Höhenrettungskonzepte....

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  • Hallo Kollegen und natürlich auch Kolleginnen.
    Ich bin mehrfach über PM angeschrieben worden und werde auch in einigen Themen öfter darauf gedrängt, etwas über Höhenrettungskonzepte zu sagen/ offen zu legen oder Beispiele zu liefern.
    Ich möchte damit beginnen, mich kurz vorzustellen. Ich bin Jens. Bin SiFa ... ach.... Das könnt Ihr alles aus meinem Profil lesen. Bin zusätzlich Sachkundiger für PSA gegen Absturz und vieles mehr in diesem Bereich. NEIN, ich bin kein Höhenretter! Sondern arbeite oft mit denen zusammen und die beschweren sich auch immer wieder ... Hier fehlt eindeutig die KOMMUNIKATION !!! Ich kenne viele von den Höhenrettern, die von sich eingenommen sind, ist aber nicht die Regel und wenn die Kommunikation stimmt .... was soll ich dazu noch sagen. "Ich brauche mal für ne Stunde zwei Leute, was kostet mich das?" ..." Für Dich? Nix. (Oder: "Klar, wir machen für Dich einen Sonderpreis.") Wir sind ja eh da." Da stimmt dann die Kommunikation :)
    Das ist alles schon a bissl kritischer, als die "normale" Gefährdungsbeurteilung. Hier geht es um Rettungskonzepte und das ist etwas völlig anderes. Ihr braucht nicht nur eine Gefährdungsbeuteilung, sondern auch zusätzlich regelmäßig geschultes Personal und auch einsatzbereites Material, somit zusätzlich eine "Einsatzbeurteilung" vor Ort. Übrigens solltet Ihr für eine Rettung ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, das bitte nicht vergessen ;) Das ist wie eine Werksfeuerwehr, nur eben für diesen speziellen Bereich. Da wird auch die Einsatzzeit und die Ausrüstung mit einbezogen. Da wird dann aber auch zwischen inter und extern unterschieden. Weiterhin regelmäßige Übungen/ Prüfungen. Und die Jungs und Mädels der Höhenrettung müssen meistens wesentlich schneller sein!!! Somit gilt es ggf. Dienst- und Arbeitspläne anzupassen. Damit greift Ihr klar in die Montage- und Produktionsabläufe, sowie Personaleinteilungen ein. Das sollte Euch bewusst sein und dann ist es nicht mehr beratend, sondern wirkungsvoll planend, also administrativ.
    Deswegen solltet Ihr da mit Sorgsamkeit herangehen und wer es sich net zutraut oder Bedenken hat, holt Euch Hilfe bei den BGn, den Feuerwehren oder bei Höhenrettern. Die helfen Euch da auch weiter und haben meistens einen anderen Blick dafür.
    Ich möchte Euch hier mal aufrufen über Eure Erfahrungen oder auch "komischen" Gefühle zu schreiben. Was habt Ihr für Erfahrungen damit gemacht? Gab es so etwas, wie ein "Rettungskonzept" überhaupt? Worauf wurde sich verlassen (z. B. ortsansässige Feuerwehr mit Drehleiter und Korb, die innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein kann)???
    Ich kenne es zu Genüge aber vllt können wir alle davon profitieren. WIR müssen die Beurteilung mit dem Vorgesetzten vor Ort machen und grade in diesem Bereich "hängt" es gewaltig, weil nicht die Erfahrung (auch eines Unfalls) gegeben ist. Muss und soll ja auch nicht sein aber da bekommt jeder Hilfe, und sei es nur ein Kontakt.
    Ich bitte Euch mal um Rückmeldungen, vllt sogar Fotos. Ich habe etwas vorbeitet, was allen in dem Bereich helfen kann aber ich brauche Eure Mithilfe, damit es vllt "wasserdicht" wird. Jetzt seid Ihr gefragt.
    Danke schon einmal für Eure Meldungen :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (26. Dezember 2012 um 11:39)

