Doku der täglichen Einsatzprüfung am FFZ

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  • Hallo,
    da rief mich doch gestern die Gewerbeaufsicht an, um mit mir noch mal über die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie" zu sprechen.
    1. Zuerst ging es um die sog. "Tägliche Einsatzprüfung" am Flurförderzeug, die jeden Tag vor Antritt der ersten Fahrt durchzuführen ist. Diese muß auch entsprechend dokumentiert werden.
    Bei uns gibt es drei Stapler und 16 beauftragte Staplerfahrer. Kein Stapler ist einer Person zugeordnet. Wie ist das bei euch organisiert? Oder wird die Prüfung von einer Person durchgeführt? Wie dokumentiert ihr?

    2. Als zweites stehen die Stapler immer mit Schlüssel rum. Ein elektronisches System zu installieren ist bei drei Staplern einfach zu teuer (?). Wer hat damit Erfahrungen? Oder macht es Sinn, an die Fahrer eigene Schlüssel auszugeben? Gäbe es da rechtliche Schwierigkeiten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß
    Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,

    rechtliche Schwierigkeiten hast Du, wenn der Stapler mit Schlüssel abgestellt ist. Denn es ist die unbefugte Benutzung des Stapler sicher zu stellen zu verhindern (Danke für den Hinweis tiefflieger), dies geschieht durch abziehen des Schlüssels und anziehen der Handbremse. Bei uns hat jeder Staplerfahrer einen eigenen Schlüssel, gegen Unterschrift, bekommen.
    Aber wo steht nach Vorgabe der Gewerbeaufsicht, das die Kontrolle vor der Benutzung zu dokumentieren ist?

    Gruß

    Michael
    :v:

    Einmal editiert, zuletzt von Biker-Mike (19. Dezember 2012 um 14:41)

  • 1. Zuerst ging es um die sog. "Tägliche Einsatzprüfung" am Flurförderzeug, die jeden Tag vor Antritt der ersten Fahrt durchzuführen ist. Diese muß auch entsprechend dokumentiert werden.
    Bei uns gibt es drei Stapler und 16 beauftragte Staplerfahrer. Kein Stapler ist einer Person zugeordnet. Wie ist das bei euch organisiert? Oder wird die Prüfung von einer Person durchgeführt? Wie dokumentiert ihr?


    Hallo Frank,

    bei uns wird ein Prüfbuch (Leitz-Ordner) für jeden Stapler geführt. Jeweils zu Schichtbeginn wird eine Prüfung durch den jeweils anwesenden, beauftragten Fahrer erstellt und im Prüfbuch abgelegt.

    2. Als zweites stehen die Stapler immer mit Schlüssel rum. Ein elektronisches System zu installieren ist bei drei Staplern einfach zu teuer (?). Wer hat damit Erfahrungen? Oder macht es Sinn, an die Fahrer eigene Schlüssel auszugeben? Gäbe es da rechtliche Schwierigkeiten?


    Wie stellt ihr denn dann sicher, dass keine unbefugte Benutzung erfolgt? Mit dieser Lösung ist euer Geschäftsführer nicht nur mit einem Bein im Gefängnis... ;)
    Bei uns hat jeder berechtigte Staplerfahrer persönlich zugeordnete Schlüssel.

    Aber :cursing: , wir hatten ja auch schon genügend schwere Staplerunfälle in der Vergangenheit. Gebranntes Kind scheut das Feuer. :huh:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...Denn es ist die unbefugte Benutzung des Stapler sicher zu stellen...


    Du wolltest bestimmt genau das Gegenteil dessen, was Du hier schreibst, darlegen. ;)

    Bei den älteren Geräten haben unsere Fahrer entsprechende Schlüssel, neuere Geräte sind über einen PIN-Code gesichert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tach,

    diese GDA (Unterlagen sind im Netz zu finden) haben wir vor ca. 1/2 Jahr durchgekaut. Hierzu kam jemand von der Gewerbeaufsicht in den Betrieb.

