Brandschutztür und Teppich

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  • Muss ein Teppich an einer Brandschutztür aufhören, oder darf er in ein anders Zimmer durchgeführt werden? der Teppich ist Feuerfest B1


    Gruß Peter

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  • Hallo,


    durch die Brandschutztür? Wenn ja, dann darf er nicht durchgeführt
    werden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,
    natürlich darf er durchgelegt werden, wenn keine weitere Anforderungen bestehen.
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Ja. Da geb ich Simon Recht.
    Eine Brandschutztür hat eine sog. Nutzerbestimmung oder simpel "Gebrauchsanleitung". Hierzu kommt die Errichterbescheinigung. Damit weißt der Errichter nach, dass die geforderten Bestimmungen eingehalten sind. Damit ist er fast raus. Wenn ich es richtig verstehe handelt es sich hier um eine T30RS, T60RS oder sogar T90RS (ich gehe von einer T30RS aus).
    RS bedeutet Rauchschutz. Das ist schon fast das Wichtigste. Rauchschutz ist für Personen das Wichtigste. Eine RS-Tür hat eine umlaufende Dichtung (Türrahmen, drei Seiten und unten). Wenn da jetzt ein sog. Läufer oder Läuferteppich drüber liegt, entsteht ein Lücke in der Rauchsperre. Das gewährleistet der Teppich nicht, geschweige denn, die Gebrauchsanleitung der Tür. Die muss Euch vorliegen und bei Abnahme übergeben worden sein. Wenn Du da reinschschaust, brauch ich nix weiter schreiben. Werden dort Dinge eingebracht, war es das. Auch Euer Läufer oder Teppich. Es sei denn, dass diese Verlegemethode, das Material usw. in einem Versuch durchs DIBT bestätigt wurde und eine Zulassung oder "Zustimmung im Einzelfall" dafür existiert. Sonst ist wohl "essig" ;) Darf ich da mal reinschauen? Biiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitte ;) Will mal wieder "klugscheißen" :D


    AL_MTSA: Für diese Aussage könntest Du in den Knast kommen. Begründe es bitte. Deine angesprochenen "weiteren Anforderungen" sind größer als das in der Arbeitssicherheit, sorry! Und finde ich sehr arm, von jemanden der derartige Titel im Profil hat :cursing:
    PS: Damit kann ich auch dienen ;)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Lieber Globetrotter,
    Sie müssten meine Kommentare kennen - die Fragestellung beschrieb eine Brandschutztür also lediglich = T30
    weitere Anforderungen wären z.B.: feuerhemmend und rauchdichte also T30/RS-Tür oder eine bestimmte Raumnutzung usw..
    Wieso bauen Sie eine RS-Tür ein??


    Auch wenn es noch so ärgerlich ist werden die Baustoffe zum Brandschutz im Baurecht und nicht im Arbeitsschutzrecht geregelt.
    Diese werden seltenst mit Definitionen zur Raumausstattung gemacht (Teppich?, Laminat?, Parkett?, Linoleum? usw.)


    Zu Ihrer Poelemik: derartige Titel sind nicht arm, sondern zeugen i.d.R. von Engagement und Motivation ALLE "Titel": Mstr., Techn., Dipl.-Ing., M.Eng. habe ich "nebenher" erlangt.
    Das schwere Los eines alleinziehenden Vaters der auch noch Geld verdienen musste......
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,


    es ist schon klar das von einer T30 die Rede war.
    Wie soll aber die Durchführung von einem Teppich bei einer T30 funktionieren?,
    da bitte ich mal um weitere Ausführungen von Ihnen....


    Wenn mal eine solche Zulassung interessiert, siehe hier:
    http://www.hoermann.de/fileadm…ide_tueren/T30-1_H8-5.pdf
    http://www.hoermann.de/fileadm…30-1_H8-5_Rauchschutz.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    es gibt kein allgemeines Verbot der Verlegung von brennbaren Bodenbelägen oder Teppichen unterhalb von Brandschutztüren.


    Es kann im Brandschutznachweis geregelt sein. Dort ist zu finden, welche Anforderungen der Bodenbelag in welchen Bereichen erfüllen muss (Baustoffklasse).


    Zudem kann es im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Brandschutztür mit den zugehörigen Dokumenten (Einbauanleitungen) geregelt sein.


