Befähigungsnachweise von Fremdfirmenmitarbeitern

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  • Ein fröhliches Hallo in die Runde,


    ich hätte mal eine Frage aus eurer Praxis:
    wie handhabt ihr das mit den ggf. notwendigen Befähigungsnachweisen von Fremdfirmen in euren Häusern?
    Kontrolliert Ihr, ob die z.B. Handwerker für den Umgang mit ihren speziellen Arbeitsmitteln (wie z.B. Hubarbeitsbühnen o.ä.), die sie mitbringen ausreichend befähigt sind?


    Besteht eine gesetzliche Notwendigekit dazu, und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?


    vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo


    Das muss doch der Koordinator machen.


    BGV A1 § 6
    Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.
    (2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Wir hatten das Thema im Sommer. Firma stellt Mitarbeiter an die Rampe, um dort Bodenarbeiten durchzuführen. Keine Sicherheitsschuhe, Helme, Handschuhe... nichts... Kurze Unterhemden hatten sie an und es juckte sie üüüüberhaupt nicht, was wir gesagt haben. Die haben sich auf IHREN Chef berufen und wollten auch nichts weiter davon hören.


    Durften sie direkt mal ihre Sachen packen und abtanzen :)

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

  • Durften sie direkt mal ihre Sachen packen und abtanzen :)


    so ist das bei uns aufm Bau auch. Alle Auftragnehmer müssen schon vor Arbeitsbeginn eine Mapper reinreichen in denen nicht nur die Befähigungsnachweise des Personals enthalten ist, sondern auch alles was Machinen und Gefahrstoffe betrifft. Sowie deren Gefährdungsbeurteilungen. Egal ob das jetzt aufm Bau ist oder Dienstleister die Wartungsarbeiten in einem bestehenden Gebäude durchführen, als Auftraggeber ist man auch immer mit dafür verantwortlich was man in seinen "4 Wänden" zuläßt.

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  • Hallo,
    grundsätzlich hat der Auftraggeber keinerlei Legitimation um Befähigungsnachweise vom Auftragnehmer zu verlangen.
    Ich möchte es ja nicht kompliziert machen und gehe davon aus, dass die Fremdfirma im Rahmen eines "normalen" Werkauftrages tätig ist - also gem. ArbSchG ohne BaustellV.
    Nach ArbSchG hat der AN die Arbeiten zu koordinieren und ggf. Maßnahmen zu veranlassen, dass weder eigene, noch fremde Beschäftigte oder Dritte zu Schaden kommen.


    Hat der AG jedoch eine gewisse Organisation für Fremdfirmen (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen) und gibt diese auch entsprechend bekannt.
    Sind diese i.d.R. Vertragsbestandteil und man kann Befähigungsnachweise, Gefährdungsbeurteilung, Anzahl Ersthelfer usw. von den AN, im Rahmen der ergänzten Sicherheitsüberwachung, verlangen.
    Dann können auch mögliche "Sanktionen" weitreichender für die Fremdfirma sein, also ohne Organisation.
    Fazit:
    Werden, wie im ArbSchG gefordert, bereits bei der Beauftragung konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz schriftlich mitgeteilt - kann man um den Nachweis fragen.
    Also wenn Sie über eine Fremdfirmen-Organisation verfügen, diese Bestandteil des Werkvertrages ist, können Sie verlangen und kontrollieren.
    Ich hoffe dass die Antwort auf die "kurze Frage" etwas hilft.......
    Gruß J.J.M


    ... übrigens der Einsatz von Fremdfirmen, inkl. BaustellV, SiGe-Koordination, Haftung, Rechtslage usw. war Thema einer meiner Abschlussarbeiten (140 Seiten) und die (Un-)Sinnhaftigkeit der BaustellV, so wie diese größtenteils angewendet wird war als Dissertationsthema in der engeren Wahl - ich könnte mich bei dem Thema richtig erlaben...... ;)

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hi und vielen Dank erst mal für die umfanbgreichen Antworten.


    Das ich (bzw. wir als auftraggeber) prinzipiell in Verträgen alles Mögliche (und auch Unmögliche ;) ) hineinschreiben kann war schon irgendiwe klar.
    Was ASM angeht sthet das Thema aktuell nicht zur Debatte. Dennoch möchte ich das Fremdfirmenmanagement prinzipiell angehen, um einfch eine verlässliche Basis für alle Beteiligen zu schaffen.


    Insofern war dann auch die Frage zu verstehen. Unabhängig von irgendeiner verpflichtung seitens des Auftraggebers ist ja sowieso klar, dass es im Falle eines Unfalls zu Folgen für alle kommt. und auch wenn wir jurstisch gesehen keine Verantwortung dafür tragne würden, kommt es dadurch in jedem Fall zu Irritationen, mindestens Verzögerungen in der Erledigung der Arbeitun und eventuell sogar noch zu Schäden an unserem Material oder sogar Verletzungen unserer mitarbeiter.
    Insofern habe ich natürlich ein intensives Interesse daran, dass Arbeiten von Fremdfirmen bei uns sauber und sicher ablaufen.


    Ich werde das ganze mal durchkauen, verdauen und den extrakt meiner GL vorlegen. Mal sehen was dabei herauskommt.


    Noch mal, vielen Dank euch allen

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Hat der AG jedoch eine gewisse Organisation für Fremdfirmen (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen) und gibt diese auch entsprechend bekannt.
    Sind diese i.d.R. Vertragsbestandteil und man kann Befähigungsnachweise, Gefährdungsbeurteilung, Anzahl Ersthelfer usw. von den AN, im Rahmen der ergänzten Sicherheitsüberwachung, verlangen.
    Dann können auch mögliche "Sanktionen" weitreichender für die Fremdfirma sein, also ohne Organisation.


    Kann ich so bestätigen. Zusätzlich wird auch teilweise schon bei den Ausschreibungen darauf hingewiesen, dass nur Firmen mit entsprechenden Zertifizierungen den Auftrag bekommen (z. B. SCC, OHSAS u. a.)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • sorry für das Ausgraben des Themas...


    Folgender Sachverhalt:
    Ihr lasst von einer Externen Firma Rohrleitungen bauen /Schweißen.
    Müssen die Fremdfirmen bei euch die Zertifikate einer bestandenen Schweißprüfung vorzeigen oder nicht?


    Habt ihr spezielle Formblätter für diese Kontrollen oder wie läuft das ab??

    Schöne Grüße Tobi


    Heute hier morgen dort. |?