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  • Ich möchte dazu nochmal ergänzen, dass es hier nicht nur "um Personen in ein Auffangsystem" geht. Hier ist der Unfall nach dem Wirksamwerden des Systems bereits passiert. Hier geht es gem. BGR 198 um Rückhaltung, danach erst der Absturz. Wenn ich Aussagen für eine Leiter höre, wie "..dann schlagen sie sich eben an jeder Sprosse der Anlegeleiter an..." ... oder auch voll toll "...dann hängt er eben fünf Minuten länger..." :cursing::cursing::cursing: Muss ich dazu in Verbindung mit dem Begriff "Hängetrauma" etwas sagen??? Ich erlebe so ein Unwissen oder auch meistens Verdrängung jeden Tag!!! Eine Unterlassung, die einem das Leben kosten kann...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (26. Dezember 2012 um 11:33)

  • Hallo,

    Danke Jens für die Informationen zu diesem sehr interessanten Thema.
    Erfahrungen? Nein nicht wirklich. Im Rahmen der Ausbildung hatte ich mal
    eine Schulung bei Bornack zum Thema Sicherung besucht.
    Die Erfahrungen beschränken sich auf Abseilübungen mittels Feuerwehr-Haltegurt
    vom Schlauchturm, Sicherung via Haltegurt im Korb der DLA (K) sowie mit dem
    Seilrettungssystem SAL. Ferner aus einem Einsatz in luftiger höhe auf einer Brücke, als sich
    dort Verkleidungen gelöst hatten. Höhenrettung neija Höhenrettung wäre da vielleicht zu viel gesagt,
    wurde aber durchaus auch im Sinne einer Menschenrettung aus großen höhen jährlich
    geübt. Meist war es das aufsteigen über die Leiter, sichern der Übungs-Person und dann
    absteigen oder herablassen via Dreibock, Fw- Rettungsknoten oder Schleifkorb.

    Da ich beruflich mit Feuerwehr- Brandsicherheitswachen im industriellen Bereich zu tun habe, und
    das auch öfter in großen höhen, werde ich das Thema Höhenrettung zukünftig bei der Einsatzplanung
    stärker berücksichtigen. Bisher beschränkte sich der Fokus eher auf die Eigensicherung und nicht auf die
    eventuelle Fremdrettung/Sicherung. Mal sehen was sich da für praktikable Lösungen ohne größere
    zusätzliche Belastung anbieten.

    Frage: Wer darf eigentlich ein solches Höhenrettungskonzept aufstellen?

    Im Anhang mal zwei Bilder von einem BSW- Einsatz die ich gerade zur Hand habe. Trotz zusätzlicher Auslage,
    bestand durchaus die Chance bei "ungünstigem Fallen" sich ca. 24m tiefer wieder zu finden....


    Das ist wie eine Werksfeuerwehr, nur eben für diesen speziellen Bereich.


    Werkfeuerwehr, ohne s ;)

    Schöne Feiertage noch 8)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe jahrelang als Spengler gearbeitet. Eine Unterweisung wie ich mit Seil und Gurt umgehe habe ich nie bekommen. Auch sehr schön wenn auf Baustelle alleine und mit Gurt schaffen sollst, weil man kein Gerüst stellen wollte aus Kostengründen! :cursing:

    Die PSA wurde nie überprüft, genauso wenig wie die Dachleitern und sonstige Leitern, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel und elektrische Bohrmaschinen, Ladegeräte usw. ! :cursing:

    Konzepte zur Rettung gab es erst Recht keine, außer: Es wird dann schon jmd. den Rettungswagen/ Notarzt/ Feuerwehr rufen. 8| Du hängst ja dann im Gurt, da kann Dir nichts mehr passieren!! 8|

    Entweder wussten die Chefs selber nichts, oder Phrasen einen nur ab.

  • Sicherheit nach dem Absturz.

    Liebe Kollegen, auch hier stehe ich mit meiner Gefährdungsbeurteilung nur einem erstaunten Chef gegenüber.
    "Gurt und Falldämpfer reichen!"
    Tatsächlich werde ich von verschiedenen Seiten absolut unterschiedlich informiert.
    Die Angabe der Personen mit einem schweren Hängetrauma wird auch von BG-Seite teils mit "0" beziffert.
    Angaben zwischen "Null" und "Fünfzig" kenne ich.
    Vielleicht kann jemand mit verlässlichen Zahlen aufwarten? Selbstverständlich hinken Statistiken immer ein paar wenige Jahre hinterher.