    Ist in beidem kein Verbot zu finden und wird der gemäß Zulassung vorgegebene Spalt zwischen Tür und Boden eingehalten spricht nichts gegen den Teppichboden. Ein pauschales "nein, darf nicht durchgeführt werden" stimmt so nicht ;) Trotz Teppichboden als Fußbodenbelag kann eine Brandschutztür bei vorschriftsgemäßem Einbau seinen Zweck erfüllen.


    schöne Grüße,


    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von MrH ()

  • :D Herr Schmeisser,
    die Einbaubestimmungen einer T-30 Tür werden doch in keiner Weise vom ausgewählten Bodenbelag tangiert.
    Steht irgendwo in der Zualssung dass ein Einbau nur auf Bodenbelag, bestehend aus Beton ausgeführt werden soll oder
    Soll im Bereich der Türblattbreite der Bodenbelag unterbrochen werden? Wozu?


    Wir reden nicht von RS!!


    In der Zualssung einer solchen Tür sind doch lediglich die vom Einbau tangierten Teile Wand/Sturz beschrieben,
    Falls ich zu später Stunde die Bodenbelagsunterbrechungsvorgabe übersehen habe, helfen Sie mir auf die Sprünge....
    Gruß
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Mr.Held -
    korrekte Betrachtung....... :)

    Gruß
    AL_MTSA


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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,


    dem bin ich äußerst skeptisch gegenüber, und hätte damit im Hinblick
    auf §28 Abs. 4 LBO BaWü schon meine Bedenken.
    Und nochmals AL MTSA, es ist klar das es nicht um RS geht.


    So wie ich wieder mit der Brandschutzdienststelle zu tun habe, werde
    ich mal nach deren Sichtweise nachfragen und ggfs. sofern ich Unrecht habe,
    meinen nicht vorhandenen Hut ziehen und meine Aussage revidieren ;)


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin. Also ich kenne keine Bereiche, zumindest hab ich es noch net gesehen, wo bei reinen Brandschutztüren Teppiche gelegt werden. Deswegen bin ich von einer RS-Tür ausgegangen.
    AL_MTSA: Sorry. Blöder Tach gewesen. Bin übrigens auch alone @ home mit Sohn ;)
    Hier sollte der Themenersteller mal die genaue Bezeichnung der besagten Tür reinstellen. Dann hat sich das auch erledigt.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


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  • Herr Schmeisser,


    wo geregelt wird, ob der Teppich den Erfordernissen des Brandschutzes genügt habe ich ja bereits geschrieben ;) Auch bei einer RS-Tür kann der Teppich möglich sein wenn genannte Anforderungen erfüllt werden ;)


    Zudem wissen wir gar nicht, ob sich diese Brandschutztür im Rettungsweg befindet und der Verweis auf §28 LBO Ba-Wü hier überhaupt Anwendung findet. Macht aber nix, weils am Sachverhalt nix ändert ;)


    schöne Grüße,


    Markus

  • @ Globetrotter
    .... keine Ursache.


    @ Mr.Held
    … korrekt + siehe § 28 folgend:


    @ Herr Schmeisser
    ich schätze Ihre Kommentare insbesondere im Bereich abwehrenden Brandschutz......


    nun bringen Sie die Ursprungsfrage in Zusammenhang mit § 28 LBO BW,
    ich weis aus eigener Erfahrung, dass Feuerwehrleute oftmals dazu neigen die LBO zu "interpretieren", aber das geht gar nicht in diesem Zusammenhang:


    Dieser § beschreibt die "Anforderung von Bauteilen in Rettungswegen" wobei die Tür (Bauteil) bekannterweise brandschutztechnisch qualifiziert ist und diese von Zimmer zu Zimmer geht.
    Bauteile werden in F, T, D, L, R, S, K-30... usw eingestuft - Baustoffe, wie den Teppich in brennbar (B) oder nicht-brennbar (A)


    Eine weitere Information für Sie: ein Bodenbelag bzw. Teppich ist KEIN Bauteil im Sinne der LBO ;-)) -
    Wenn Sie das nächste Mal Kontakt haben und Sie stellen die Frage wie oben beschrieben, bin ich mir fast sicher dass ein Teppichboden (zunächst) ein Bauteil ist….


