachelor-/ oder Doktorarbeit?
u.a. über die Abfrage von Informationen zum Selbstschutz beim BBK. Und interessant ist
hierbei vor allem wann es immer zu Anfragen durch die Bevölkerung kommt.
Ferner empfehle ich mal die umfangreichen Lektüren der Schutz- und Forschungsberichte
beim BBK, auch im Hinblick auf Brandschutz.Zusammenfassend meine Meinung daher: "Durch einen guten Vorbeugenden Brandschutz und
entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben
und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall
zusammen." Quelle: Simon Schmeisser für Fachzeitschrift FEUERWEHR, Thema: "VB-ein Weg
aus der Feuerwehrkrise" April 2010.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
da es inhaltlich zum Thema passt, siehe hier das 112 Bürgermagazin:
http://www.feuerwehr-ub.de/sit…les/112Buergermagazin.pdf
Gruß
Simon Schmeisser -
Tach.
Ja, ich kann Simon da nur zustimmen. Ich halte den Bereich der Prävention in der Brandschutzerziehung und -aufklärung für vllt sogar den wichtigsten Bereich, neben dem abwehrenden Brandschutz. Und hier ist es wichtig, dass auch die "passenden" Leute vor den "Schülern" sitzen. Ich kann als Anzugträger mit ein paar Videos den Kindern einer Grundschule so etwas nicht begreiflich machen. Da sollte dann schon jemand mit "großem roten Auto" und Einsatzkleidung stehen. Anders kann ich als Zert. Fachplaner Brandschutz einem Unternehmer mit meinen Beispielen und Statistiken mehr beeindrucken, als mit dem großen roten Auto. Da setz ich dann anders an. Genauso, wie ein Feuerwehrmann aus dem Ort, den fast jeder kennt. Der findet ein besseres Gehör bei den Mitbürgern, als der Vertreter des Sachversicherers (i. d. R.). Die örtlichen Feuerwehren stellen ein hohes Potenzial dar, weil sie bei den Zielgruppen anders ankommen und das ist in der Regel produktiver und zielführender.Gruß
Jens
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so, ich habe jetzt einen Termin mit einer Freiwilligen Feuerwehr, die eine massive Rauchmelderkampagne in iherer Gemeinde durchführen will. Ich werde die Kampagne beratend begleiten.
So soll es sein, oder?
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Hallo,
Glückwunsch!
Ideal wäre natürlich wenn sich eine kleine Gruppe von Feuerwehrleuten/Mitgliedern
Alterswehr/JF daraus entwickeln würde, die ganzjährig Brandschutzerziehung/Aufklärung
betreibt.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
Glückwunsch!
Ideal wäre natürlich wenn sich eine kleine Gruppe von Feuerwehrleuten/Mitgliedern
Alterswehr/JF daraus entwickeln würde, die ganzjährig Brandschutzerziehung/Aufklärung
betreibt.Gruß
Simon SchmeisserDas machen die sowieso schon in Kindergärten, etc.
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wie schaut's eigentlich mit der Nachrüstung von rauchmelde-anlagen
bei bestehenden verkaufsstätten mit kleiner 2000 m² aus?
muss ich da in die LBO rein gucken?
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Hallo,
wie meinen?
Die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern, erstreckt sich
ausschließlich auf Wohnungen/ Häuser der Privatnutzung. Ich nehme mal an Du
meinst Brandmeldeanlagen in Verkaufsstätten? In der LBO wirst Du dazu nichts
finden....und die Sonderbauvorschrift greift hier in der Regel aufgrund
dem Anwendungsbereich (ab 2000m²) nicht. Sofern es nicht entsprechende
Abweichungen gibt, musst Du die Notwendigkeit einer BMA u.a.
mit der Brandschutzdienststelle klären bzw. anhand dem Objekt (eventuellen
Besonderheiten/ Gefahren etc.) ermitteln.Beispiel für Verkaufsstättenverordnung (BaWü):
http://www.gewerbeaufsicht.bad…ervlet/is/16493/2_2_9.pdfGruß
Simon Schmeisser -
hallo
das dachte ich mir gestern auch,
weil in die LBO bezog sich nur auf Wohnungen.
Was unter welche BO würde eine Verkaufsstätte fallen, die kleiner ist als 800 m2 ist?
(verkaufsstätten Verordnung fällt hier ja weg... erst ab 2000 m2, aber sonderbau geht doch auch erst ab 800 m2 los oder?)
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Hallo,
nach LBO.
Nachfolgend nur Beispielhaft, da Baurecht Länderrecht ist.
Siehe LBO und Gebäudeklassen LBO BaWü (hier: http://www.landesrecht-bw.de/j…0V1P3%20jlr-BauOBW2010pP3), aus der Einstufung der Gebäudeklasse ergeben sich z.B. die notwendigen Feuerwiderstände
(z.B. für Decke, Wände etc.). (Siehe hier: http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint)Aus der Ausführungsverordnung (hier im Beispiel zur LBO BaWü) ergeben sich
dann auch die weiteren Rahmenbedingungen, ferner orientiert man sich in
der Regel auch an den Anforderungen aus der Verkaufsstättenverordnung.Große Discounter wie Aldi greifen zum Beispiel vor, und lassen in Abstimmung
sogenannte Muster-Brandschutzkonzepte erstellen (da kein Sonderbau).
Beispielhaft für Hessen siehe hier: http://www.brandschutz2000.de/downloads/aldibsk.pdfGruß
Simon Schmeisser -
Was unter welche BO würde eine Verkaufsstätte fallen, die kleiner ist als 800 m2 ist?
(verkaufsstätten Verordnung fällt hier ja weg... erst ab 2000 m2, aber sonderbau geht doch auch erst ab 800 m2 los oder?)
Moin.
@Marti: Du greifst natürlich als Grundlage zur LBO. Das ist auch richtig so. Was Du dabei aber nicht vergessen darfst, ist das Brandschutzkonzept. Hier hast Du klare und rechtlich verbindliche Aussagen drin, welche umzusetzen sind. Dieses stützt sich auf die reelle Nutzung des Gebäudes.
Beispiel: Die hast ne Verkaufsstätte <800m², dafür wird dort nur syntetische Kleidung verkauft... z. B. son Trendladen für Veganer.
Damit hast Du sehr hohe Brandlasten und wenn da etwas zündelt, kann das schnell zur Katastrophe führen... Die Geschwindigkeit der Brandausbreitung ist in solchen Fällen sehr hoch.
Vergiss nicht, dass die BO Grundsätze, also Minimalanforderungen vorgeben. Gibt es besondere Gefährdungen (wie grade beschrieben) können Anforderungen jederzeit verschärft werden.Gruß
Jens
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Hallo,
ganz tolle Werbung....
Ab Minute 08.15 einfach mal schauen:
http://www.spiegel.tv/filme/magazin-29122013-verboten/
Gruß
Simon Schmeisser