    Dies ist lediglich eine Frage, und soll keine Tendenz oder irgendwelche Meinungen widerpiegeln.

    Grüße an Euch
    Flügelschraube

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  • Moin.
    Ihr habt alle Recht mit der Verwendung des Auffangsystems und anderer Varianten. Hierzu möchte ich die BGR 198 ansprechen. In Bezug auf Rettung aus Höhen und Tiefen wird immer die BGR 199 hinzugenommen. Die TRGBS 2121 ist in dem Bezug ebenfalls eine wichtige Grundlage.
    Zu Simons Frage:
    "Wer stellt so ein Höhenrettungskonzept auf?" Grundsätzlich ist ja der Unternehmer dazu verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten Sorge zu tragen. Kann er dieses nicht selber oder durch eigene Kräfte sicherstellen, muss er externe Planer und auch Hilfskräfte hinzuziehen.
    Hier ist dann eben externes Personal gefragt. Also Dienstleister, die mit einem Team vor Ort sind und jederzeit einsatzbereit sind.

    Ok, Werkfeuerwehr. Danke Simon. Übrigens. Im Duden steht auch "Verbandkasten" und "Verbandskasten" ;) Bei der Werksfeuerwehr ohne "s" weiß ichs net, muss ich nachschauen :D Hast Recht. In Österreich heißt es "Werksfeuerwehr" :thumbup:

    Ich möchte dazu nochmals anmerken, dass es hier nicht nur um Verunfallte in Form von Absurz in ein Auffangsystem geht, sondern auch um andere Situationen. Hier wäre ein Kreislaufzusammenbruch auf der fünften/ sechsten Gerüstlage zu nennen und da gibt es noch viele, viele mehr. Habt Ihr Euch darüber schon einmal Gedanken gemacht, wie Ihr den MA da oben runter bekommt? Und solche Situationen sind weit häufiger, grade im Sommer. Dazu kommen noch Herzinfarkt oder Knochenbrüche. Dann kommt noch dazu, dass genau vor dem Gerüst grade Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, so dass z. B. keine Drehleiter mit Korb (DLK) in Position gebracht werden kann. Das ist auf einer Baustelle auch meistens die Regel. Was habt Ihr denn an weiteren Erfahrungen gemacht?
    Ein Höhenrettungskonzept muss auch nicht immer zwangsläufig etwas mit Seiltechniken zu tun haben aber es müssen Voraussetzungen gegeben sein. Das will ich mit Euch hier ja mal diskutieren. Ich kenn ja auch nicht alles und deswegen bin ich da mal auf Eure Hilfe angewiesen.
    Hier möchte ich Euch auch noch einen interessanten Link an die Hand geben: http://www.bauforumplus.eu/absturz/

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (26. Dezember 2012 um 12:13)

  • Hallo,
    das ist ein interessantes Thema.
    Ich kann jetzt nur aus Sicht der Notfalldarsteller sprechen, also wenn die Höhenrettung geübt wird mit realistischen Unfalldarstellern (wir sind speziell ausgebildet, die Verletzungen realistisch zu schminken und dann auch darzustellen).
    Hier sieht es so aus, dass man die Rettung nur bis an den Punkt mit "echten" Menschen übt, an dem es ans runterbringen geht; dieser Part wird dann von einer Puppe übernommen, und unten erfolgt die weitere Bergung dann wieder mit dem Menschen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Mime (also der Notfalldarsteller) nicht beim runterbringen durch diverse Einflüsse verletzt werden könnte.
    Leider hat da auch nicht jeder das notwendige Gefahrenbewusstsein....

    Leider gibt es bei den Ehrenamtlern (in meinem Umfeld) keine direkte Gefährdungsbeurteilung. Wobei ich inzwischen in meinem Ablaufplan für Übungen auch immer den "Gefahrenpart" mit aufnehme und mir genauer betrachte...