    Ein erholsames WE
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA


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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,


    auch das ist klar (ich lebe nicht hinter dem Mond :D ), im Bezug aber auf LBO §28 Abs. 4:
    "Tür.......Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken, müssen so beschaffen
    und angeordnet sein, dass sie den Erfordernissen des Brandschutzes genügen."


    Und genau da bin ich skeptisch, ob durch einen Teppich die Tür (als Bauteil) den Anforderungen
    des Brandschutzes noch genügt. Und ja, ich sehe in LBO §28 Abs. 4
    schon einen interpretierbaren Raum im Zusammenhang mit einer solchen Frage.


    Siehe mal nachfolgendes Bild:
    http://www.ebay.de/itm/Brandsc…mente&hash=item27c9767879


    Wie soll da ein Teppich durchverlegt werden?
    Wird nicht eher ein Schuh daraus, dass der Teppich maximal bis BS- Tür verlegt werden
    kann und dann mittels Schiene/Schwelle Tür unterbrochen werden muss?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • In der Beschreibung bei der besagten Tür ist auch die vierseitige Dichtung beschrieben. Damit gehe ich davon aus, dass da kein Teppich durchverlegt werden darf oder seh ich das falsch? Egal ob das jetzt eine RS-Tür oder nicht.
    Aber ein schönes Foto. Ist der Holzkeil im Lieferumfang enthalten oder muss der zusätzlich angefordert werden??? :D


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


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  • Hallo,



    o.k. - keine Worte mehr..... ;-))


    Warum? Nachvollziehbar meine Bedenken oder eher theoretischer Blödsinn?


    Globetrotter in der Dichtung würde ich gar nicht mal so große Bedenken haben,
    als eher in der Schließfähigkeit der Tür.



    Ist der Holzkeil im Lieferumfang enthalten oder muss der zusätzlich angefordert werden??? :D


    Ja, in Rot farblich passend dann zum Feuer.... :D


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ja, in Rot farblich passend dann zum Feuer....


    Ich würde eher behaupten, dass der anhand der Farbe die Temperatur angibt, so wie diese Strohhalme, die die Farbe wechseln:


    Rot -> kalt
    Schwarz -> warm, sehr warm


    :D


    Gruß


    Jens

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  • @ Herr Schmeisser:
    "Warum? Nachvollziehbar meine Bedenken oder eher theoretischer Blödsinn?


    Ich habe gelaubt durch die Erklärung vo Begrifflichkeiten, Definitionen zur LBO wäre das geklärt.
    In Ihrer letzen Annahme lassen Sie Tür und Bodenbelag "verschmelzen" - keine Blödsinn, direkt - aber eine äußerst gewöhnungsbedürftige Betrachtung, welche ich so eigentlich nur von Pädagogen kenn... ;)


    Globetrotter
    die Zualssung der T 30 besagt i.d.R. zur Dichtigkeit: im Zargebereich mindestens dreiseitig umlaufen..... UND wir reden jetzt arber nicht von einer rauchdichten T30 Tür.....


    Hier noch ein guter Lieferant mit Bildern und Zualssung einer T 30 und dem geliebten Teppichboden.....
    http://www.novoferm.de/de/t30_novofire_vario_50.html


    Ich gehe jetzt Schnee räumen.....
    Schönes WE
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    unabhängig Ihrer Erklärung bezüglich Begrifflichkeiten, geht es in
    meiner Kommentierung konkret zur LBO BaWü §28 auch um Sachen wie
    Wandbekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken sowie zum Beispiel auch
    um Fußbodenbeläge und deren Zusammenspiel. Daher habe ich im Hinblick auf
    den Abs. 4 in §28 bezüglich "Tür.......Ausbreitung von Feuer und Rauch
    entgegenwirken, müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass sie den
    Erfordernissen des Brandschutzes genügen."
    auch meine Bedenken.


    Wo lasse ich die Tür mit dem Bodenbelag verschmelzen, der Threadsteller
    schreibt was von durchlegen. Ich würde daher eher dazu tendieren:
    "Wird nicht eher ein Schuh daraus, dass der Teppich maximal bis BS- Tür verlegt werden
    kann und dann mittels Schiene/Schwelle Tür unterbrochen werden muss"


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010