Präsentation - Wo steht das? - Rechtliche Begründung in der Beurteilung liefern

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  • Bei der Präsentation Deines Praktikumsschatzes macht es den Prüfern viel Freude, wenn Du die Begründung für die Entwicklung von Lösungen gut einfädelst.
    Das Publikum, u.a. die Geschäftsführung will ja wissen: Wo steht das!? - Muss oder kann ich Geld in die Hand nehmen?


    Du solltest Dich nicht damit zufrieden geben, in der Beurteilung nur mit einer oberflächlichen Risikobewertung zu spielen (mögliche Schwere des Schadens, Eintrittswahrscheinlichkeit).
    Das Regelwerk im Arbeitsschutz hat hier wesentlich mehr zu bieten. Du hast hoffentlich im Praktikumsbericht (LEK 2) diese Grundlagen genannt: Hier in der Präsentation ist dies eine wichtige Information für Deine "fiktiven" Vorgesetzten.


    Fazit: Für die Vorstellung des Themas "Beurteilung" bediene Dich der rechtlichen Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen, BGVn, Technischen Regeln).

    Hildegard Schmidt


    Ergonomiecampus

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  • Hallo Hildegard.
    Aber nicht nur in der Präsentation. Ich habe diese Informationenn auch grundsätzlich in allen meinen Gefährdungsbeurteilungen mit eingebracht. Damit kann jeder sofort entsprechende Regelwerke aufrufen und sich ggf. gewisse Informationen anlesen ;) Und auch für mich ist es jedesmal eine Hilfe, wenn ich die GB von vor einem Jahr wieder in die Hand nehme und ich gleich entsprechende Infos zur Verfügung habe.
    Dann gibts auch nicht so viele Rückfragen ;)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Sifas,


    Ja. Das gilt für die Ausbildung und für "fiktive" Vorgesetzte. :S


    Meine Erfahrung mit realen Vorgesetzten und Geschäftsleitungen heißt aber mehr: "Warum..."
    Warum steht das da? Warum sollte ich dafür Geld ausgeben?


    Die Argumentation dazu ist nochmal schwieriger. Aber das kann man natürlich auch üben und sich eine Werkzeugkiste für die Präsentationen und Diskussionen aneignen.
    Gefragt wird zwar nach dem <Wo>, gemeint ist aber ein <Warum>. Und wenn eine Sifa es schafft, das <Warum> zu beantworten und überzeugend rüberzubringen, ist sie viel erfolgreicher. 8)


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko.
    Eines versteh ich jetzt aber nicht. Natürlich kenne ich das auch, dass die Frage "Warum?" gestellt wird. Aber beantwortest Du die denn nicht mit der Gefährdung in der GB? Die Gefährdung ist doch Deine Begründung. Jetzt kommt es doch nur darauf an, diese deinem Gegenüber in einer entsprechenden Wertigkeit zu vermitteln und zu begründen. Da benötige ich dann nicht einmal Vorschriften und Regeln, also zumindest nicht immer.
    So kenne ich es aber jeder hat ja schon seine eigenen Erfahrungen gemacht.
    Beim Bund hatte ich auch schon mal zwischendurch Leute, denen Du jeden Morgen neu erklären musstest (so nach dem last-minute-risk-analysis-Prinzip), wo das gefährliche Ende an der Wumme ist :cursing:;(


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Leudz,


    bitte beachten in welches Forum Hildegard das geschrieben habt. Natürlich habt ihr grundsätzlich recht, aber es geht um die LEK 3 bei der BGW.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Tatsächlich ist die Präsentation mit einer guten - möglichst rechtlich abgesicherten - Argumentation, auch nützlich für´s Leben als Sifa. Bevor ich beim Chef an die Tür klopfe, habe ich meine Gefährdungsbeurteilung in der Tasche und das Regelwerk als Auszug mit dabei (...auch, weil ich weiss: Danach werde ich bestimmt gefragt.).


    Die Präsentation der Praktikaergebnisse ist für eine solche gängige Arbeitssituation als Sifa ein echter Mutmacher. Denn nicht immer bin ich fachlich auf der Höhe, genau zu erklären wie die Zusammenhänge zwischen Ursache und schädigender Wirkung ist. Der Blick und das Zitat aus Recht & Gesetz lohnen. In der Prüfung selbst, ist die Verwendung der möglichst passgenauen rechtlich begründeten Anforderungen bei der BGW schon ein "Muss".

    Well Done - Gut gemacht! Der Erfolg heiligt fast alle Mittel.

  • Danke für die interessanten Diskussionsbeiträge!


    Tipp zum raschen Erfassen einer Rechtsvorschrift wie z.B. Gesetz oder Verordnung:
    Die Zuständigkeit und der Anwendungsbereich stehen stets im ersten Paragrafen / Abschnitt. Dein zweiter Blick gilt der Gültigkeit - letzter Paragraf / Abschnitt (tritt in Kraft am...)
    und dann schaust Du Dir gründlich an, welche Anforderungen zu Deinem Thema in der Rechtsgrundlage beschrieben wird. Also erst im dritten Anlauf geht es um die fachliche Aussage.
    Probier´s mal aus.


    Schade, dass dies viel zu wenig in der Ausbildung geübt wird...

    Hildegard Schmidt


    Ergonomiecampus