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Hallo Snoopy.
    Du hast grade ein super Beispiel gebracht. Danke. @all: Macht mal eine Übung mit Euren Leuten ... Wer ist denn wirklich bereit sich in eine Schlepptrage nach unten retten zu lassen? Wohl gemerkt, bei vollem Bewusstsein und min. 40m? Festgeschnallt und unfähig, etwas zu machen ... Jetzt stellt Euch mal vor... Ihr werdet ohnmächtig und sollt darunter geholt werden. Jemand packt Euch iwo rauf und lässt Euch mit dem Kran hochziehen und ihr werdet wach ... wasn jetzt? Da dreht Ihr durch und bekommt vllt sogar einen Schock ... Super toll :thumbup: Hat geklappt, oder? Hier muss ein Kollege oder der Rettsan mit Euch dran hängen. Sonst läuft da nix, wenn es in dem Bereich läuft. Ihr dürft NIEMALS so eine Person alleine lassen. Könnt Ihr schon mal in Eure Checkliste mit einschreiben. Dazu gehört natürlich Ausrüstung für den "Begleiter", z. B. ein anständiger Gurt. So zum Denkanstoß ;) Also: Person NIEMALS alleine lassen, egal wo!!!

    Bringt mal bitte mehr, wie Snoopy.
    Es passiert doch bei uns jeden Tag. Ich möchte nochmals bemerken, ich versuche etwas auszuarbeiten, was uns allen helfen soll. Aber dafür brauche ich Infos.
    Danke dafür :)

    Gruß

    Jens

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  • Hallo Jens,
    in einem solchen Fall war es doch schon vor 20 Jahren Standart, daß eine Begleitperson (FW oder Sani) im Rollgliss neben dem Geborgenen/Gerettetem (Marinetrage) hing.

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • in einem solchen Fall war es doch schon vor 20 Jahren Standart, daß eine Begleitperson (FW oder Sani) im Rollgliss neben dem Geborgenen/Gerettetem (Marinetrage) hing.


    Gruß Fritz :D 8)

    tja, sollte es jedenfalls sein....
    Allerdings sind auch schon genug Folgeunfälle passiert, weil es eben doch nicht so gehandhabt wurde.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Ja Fritz. Das stimmt. Ich habe jedoch für unseren Bereich (nicht Rettungsdienst) bis jetzt nichts Brauchbares in den Vorschriften gefunden, was dieses vorschreibt. Ich schreibe es grundsätzlich in die Konzepte mit rein und damit beginnt der Ärger, leider. Da kommen so Aussagen, wie" Sie können das doch machen, sie haben doch so eine Ausstattung..." bis hin "wo is das denn vorgeschrieben ...?"
    Und bei solchen Aussagen brauch ich meistens nicht mehr argumetieren. Da wurde es teilweise von mir vorausgesetzt, dass ich so etwas übernehme!!! Völlig falscher Ansatz und bin auch da öfter mit Verantwortlichen aneinander geraten. Die Ausstattung, die ich besitze kann keine Grundlage für die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmers sein. Egal, was ich mitbringe. Das gehört nicht dem, für den ich meine Arbeit mache. Oder er zahlt dafür. Sonst existiert das net. Und das Zeug is verdammt teuer. Das verschenke ich ja net, oder?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Susanne,
    da gibt es so schöne rote Heftchen. In diesen ist fast jede Tätigkeit im Feuerwehr und Rettungsdienst beschrieben.
    Wenn der Einsatzleiter nicht an diese Mindestanforderungen hält, hat er seinen Beruf verfehlt.
    Habe den Job über 20 Jahre ausgeübt und kenne aus meinem Bereich keinen Fall, indem ein Verletzter ohne Begleitung den Weg gegangen ist

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo Jens,
    es kann dich auch kein Arbeitgeber verpflichten nebenbei solche Aufgaben zu übernehmen. Da muß derjenige schon die dazugehörige Ausbildung haben.
    Organisationsverschulden des AG

