Offene Kerzen

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  • Hallo zusammen,


    gibt es eine Vorschrift die untersagt, in öffentlichen Gebäuden wie auch WfbM´s offenen Kerzen zum Beispiel auf einem Andachtstisch ohne Aufsicht aufzustellen.


    Ich weiß dass hier der gesunde Menschenverstand überwiegt.


    Danke für die Antworten

    FK

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  • Hi kiefi,


    wir benutzen den gesunden Menschenverstand und haben das per Dienstanweisung geregelt. Ich denke, dass man dazu keine Vorschrift benötigt.
    Gerade in einer Werksatt für behinderte Menschen ist doch davon auszugehen, dass nicht jeder Beschäftigte in der Lage ist mit offenem Licht adäquat umzugehen.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo.


    Direkte Vorschriften dazu sind mir nicht bekannt.
    Aber im Rahmen des Brandschutzkonzeptes und der hierzu durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung sollte diese Frage eindeutig geklärt sein.
    Zumal es heutzutage "ungefährliche" LED-Kerzen gibt, sogar in Echtwachs mit Luftsensor ...


    Hardy, du warst einen Tick schneller ... :)

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...offenen Kerzen zum Beispiel auf einem Andachtstisch ohne Aufsicht aufzustellen.
    ...


    Frag mal Deinen Sachversicherer, er wird Dir dann schon die richtige Antwort geben. ;)


    Bei uns ist dies über die Brandschutzordnung eindeutig geregelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir haben dies in den Häusern eindeutig in der Brandschutzordnung geregelt.


    Offenes Licht und feuer im Gebäude generell verboten.


    Denn die die wir betreuen, sind alle auf fremde Hilfe im gefahrenfall angewiesen.



    Gruß Thorsten

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  • Hallo,


    es gibt wohl tatsächlich keine gesetzlichen Regelungen, die es direkt verbieten Kerzen abzubrennen. Es wird immer auf die Gefährdungsbeurteilung verwiesen, die dann hoffentlich zu einem eindeutigen Ergebnis kommt.
    Aber es gibt die VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb",die unter Punkt 6.1.6 brennende Kerzen, Öllämpchen, usw. in Betrieben verbietet.
    ...und mit seinem Versicherer sollte man sich wirklich nicht anlegen.

    Gruß Holgi


    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo Zusammen


    bei uns ist dieses Thema Konzernweit durch unseren Sachversicherer geregelt. Offenes Feuer und Licht ist verboten.
    Heisarbeiten müssen vorher vom Facilitymanager unter strengen Auflagen genehmigt werden.


    Aus Schaden wird man klug! In China ist durch ofene Feuer eine ganze Werkshalle unseres Konzerns abgebrand.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Zum Glück war das nicht Eure Werkhalle, wenn wir die chinesische Rechtslage genauer betrachten :)


    Ihr durftet lediglich die Kosten tragen....


    Wenn meine Bemerkung jetzt so rüberkommt, als wäre ich gegen Investitionen in China.... NEEE!!! Na ja..... Ein wenig... Also um genau zu sein.... ZIEMLICH DOCH! Geschäfte mit Kriminellen - aber ein "großer Markt"....


    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Der Feuerteufel ist sicherlich auch schon hingerichtet, und seine Organe wiederverwertet... Meine Güte....


    Im Ernst: ich hoffe, niemand ist physisch zu Schaden gekommen. Die finanzielle Seite muss jeder einkalkulieren, der in China investiert, bis hin zum Totalverlust auch ohne Brand.

  • Die finanzielle Seite muss jeder einkalkulieren, der in China investiert, bis hin zum Totalverlust auch ohne Brand.

    Hmmmm..... ich denke es ist ehr andersherum ....
    Die Chinesen investieren in europäische Firmen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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