    Prinzipiell ist bei uns jeder Stapler einer Person zugeordnet. Diese schaut schon etwas "besser" als der Normalo auf das Gerät. Ist diese Person jedoch nicht da, oder eben bei Bedarf, werden die Stapler von Jedermann (ja: alle sind mit Ausbildung u.s.w.) benutzt. Die Thematik mit den Schlüsseln hatten wir auch. Reine Erziehungssache. Komischerweise haben alle Stapler das gleiche Schloß und jeder der fahren darf einen persönlichen Schlüssel am Schlüsselbund. Dieses wird abgezogen, da gefundene Schlüssel den Wert einer Kiste .... darstellen. Klappt.
    Per Unterweisung und Schulung sind die Fahrer zu der entsprechenden Prüfung verdonnert. Klappt. Diese Prüfung wird nicht extra dokumentiert. Kleinere Sachen: Ölcheck, Luftcheck, Reifenwechsel, Tanken, etc. machen sie selber. Alles weitere wird an einen externen Dienstleister weitergegeben. Klappt auch.
    Die entsprechenden Nachweise und Prüfzeugnisse werden dann zentral gesammelt.

    Stapler mit steckendem Schlüssel sind für den "Chef" einer Firma schon fahrlässig. Wenn dieser seine Verantwortung hier ernst nimmt, macht er evtl. 2x einen Rundumschlag und auch dann sollte es funktionieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Aber wo steht nach Vorgabe der Gewerbeaufsicht, das die Kontrolle vor der Benutzung zu dokumentieren ist?


    Hallo Biker-Mike,

    die Pflicht zur Dokumentation von Prüfungen ergibt sich aus §11 der Betriebssicherheitsverordnung:
    ...Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung....

    Zu beachten ist, dass nur die Ergebnisse von Prüfungen aufzuzeichnen sind. Und das ist im einfachsten Fall ein JA/NEIN - BESTANDEN - DATUM - NAME DES PRÜFERS.

    Und hier noch der relevante Absatz aus §10:
    (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.

    Und dass Stapler "Schäden verursachenden Einflüssen" unterliegen, dürfte klar sein.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    das was du meinst, sind die jährlichen Prüfprotokolle der UVV/FEM-Prüfung. Die werden abgeheftet.

    Doch die tägliche Durchsicht vor der Fahrt?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @Frank_Sibe
    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich habe Probleme mit FFZ, kann mich aber nicht durchsetzen.

    Niko
    Das hast du gut gemacht, bringst mich doch in die Lage, dass ich besser argumentieren kann.

    Leider reichen die Hinweise für mich klar nicht aus.
    Wo steht das? Ja, dumme Frage, aber immer wieder gestellt. Klar mit der Absicht, für so einen Quatsch weder Geld noch Arbeitszeit investieren zu wollen.

    Mein Vorschlag hier im Vorum wäre:
    Bei Umfangreichen Fragen oder Problemen sollte es parallel eine Zusammenstellung aller relevanten Daten geben.
    Das sind Paragraphen, BGV, Textquellen, Urteile.....
    Genau so wie man ein Thema abbonieren kann, könnte es freiwillig jemanden geben, der solch eine Datei (eine Seite, einen ersten Beitrag, ein Bolg...)
    pflegt. Für jemanden der betroffen ist wäre das sicher oft nur ein kleiner Aufwand.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin, Niko,

    Wie stellt ihr denn dann sicher, dass keine unbefugte Benutzung erfolgt? Mit dieser Lösung ist euer Geschäftsführer nicht nur mit einem Bein im Gefängnis...

    ich hatte heute (mal wieder) das gleiche Problem in einem bestimmten Unternehmen.
    Alle Stapler werden dort von allen in der Produktion Beschäftigten gefahren. Die Schlüssel stecken.

    Ich habe nachgefragt, wer Zugang / Zugriff auf die Stapler hat - Antwort: "nur die, die auch einen Staplerschein und bestandene G25 haben."

    Hmm, nein: auch Mitarbeiter aus der Verwaltung können Zugriff haben; auch die Leiharbeiter, die zwar nicht fahren dürfen, aber einen unbeaufsichtigten Stapler starten könnten; Fahrer von Speditionen, die sich mal bei Gelegenheit in die Produktionshalle verirren, benötigen zwar keine Stapler, könnten sich aber auch an einem vergreifen.
    Aber: was ist "unbefugte Benutzung"?
    Ist das die Benutzung durch jemanden, der dazu keine Erlaubnis (schriftlichen Fahrauftrag) hat oder
    ist damit auch die nichtbestimmungsgemäße Verwendung des Betriebsmittels durch einen Befugten gemeint? 8)
    Und wie sollte man dies verhindern?

    Mir ist schon klar, dass hier "der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs gemäß § 248b StGB" gemeint ist.
    Aber dort steht nichts von der Pflicht, das Fahrzeug gegen unbefugten Gebrauch zu schützen.
    Das finde ich in § 38a StVZO "Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen" - aber Flurförderzeuge sind ja - wie wir schon anderweitig diskutiert haben - nicht zwangsläufig Fahrzeuge im Sinne der StVZO.

    Fündig werde ich 1. in der BGV D27
    § 15 Verlassen des Flurförderzeuges
    (1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich bleiben. Er hat ferner
    die Feststellbremse zu betätigen,
    das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren,
    bei Flurförderzeugen mit Hubmast-Neigeeinrichtung die Gabel mit den Spitzen nach unten zu neigen,
    den Antriebsmotor abzustellen
    und
    das Flurförderzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
    (2) Absatz 1 Nr. 2 bis 5 gelten nicht bei nur kurzzeitigem Verlassen des Flurförderzeuges, sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe des Flurförderzeuges aufhält.


    Fündig werde ich 2. dann in der BGI 545, Kap. 7.1 / 7.2:

    7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen
    Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der Schlüssel abgezogen ist.
    Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt
    .
    Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler benutzen müssen, sollte jeder Fahrer einen eigenen, besonders gekennzeichneten Schlüssel haben oder ein Codiersystem (Chipkarten) eingesetzt werden

    7.2 Kurzzeitiges Verlassen des Gabelstaplers
    Sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers aufhält, kann bei kurzzeitigem Verlassen des Gabelstaplers der Schlüssel im Schalt- oder Anlassschloss stecken bleiben.
    Ein kurzzeitiges Verlassen des Fahrerplatzes kann z. B. zum Kuppeln von Anhängern oder zu Kommissioniertätigkeiten nötig sein.
    Der Fahrer hält sich nur dann in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers auf, wenn er bei Störungen oder dem Versuch einer unbefugten Benutzung sofort eingreifen kann.

    So - und dann ist nicht mehr viel Platz für Diskussion ... ich muss das jetzt nur noch den Leutchen in dem Unternehmen schonend beibringen, insbesondere dass der Fahrer die Verantwortung hat - und nicht der Unternehmer! ... 8)
    Das war mir vorher auch nicht klar - oder interpretiere ich das falsch?
    Niko - demnach steht der GF NICHT mit einem Bein im Gefängnis !?

    Wenn der Fahrer tatsächlich diese Verantwortung hat, dann muss dies auch in den schriftliche Fahrauftrag! (Und das habe ich bislang in keinem der Muster gesehen.)

    So - und jetzt steht die Rechtsverbindlichkeit einer BGI zur Diskussion ... :whistling:

    Hat jemand von Euch zum Thema "Verantwortung" etwas Höherwertiges als eine BGI zu bieten?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Ich denke, das die GF hier nicht aus der Haftung raus ist.

    Klar, zunächst sind die Fahrer verantwortlich.