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Das der Einsatzleiter bestimmte Mindeststandards einhalten soll/ muss, sehe ich auch so, doch im "Eifer des ehrenamtlichen Gefechts" kann sowas ja schonmal "Vergessen" werden.... (Was es nicht darf!)
    Ich gehe mal davon aus, dass es da bestimmt auch deutliche Unterschiede in einzelnen Landstrichen gibt. Wo z.B. sehr viele Hauptberufliche Rettungskräfe sind, werden bestimmt andere Vorgaben eingehalten/ umgesetzt, als in Bereichen, die überwiegend von Ehrenamtlichen Kräften abgedeckt werden.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • da gibt es so schöne rote Heftchen. In diesen ist fast jede Tätigkeit im Feuerwehr und Rettungsdienst beschrieben.

    Die aber dummerweise nur die private Meinung einiger weniger Personen sind, im Gegensatz z.B. zur Feuerwehrdienstvorschrift (die aber nur bei der Feuerwehr und nicht im feuerwehrfremden Rettungsdienst den Stellenwert einer GBU hat).

    @ Jens:
    Im Bereich der Hilfsorganisationen kocht seit einigen Jahren das Thema Höhenrettung hoch.
    Weniger im Hinblick auf Höhenrettungsgruppen oder Bergwachtgruppen, die sich diesem Thema (mehr oder weniger) professionell annehmen, sondern im reinen ehrenamtlichen Ausbildungs- und Übungsbereich ...
    Derzeit immer öfter beliebtes Spiel: Ein Verletztendarsteller befindet sich in einem Bereich, der nur mit entsprechender AbStuSi erreicht werden kann. Dann bekommt eine untrainierte Person das Geschirr angelegt ...

  • Hallo,

    Hier muss ein Kollege oder der Rettsan mit Euch dran hängen. Sonst läuft da nix, wenn es in dem Bereich läuft. Ihr dürft NIEMALS so eine Person alleine lassen.

    Wenn man Zeit und Ausrüstung hat, sicherlich. Sollte sich aber das Opfer in
    einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, ist dies reines Wunschdenken.
    Es gibt genug Erkrankungen wie Schlaganfall/Herzinfarkt die eine sehr zeitnahe
    Behandlung in einem KH bedürfen. Je nach Ausrüstung und Zustand befinden
    wir uns da dann eher im Bereich einer Crash- Rettung.

    Zu den roten Heftchen wurde schon was gesagt, diese stellen keineswegs eine
    verbindliche Grundlage her. Maßgeblich sind die Feuerwehrdienstvorschriften,
    diesen ist aber eine Begleitperson nicht zu entnehmen. Auch in den Ausbildungs-
    inhalten der FwDV 2 ist speziell im Kapitel Rettung mittels Trage/Schleifkorb
    ebenfalls eine Begleitperson nicht zu entnehmen. Im Feuerwehr- Lehrbuch
    (2. Ausgabe Standartwerk u.a. zur Ausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
    BF/WF), steht im übrigen zur Begleitperson: "Das Begleiten der verletzten Person
    während dem Auf- und Abseilens ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich.
    Es erschwert eher die Rettung, da ein Mehrgewicht und zusätzliche
    Aufmerksamkeit auf den Begleiter das Rettungsteam schwächt."

    Ferner ist dem Feuerwehr- Lehrbuch zu entnehmen, dass Rettungen aus Höhen und
    Tiefen bis maximal 30 m durchgeführt werden sollen. Alles darüber hinaus sollte
    ausschließlich durch spezielle Fachkräfte/ Höhenrettungsgruppen erfolgen.


    dass z. B. keine Drehleiter mit Korb (DLK)

    Kleiner Hinweis die Bezeichnung DLK gibt es normativ nicht mehr, wurde durch
    die Bezeichnung DLA (K) ersetzt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • (2. Ausgabe Standartwerk u.a. zur Ausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
    BF/WF), steht im übrigen zur Begleitperson: "Das Begleiten der verletzten Person
    während dem Auf- und Abseilens ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich.
    Es erschwert eher die Rettung, da ein Mehrgewicht und zusätzliche
    Aufmerksamkeit auf den Begleiter das Rettungsteam schwächt."


