Sammeln von alten Kleinbatterien und Kleinakkus, speziell Lithium Ionen und Knopfzellen

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  • Hallo SiFa - Forum,


    Seit Jahren sammeln wir Kleinbatterien in kleinen Kunststoffboxen ohne darauf zu achten, welche Batterien es sind. Nun hat mich eine studentische Praktikantin für Arbeitsschutz darauf hin gewiesen, dass speziell bei Lithium Ionen Batterien und Akkus und bei Knopfzellen eine Gefahr der Selbsterhitzung und ggf. sogar Explosion besteht. Das Beste wäre, die Kontakte zu schützen. Da haben wir wohl jahrelang Glück gehabt.
    Dies war Anlass genug, um das alte Sammelverfahren in den Büros und Fertigungsbereichen zu überdenken.


    Ein Vorschlag war, die verteilten Kunststoff - Sammelboxen aus den Büros und Fertigungsbereichen zu nehmen und dafür eine zentrale Sammelstelle einzurichten. Dort soll ein fachkundiger Mitarbeiter (z.B.Elektriker) sämtliche Batterien persönlich entgegen nehmen. Im Falle einer Lithium Ionen Batterie oder einer Knopfzelle, könnte er dann die Kontakte mit einem Schutz versehen und sie der normalen Sammlung beifügen. Diese Lösung ist allerdings nicht gewünscht, da unpraktikabel. Zum Einen bindet es zusätzliche Kapazitäten und wenn der Mitarbeiter mal nicht an seinem Platz ist, landen die Batterien unter Umständen im Restabfall.
    Auch haben wir die Befürchtung, dass bei einer zentralen Sammelstelle die Kollegen wegen der weiteren Wege, die Batterien aus Bequemlichkeit eher auch in den Restabfallbehälter werfen.


    Nun finden wir aber kein praktisch umsetzbare Lösung.
    Uns ist es wichtig, den Brand grundsätzlich zu vermeiden. Die Lösung einen brandgeschützten Behälter einzusetzen würde alleine auch nicht diese Lösung bringen, da der Brand dort ggf. auch entstehen würde.


    Vielleicht könnt Ihr uns da auf die Sprünge helfen.

    Gruß
    Schnecke004


    :282::256:


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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • Moin Schnecke.
    Jau. Schön, dass Du das Thema mal ansprichst. Ich hab das bei mir bis jetzt auf die lange Bank geschoben, da ich da auch noch nix gefunden hatte. Ähnliche Ansätze hatte ich auch schon einmal überlegt. Z. B. durch den MA die Kontakte kurz mit entsprechenden Sprühlack überziehen etc aber Du hast in allen Punkte Recht mit Deinen Bedenken. Ich habs auch so erlebt.
    Weiter kommen da ja noch Bereiche hinzu, wofür kein MA abgestellt ist, z. B. Verkaufsstätten. Die sind auch verpflichtet zu sammeln und da steht so ein Behälter schon mal so ein paar Wochen überfüllt in der Ecke, direkt bei anderen brennbaren Abfällen :( Auch sehr interessant, grade weil heutzutage jede kleine Kaffeemaschine auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen soll aber die Kunststoff-Behälter dort ungeschützt bei den restlichen brennbaren Abfällen stehen :(:cursing:
    Ich habe da bis jetzt auch nicht wirklich etwas Handfestes gefunden und wäre über Anregungen auch sehr dankbar. Viel überdacht, wie z. B. von innen beschichtete Metallbehälter (nicht brennbar und bei einer Explosion die Auswirkungen mindern) die innen z. B. zusätzlich überwacht werden und dann natürlich nicht direkt in ortlicher Kombination mit Brandlasten stehen ...
    Einen Abfallentsorger hab ich auch schon gefragt, der zuckte auch nur mit der Schulter .. ;(


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin Schnecke004,


    vielleicht geht ja folgendes, falls meine theoretische Idee nicht mit den praktischen Gegebenheiten in Deinem Unternehmen kollidiert:


    Lass die Batterien weiter sammeln wie bisher, und schicke einen Mitarbeiter (oder mehrere in verschiedenen Bereichen) in regelmäßigen Abständen (täglich / wöchentlich oder wie es zeitlich sinnvoll ist) zum Entleeren der Boxen durch das Unternehmen. Die "gesammelten Werke" könnte dann ein Fachkundiger entsprechend entsorgen.


    Deine Unternehmensleitung muss sich schon entscheiden, was sie will. Wenn sie etwas Zusätzliches tun will, muss ihr eigentlich klar sein, dass eine zusätzlich eingeführte Maßnahme auch zusätzlichen Aufwand und ggf. Kosten bedeutet. Immerhin dürften die anfallenden Kosten geringer sein, als ein Neuaufbau des Betriebes nach einem Brand.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,


    wir haben Kunststoffboxen zum Sammeln. Diese Dinger sind eigentlich Transportboxen mit Deckel, etwa so groß wie ein Schuhkarton. Darin werden dann die alten "leeren" Batterien gehortet, wobei z.B. bei den kleinen Knopfzellen, die ja komplett unisoliert sind, ein Streifen Klebeband über einen Kontakt geklebt.
    Sporadisch, also bei Bedarf, wird der Behälter dann beim städtischen Bauhof entleert.


