Ein fröhliches Hallo in die Runde,
ich hätte mal eine Frage aus eurer Praxis:
wie handhabt ihr das mit den ggf. notwendigen Befähigungsnachweisen von Fremdfirmen in euren Häusern?
Kontrolliert Ihr, ob die z.B. Handwerker für den Umgang mit ihren speziellen Arbeitsmitteln (wie z.B. Hubarbeitsbühnen o.ä.), die sie mitbringen ausreichend befähigt sind?
Besteht eine gesetzliche Notwendigekit dazu, und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?
vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung