Doku der täglichen Einsatzprüfung am FFZ

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  • Das mit der zwei Farbigen Karte finde ich auch interessant. ... In unserer Unterweisung wird die Sichtkontrolle angesprochen und an den Ladestationen der Geräte, dort wo diese auch parken die 4x4 Merkregeln für FFZ und Stapler sichtbar ausgehangen, wir lassen die tägliche Sichtkontrolle nur in der Unterweisung dokumentieren. Ups, der Beitrag ist ja von 2012, für mich jetzt erst interessant :) Ein hoch auf dieses Forum.

    Jeder Staplerfahrer hat einen nummerierten Schlüssel, die FFZ werden über ein Elektronisches Zahlenschloss freigeschaltet, wo ich gerne mal die Zahlen spontan ändere um herauszufinden welche Schwarzfahrer es gibt ^^||

    LAGERREGAL :52:

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  • Hallo zusammen,


    ich hol das Thema nochmal hoch.

    Ich habe akutell das "Problem", dass der Kunde die Abfahrtskontrolle der FFZ in der Früh bzw. bei SChichtbeginn nicht dokumentieren möchte. Er sagt alle unterwiesen, wissen Bescheid.

    Ich argumentiere, kann ja sein das alle die Prüfung machen, was ist wenn trotz Prüfung was "kaputt" geht und diese Kontrolle eben nicht nachgewiesen werden kann.

    Habt ihr nen Tipp wo man auf die Dokumentation hinweisen kann?


    Iwie finde ich nichts...


    Grüße

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Hi,


    aus § 9 der DGUV Vorschrift 68 ergibt sich keine Dokumentationspflicht. Ob die arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung dokumentiert wird darf der Unternehmer entscheiden, sofern keine anderslautende Anordnung seitens einer Behörde (inkl. UVT) vorliegt.


    § 39 bezieht sich auf § 37, der die wiederkehrende Prüfung definiert.


    Gängige Praxis ist meiner bisherigen Erfahrung nach, dass die arbeitstägliche Prüfung der Stapler nicht dokumentiert wird.


    schöne Grüße

  • Das was MrH schreibt.

    Als Nachweis für die gängige Praxis können dann im Erstfall z.B. Zeugenaussagen dienlich sein: "jaja, hat er immer vorher angeguggt". Schlecht ist natürlich wenn nur Aussagen kommen wie "ne, für vorher anschauen ist keine zeit".

    Ist dem Unternehmer das zu "unsicher", kann natürlich auch dokumentiert werden. Form und Häufigkeit nach eigenem Risikoermessen.

  • Danke für den Hinweis. Es geht aber um FlurFörderZeug(e) ;)

    Ich habe heute morgen Kfz gelesen. TML

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

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  • Prüfung der Krane ist so geregelt, dass arbeitstäglich der erste MA die Prüfung dokumentiert und die anderen sich darauf verlassen können.

    Bei Flurförderzeugen (kraftbetrieben) wird dieses mit der Abfrage bei der Anmeldung dokumentiert, da hier der Fahrer den einwandfreien Zustand oder eine Fehlermeldung dokumentieren muss.