    Ich weiss nicht ob die Gefahr aus einer Taschenlampenbatterie oder einer Knopfzelle aus einer Uhr so groß ist, da die noch vorhandene Energiedichte sicherlich nur noch zum Teil vorhanden ist, eine Gefährdung geht davon jedoch immer aus.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Was sagen denn die Leute vom GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem) - dem größten Sammelbox-Anbieter - zu diesem Thema?
    Schließlich stehen die Teile ja in (fast) jedem Einzelhandelsgeschäft.
    Auf deren Homepage finde ich dazu nichts ... außer der Empfehlung, das der Endverbraucher die Pole von Lithium-Batterien abkleben soll (aber ob der das auch macht??)


    Nachtrag (11:41):
    Wie es der Teufel will, bekomme ich heute morgen genau dazu eine Frage rein (Eine Geschäftsstelle hat vom Einzelhandel eine Sammelbox bekommen und fragt jetzt nach dem richtigen Umgang).
    Anfrage an die GRS ist raus, ebenso an die BGHW ... mal schauen was kommt.


    Nachtrag (15.09.2012 16:05)
    Rückmeldungen sind da, Anfragen werden bearbeitet - kann aber dauern.
    Ich melde mich wieder zum Thema, sobald ich Antworten habe.


    Nachtrag (17.09.2012 08:59)
    Konkrete Rückmeldung von GRS:
    Die GRS überarbeitet zur Zeit in Zusammenarbeit mit der BG Verkehr die Hinweise und Sicherheitsbestimmungen für Sammelstellen. GRS will diese Arbeiten bis Ende 2. Quartal 2013 abschließen und bittet noch um ein klein wenig Geduld.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    4 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Moin,


    ich muss diesen uralten Thread noch einmal hochholen. Bei uns sollen Sammelboxen für Althandys aufgestellt werden. Diese Sammelboxen gehen an einen Verwerter, der einen Teil seines Erlöses dann gemeinnützigen Projekten spendet. So weit so gut. Hinter dem Verwerter steht ein großer Mobilfunkanbieter, der die Aktion sicherlich nicht nur aus Umweltgesichtspunkten unterstützt, da er auch die Daten über Anzahl, Alter und Modelltyp der Geräte erhält. :whistling: Aber dass soll jetzt hier nicht interessieren. Für die sammelnde Stelle gibt es Nutzungsbedingungen hier.


    Der Knackpunkt, der mich jetzt umtreibt, ist folgender: Der Sammler macht sich ziemlich locker, indem er in die Nutzungsbedignungen schreibt, dass er die Sammelboxen nicht abholt, sondern wir diese Boxen in einer DHL-Filiale einliefern müssen. Natürlich sind wir dann auch für die ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und den Transport zu der Filiale verantwortlich.


    Die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2 der DHL habe ich bereits studiert, ebenso die Sondervorschrift 188. Die Box, entspricht den geforderten Vorgaben, und die notwendige Kennzeichnung kann man sich beim Sammler herunterladen bzw. ausdrucken. Das ganze Projekt ist mir eigentlich zu aufwendig und zu unsicher, wenn man sich die Nutzungsbedingungen (insbesondere die Haftungsfragen) des Sammlers mal zu Gemüte führt. Da ich aber leider nicht der König dieses Ladens hier bin und durchaus die Möglichkeit besteht, dass jemand, der monatlich mehr bezahlt bekommt als ich, entscheidet, dass wir dieses löbliche Projekt unterstützen, muss ich mich mit dem Fall auseinandersetzen.



    "Was kommt außer den Regularien der Sondervorschrift 188 und der Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2 der DHL noch auf unsere Fahrer, die die Boxen zur Filiale fahren, zu?"



    Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da ich in diesem Bereich nicht mal ein gefährliches Halbwissen besitze.



    Gruß Frank



    @AxelS Mir reicht die Antwort auch morgen Abend. :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,


    ein Transport als begrenzte (3.4 ADR) oder freigestellte (3.5 ADR) Menge ist nicht möglich bzw. zulässig. Möglich ist ein erleichterter Transport nach der Kleinmengenregelung ("1000-Punkte", 1.1.3.6 ADR).


    Da die Geräte bei DHL an Dritte übergeben werden benötigst du für die Inanspruchnahme der Kleinmengenregelung (sofern bei Beförderungskategorie 2 nicht mehr als 333 kg in einem Fahrzeug transportiert und dabei insgesamt die 1000 Punkte eingehalten werden, wovon ich ausgehe):
    - Beförderungspapier nach ADR,
    - mindestens 2 kg ABC-Pulverlöscher im Fahrzeug,
    - geschulte gefahrgutbeauftragte Person(en) nach ADR 1.3.


    Zusätzlich sind die Verpackungsvorschriften (inkl. Kennzeichnung) und die Zusammenladeverbote einzuhalten sowie die Ladungssicherung vorschriftsgemäß durchzuführen.


    Bei Inanspruchnahme der Kleinmengenregelung muss den Behörden auf Aufforderung nachgewiesen werden können, dass die 1000 Punkte eingehalten werden (die "Punkte-Rechnung" muss ggf. vorgelegt werden können).


    schöne Grüße

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  • @AxelS Mir reicht die Antwort auch morgen Abend.

    Abend ist es noch nicht, kann aber heute Abend auch nicht zum Treffen kommen. Manchmal kommt es eben anders als man plant. :cursing:


    Wenn der Entscheidungsträger meint, dass Ihr da mitmachen sollt, übernimmt er bestimmt auch die ganzen organisatorischen Dinge, die da so anstehen. Von er Schulung der beteiligten Personen über die Dokumentation usw.
    Ich würde so ein Projekt nicht angehen, denn es bringt dem Betrieb keinen Nutzen, aber viel Aufwand und für die direkt beteiligten Personen das Risiko eines Bußgeldes im Bereich ab 300 €.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.