    Aber die GF ist verpflichtet, die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und bei Verstößen einzugreifen. (§§ 3, 4 ArbSchG, § 2 BGV A1)
    Daraus ergeben sich für die GF die Verpflichtungen, u.a. erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen, für eine geeignete Organsiation zu sorgen, Gefährdungen bei der Arbeit zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen, geeignete Anweisungen den Beschäftigten zu erteilen, voraussehbares Fehlverhalten zu berücksichtigen.

    Macht die GF das (fahrlässig) nicht, kann durchaus § 130 OWiG in Betracht kommen (bis zu 1.000.000 €), werden bei dem Ereignis Personen geschädigt, könnte der Staatsanwalt auch §§ 212, 222, 223, 230 StGB in Betracht ziehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Aber die GF ist verpflichtet, die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und bei Verstößen einzugreifen. (§§ 3, 4 ArbSchG, § 2 BGV A1)
    Daraus ergeben sich für die GF die Verpflichtungen, u.a. erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen, für eine geeignete Organsiation zu sorgen, Gefährdungen bei der Arbeit zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen, geeignete Anweisungen den Beschäftigten zu erteilen, voraussehbares Fehlverhalten zu berücksichtigen.


    So ist es. Im Straßenverkehrsrecht nennt sich das die sog. "Halterpflicht". Natürlich ist der Fahrer mitverantwortlich. Hier besteht die Verantwortung aber nicht nur aus Handlungen, sondern auch aus der Meldepflicht, z. B. bei technischen Defekten. Die Haftung für den Unternehmer wird dann wesentlich geringer, wenn der MA sich nicht an das geltende Recht und die Anweisungen des AG gehalten hat (z. B. einen offensichtlich technisch defekten Stapler eingesetzt hat). Anders wird es dann, wenn der Unternehmer wissentlich über den Mangel den Einsatz eines solchen zulässt, duldet.
    Aber das muss ein Richter entscheiden ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Die Haftung für den Unternehmer wird dann wesentlich geringer, wenn der MA sich nicht an das geltende Recht und die Anweisungen des AG gehalten hat (z. B. einen offensichtlich technisch defekten Stapler eingesetzt hat).

    Die Schuld wird nicht zwingend wesentlich geringer.
    Es steht auch die Frage im Raum, ob der Unternehmer die Durchführung seiner Anweisungen in ausreichendem Umfang kontrolliert hat - und ob der Kontrollumfang ausgereicht hat, liegt im Ermessen von Staatsanwaltschaft und Gewerbeaufsicht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo SiFa`s.

    In einem 3-Schicht-Betrieb ist es so eine Sache jedem Stapler einen festen Fahrer zuzuordnen. Dazu kommt, dass auch innerhalb der Schichten die Benutzer wechseln.

    Ich habe hier bei uns eine kleine "Krücke" benutzt. Jeder Fahrer hat einen eigenen Schlüssel, der ihm farblich zugeordnet werden kann.

    Steht ein Stapler rum und z.B. ein grüner Schlüssel steckt, weiß der Meister (oder die FaSi) dass es Herr Soundso ist, der sich hier nicht an die Vorschriften hält. Täglich werden die Schlüssel kontrolliert und wenn einer sein Schildchen abgemacht hat, gibt es Ärger. Das ganze wird regelmäßig begleitet von entsprechenden Unterweisungen.

    Man kann so nicht verhindern, dass einer den Schlüssel stecken lässt, aber es ermöglicht eine recht hohe Kontrolldichte.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt.


    Hallo a.r.ni,

    alles korrekt soweit.

    Wenn es jetzt aber mehrere Fahrer und mehrere Schlüssel gibt, so hat der Unternehmer "für eine geeignete Organisation" zu sorgen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Wird sind hier also beim "Organisationsverschulden".
    Der Fahrer ist hinsichtlich des Strafrechts in der Verantwortung, der Unternehmer hinsichtlich Verwaltungsrecht.
    Und ja, ok... Beim Verwaltungsrecht gibt es nur selten Gefängnisstrafen...

