Überbauung einer Lücke

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  • Hallo!
    Ich hoffe jemand kann mir einen Tip geben. Ich habe folgendes Problem. Unser Betrieb ist nach und nach durch Neubau von verschiedenen Hallen erweitert worden. Nun ist zwischen zwei Hallen eine ca 6m breiter Lücke mit einem 3m breiten Schotterweg übrig geblieben, der nur von einer Seite aus befahren werden kann. Direkt an der Zufahrt wird die Höhe durch eine Materialbrücke auf 1,65m reduziert.
    Da kam nun die Frage auf, eine der Hallen noch breiter zu machen und den Weg dabei zu überbauen.


    Wo finde ich Vorschriften zum Brandschutz, ob solche "innerbetrieblichen" Wege im Brandfall notwendig sind? Wir haben laut Feuerwehr eine sehr niedrige Brandlast, da wir Flachglas bearbeiten und zudem auch noch sehr viel wässrige Flüssigkeiten im Haus haben. Der Betrieb ist komplett umfahrbar.


    Wer kann mir hier weiterhelfen, wo ich mal nachsehen kann. Schnmal vielen Dank!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hi Frank,


    Zauvberwort zum Brandschutz ist immer die gültige Landesbauordnung.
    Frage ist, ob der angesprochene Weg teil des Fluchtweg ist oder anders herum, als Zufahrt für die Feuerwehr dient.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,


    schauen Sie doch mal in die Industriebaurichtlinie.
    Zum Beispiel hier in die "Muster"- Industriebaurichtlinie:


    http://www.bauordnungen.de/MindBauRL.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin.
    Bauordnungen sind gut aber da kann ich mich nicht immer nach richten, da in Eurem Fall ja vllt Abweichungen etc genehmigt wurden.
    Schau in das Brandschutzkonzept für die Gebäude und das Firmengelände, sowie in die Baugenehmigung. Dort sind die notwendigen Verkehrswege, die dann als Rettungs-, Zufahrts- und Angriffswege, sowie als Aufstellflächen für die Feuerwehr dienen, eingezeichnet und beschrieben. Falls dieser Weg dazu gehört, müsst Ihr bei Eurer Plannung u. U. auch die anderen Unterlagen anpassen und in das Genehmigungsverfahren mit einbeziehen. Hier könnten Euch auch in der Genehmigung schon Auflagen erteilt werden (z. B. Mindesthöhe für die Durchfahrt von bestimmten Fahrzeugen etc.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    glaube ich nicht, da es sich doch bei den von Frank_sibe genannten 6m,
    bestimmt um §7.5.2 Industriebaurichtlinie handelt.


    Auszug Industriebaurichtlinie:
    "Diese Flächen müssen untereinander einen Abstand von mindestens 6,0 m einhalten."


    Anmerkung: In Ermangelung von Details, ist dies nur eine Vermutung aus
    dem Bauch heraus.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simon.
    Ja, Du hast Recht. Das steht da so drin. Jetzt ist aber die Frage, in wie weit eine Erweiterung der Halle, natürlich mit entsprechenden Genehmigungen denn machbar ist, in Bezug auf das bereits bestehende Konzept. Wenn die Halle angebaut wird und dieser Bereich überbaut werden soll, dass dann eine Halle direkt an die andere grenzt ist dann ja auch entsprechend zu prüfen, was überhaupt gemacht werden darf. Die Baurichtlinie sagt, dass der Abstand von 6m eingehalten werden soll aber wenn hier eine Hallenerweiterung genehmigt wird (was ja durchaus mit entsprechenden baulichen Brandschutzmaßnahmen machbar ist), werden dann nicht aus zwei Hallen eine gemacht? Diese ist dann nur entsprechend mit Brandwänden in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Wenn es weiterhin als getrennte Gebäude angesehen wird, dann greift die 6m-Regel.
    Das ist jetzt zu prüfen und wie die bereits erteilten Baugenehmigungen aussehen. Wenn die geändert werden und auch ein entsprechender Bebauungsplan vorliegt, dann kann das gehen. Ist jetzt aber auch erstmal eine reine Vermutung, da ich net weiß, wie die Bauordnungsbehörde das sieht.
    Frank: Mal bei der zuständigen Bauordnungsbehörde anfragen, wie die das sehen.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


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