Umsetzung der DIN 18650-2 für Bestandstüren

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  • Hallo TommyB
    nein MUSS sie nicht und Übergangsfristen bestehen hinsichtlich einer Verpflichtung nicht.

    Bestandsschutz setzt voraus, dass in formell oder auch nur in materiell legaler Eigentumsausübung ein Bestand (Gebäude) geschaffen worden ist, dessen Erhalt unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG als schutzwürdig zu beurteilen ist.

    Bestandsschutz verliert bei "Gefahr für Leib und Leben", wie z.B. Flucht-/Rettungswege. Oder nach Eintritt eines Ereignisses......

    Genau zu der angefragten DIN hat der BGH ein Urteil gesprochen, wegen eines Unfallereignisses.
    Infos hier: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/nac…din-norm-317325

    Viele Grüße
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Tach Tommy.
    Interessant. Ja, ich bedanke mich auch für die Antwort. Werde ich mir merken :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Umsetzung der DIN 18650-2 für Bestandstüren

    Gerade habe ich mich mit dem Bestandschutz auseinandergesetzt.
    Nicht das ich es verstanden habe, aber einiges kommt mir hier spanisch vor.
    Was ist eine Bestandschutztür? - Nach Artikel 14 Grundgesetz ruht Bestandschutz auf Personen mit privatem Eigentum nicht auf dem Privateigentum.
    Klingt erst komisch ist aber korrekt. Also dieser Rechtsbegriff definiert nicht Bauten usw. als bestandgeschützt.

    Im Urteil lese ich nicht, dass es um die DIN geht, sondern um eine konkrete Tür, die einen Schaden verursacht hat.

  • Der gerne von Bauleuten zitierte Bestandsschutz resultiert immer auf den Artikel 14 und zählt, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Erstellung unter der damals gültigen formellen und materiellen Legalität errichtet wurde.
    Wird bauliche Änderungen vorgenommen oder es besteht eine konkrete Gefahr, kann eine Nachrüstpflicht gemäß dem aktuellen Regelwerk erforderlich sein. zB Brandschutzmassnahmen......
    Im o.g. Fall wurde nach einem Unfall geklagt, ob ein Nachrüsten der Tür nach der DIN den Unfall hätte verhindern können. Diese Verpflichtung hat das Gericht, trotz Ereignis, nicht geteilt.
    Ich hasse Bestandsschutz insbesondere denn dieser von Planern verwendet wird, welche die rechtliche Definition noch nie gehört haben und so machen als würde der Begriff Bestandsschutz in der LBO stehen.........
    Schönen 3. Advent
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),