    Seht Ihr? Das meine ich. Ein Höhenretter hat es mir anders mitgeteilt. Deswegen sammel ich ja mehrere Aspekte und auch Grundlagen für so etwas zusammen. Ich möchte auch gerne mal dazu bemerken, dass die Rettung eines verunfallten MA aus den oberen Gerüstlagen mittels Schlepptrage oder anderen Hilfsgegenständen ja nu kein Zuckerschlecken ist, sofern es überhaupt machbar ist. Oder betrachtet mal den Aspekt einer Ersten Hillfe (HLW) auf einer 60cm breiten Gerüstlage oder nichtmal soweit. Versucht mal einen Bewusstlosen auf so einer breiten Lage mal in die stabile Seitenlage zu bekommen, bis dann entsprechende Kräfte vor Ort sind, die den MA da runter holen. Deswegen hab ich dieses Thema ja hier mal aufgemacht und danke Euch für Eure Mithilfe.
    Danke Simon. Ich sag nur noch Drehleiter ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,

    ich bezweifel das eine HLW auf einer Gerüstlage aufgrund der Schwingungen,
    überhaupt einen Sinn machen würde. Neija, ich bin mir sicher das wenn man
    sich durchfragt, sicherlich noch zig- andere Meinungen zum Thema Begleitperson
    hören wird. Ich würde daher die Aussage aus dem Fw- Lehrbuch nicht zu hoch
    hängen, der Hinweis auf die zusätzliche Belastung z.B. durch Gewicht ist nachvollziehbar.
    Ich würde daher eher dazu tendieren zu sagen, eine Begleitperson kommt auf die
    Situation/ Rahmenbedingungen an, als pauschaliert ja oder nein. Ist die Person
    bei Bewusstsein, stabil (kein lebensbedrohlicher Zustand), ferner verfüge ich
    über Mannschaft und Gerät kann ich eine Begleitperson einsetzen. Muss es
    schnell gehen oder ich habe wenig Personal oder die Person ist bewusstlos, dann
    eben ohne Begleitperson.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ich bezweifel das eine HLW auf einer Gerüstlage aufgrund der Schwingungen,
    überhaupt einen Sinn machen würde.


    Genau das meine ich ja Simon. Genau das ist es. Also, was ist zu tun? Die Person möglichst schnell da runter holen. Is klar, dass ich dann nicht wirklich viel Zeit habe und auch mit Sicherheit keinen großartigen Aufwand dafür in Position bringen kann aber genau das gehört ja auch zu so einem Konzept. Deswegen meinte ich ja, dass wir nicht nur die Personen betrachten sollen, die in ein Auffangsystem gefallen sind, sondern auch mal die anderen Situationen. Da sollten dann die MA auch mal drauf geschult werden. Und dann nochmal zusätzlich ortsbezogen. Z. B. bis welche Höhe oder welche Position ich solch eine hilflose Person bringen muss, damit ich eben eine HLW durchführen kann. Weiterhin nochmal so ein kleiner Denkanstoß. Es gibt immer mehr überall diese automatischen Defibrilatoren. Ich habe diese auch schon auf Baustellen gesehen. Wollt Ihr so ein Teil aufm Gerüst einsetzen, also auf einer leitfähigen Unterlage? Geht das überhaupt? (nur mal so in den Raum gestellt...)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    ein AED dürfte da höchstwahrschein mehr Sinn machen, wobei man natürlich auf
    bestimmte Faktoren achten sollte. Man kann in dieser Zeit schon was machen, z.B.
    die Beatmung. Je nachdem wo sich die Person befindet und wieiviel Zeit bereits
    vergangen ist, muss ich die Person unter Umständen halt in eine Position bringen
    wo ich eine HLW durchführen kann. Dies muss nicht zwangsläufig in Bodennähe sein,
    wobei man bei der Wahl sicherlich auch berücksichtigen sollte, dass das Rettungspersonal
    möglichst schnell an die Person rankommt (und sei es nur erstmal für die Stabilisierung).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010