    An dieser Stelle nochmals die Buchempfehlung: Führungswissen Arbeitssicherheit

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Die Schuld wird nicht zwingend wesentlich geringer.
    Es steht auch die Frage im Raum, ob der Unternehmer die Durchführung seiner Anweisungen in ausreichendem Umfang kontrolliert hat - und ob der Kontrollumfang ausgereicht hat, liegt im Ermessen von Staatsanwaltschaft und Gewerbeaufsicht.


    Da hast Du natürlich Recht. Mal wieder zu kurz und zu wenig geschrieben :wacko:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Gab es hierzu eigentlich noch einen Tipp bezüglich der Dokumentation?

    Bei uns wird auch eine tägliche Einsatzprüfung an FFZ, etc. durchgeführt und abgeheftet. Letztens habe ich mir mal den Ordner aus einem bestimmten Bereich genommen und festgestellt, dass manche Geräte Wochenlang nicht geprüft wurden. Aus anderer Quelle habe ich mir aber auch sagen lassen, dass wenn eine Audit o.ä. ansteht nochmal schnell für jeden Arbeitstag nachträglich ein Dokument nacherstellt wird. Mal abgesehen davon das es totale Papierverschwendung ist.

    Wie sieht es bei euch aus?

  • Wir haben für unsere Geräte Formblätter, ähnlich denen die bei MC Doof auf den Toiletten aushängen. Jerder Mitarbeiter, der morgens das Gerät übernimmt, führt kurz die Prüfung aus und zeichnet diese auf dem Bogen ab.
    Der Bogen wird dan abgeheftet, wenn dieser voll ist. Da fehlen natürlich auch immer ein paar Tage. Watt willste maache?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Bei uns wird das vor jeder Schicht / Schichtwechsel gemacht.
    Die Jungs halten das auch strikt ein.
    Ist auch in den Unterweisungen und in einer BAW festgelegt.
    Also hier klappt das.

  • Hallo zusammen,
    vor einigen Jahren (> 10) hatten wir mit dem amerikanische Mutterkonzern eines deutschen Unternehmens abweichend von deren Vorgabe (Check und Doku durch jeden Fahrer vor jeder Fahrt) eine andere Übereinkunft erzielt. Am Stapler war eine zweiseitige Steckkarte - zum Feierabend wurde die Karte mit der roten Markierung sichtbar gesteckt. Der erste Fahrer morgens bzw. nächste Schicht dokumentierte den Check mit Datum, Unterschrift und drehte die Karte auf die Seite mit der grünen Markierung; der nächste sah die grüne Markierung uns verließ sich auf den Kollegencheck. Hier waren drei verschiedene Fahrer, deren mehrheitlicher Arbeitsanteil aus Handkommisionierung ua. bestand.

    mfg.

    Uwe

  • Am Stapler war eine zweiseitige Steckkarte

    Finde ich an sich auch nicht verkehrt. Die Leute die mit den Geräten arbeiten kennen sich bestenfalls gut mit den Fahrzeugen aus und melden so oder so Mängel unverzüglich dem Reparaturdienst. Ich habe auf so mancher BG Seite und auch beim GDA in Checklisten, etc. gelesen, ob eine tägliche Einsatzprüfung dokumentiert wird.

    Ist die Dokumentation denn Pflicht?

    Sonst finde ich das mit den Steckkarten auch optimal, glaube die Jungs die die Stapler bedienen würde das auch sehr entgegen kommen...
    Wenn ich mal so überlege bei 15 Fahrzeugen, ca.250 Arbeitstagen je ein Blatt Papier... :rolleyes:
    Es würde ja eh dokumentiert werden, wenn ein Mängel bei der Sichtkontrolle auffällt und der Reparaturdienst schreibt ja auch regelmäßig sein Kontrollbericht.

    Einmal editiert, zuletzt von Coalminer (3. März 2019 um 13:03)