Unternehmer = SiFa ??

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  • Hallo,

    ich muss hier mal ne ganz bescheidene Frage loswerden!

    Wir diskutieren gerade in einem Unternehmen, ob der Unternehmer (ausgebildete SiFa) gleichzeitig auch die Funktion einer SiFa in "seinem" Unternehmen wahrnehmen kann.

    Hat jemand schon Erfahrung mit einer solchen Konstellation?

    Vielen Dank!

    Quacks

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  • So weit ich weis ist der Unternehmer eh für die Sicherheit der Angestellten zuständig also was spricht dagegend. Der Unternehmer kann die Plichten auf andere (seine Mitarbeiter) übertagen (Pflichtenübertragung). Also spart sich der Unternehmer einfach die SiFa. Er muss die Arbeiten also Dokumentieren.

    Das ist meine Meinung

    Gruß aus Bayern

  • das sehe ich ja auch so, aber es gibt kollegen die der meinung sind, dass ein unternehmer nicht gleich sifa sein kann!
    ich wüsste auch nicht was dagegen sprechen sollte!

  • das sehe ich ja auch so, aber es gibt kollegen die der meinung sind, dass ein unternehmer nicht gleich sifa sein kann!
    ich wüsste auch nicht was dagegen sprechen sollte!


    Prinzipiell stimme ich euch zu.
    Allerdings sehe ich da schon ein Problemchen: Ich könnte mir vorstellen, dass der Unternehmer in seiner Doppelrolle die Arbeitssicherheit eher zu kurz kommen lassen würde.
    Aber das ist völlig abhängig von der Person des Unternehmers.
    Und noch ein weiterer Aspekt: Vier Augen sehen mehr als zwei. Gerade bei der Auswahl von Maßnahmen ist eine breitere Sichtweise hilfreich, wenn eine zweite Meinung hinzukommt.

    Aber jetzt mal strikt rechtlich betrachtet:

    Das ASIG sagt:

    § 1 Grundsatz
    Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für
    Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der
    Unfallverhütung unterstützen.[...]

    Ob hier ein "Sich-selbst-unterstützen" gemeint ist wage ich zu bezweifeln.

    Und schaut man weiter, stellt man doch sehr schnell fest, dass das nur bis zu einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten möglich ist:

    Siehe dazu die Anlage 3 der DGUV V2.

    Hoffe damit ist Klarheit geschaffen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    warum denn nicht?

    Ich finde: prinzipiell ja. ABER: Der Unternehmer sollte auf sein "eigenes Fell" achten. Er sollte also alles ganz penetrant dokumentieren, schon aus Selbstschutz. Einsatzzeiten, und alles mehr. Der sicherheitstechnisch fachkundige Unternehmer kann sich hinterher garantiert nicht herausreden, denn "das" hat er dann bestimmt gewußt.
    Vergleichbar wäre das doch mit dem Unternehmermodell für kleinere Firmen. Hier muß sich auch der Unternehmer Fachkunde aneignen.

    (Das Ganze gilt natürlich auch für Führungskräfte als FaSi, hier kann ich ein Lied singen.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo
    die Ursprungsfrage war doch: "Wir diskutieren gerade in einem Unternehmen, ob der Unternehmer (ausgebildete SiFa) gleichzeitig auch die Funktion einer SiFa in "seinem" Unternehmen wahrnehmen kann."
    Natürlich darf und kann er - ob dies sinnvoll ist entscheiden die Ergebnisse - rechtlich kein Problem.
    Genau wie Hardy geschrieben hat, gibt es je nach BG oder Unfallkasse sogenannte Unternehmermodelle für Kleinbetriebe. Hier absolviert der GF (Chef) i.d.R. 4 Motivationsseminare und kann sich dann auch "selber" beraten - ohne Sifa-Ausbildung.
    Dann ist eine ordentlich Sifa-Ausbildung sicherlich mehr wert.
    Viele Grüße
    Joachim :D

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Tach.
    Jau. Unternehmermodell. Ich sehe es sowieso mit gemischten Gefühlen, wenn der Unternehmer gleichzeitig die SiFa im Unternehmen ist. Einerseits hat er die Führungsrolle und andererseits soll eine SiFa nicht in der Linie stehen, somit auch kein Vorgesetzten-/ Untergebenenverhältnis existieren. Ich spreche jetzt von der Vollzeit-SiFa. Ich versuche ja auch mehr mit den MA zu kommunizieren und manchmal bekomme ich da besser Informationen als auf der ASA. Grade wenn es um problematische Sachen geht bin ich froh, nicht in der Linie zu stehen. Unabhängigkeit eben. Ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Dann lieber den Großteil der Betreuung durch eine reine SiFa machen lassen. Da ist man dann auf der sicheren Seite.

    Gruß

    Jens (externe Vollzeit-SiFa)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Sifas,

    Chef = Sifa. :thumbup:
    Etwas Besseres keinem einem Unternehmen eigentlich nicht passieren. Unter der Voraussetzung, dass der Chef seine Sifa-Funktion ernsthaft und gewissenhaft (Gewissen = Haft 8) ) betreibt.

    Wir haben einen europäischen Standort, an dem der heutige Geschäftsführer in seinem "früheren" Leben als Sifa bestellt war. Arbeitsschutz funktioniert an diesem Standort wunderbar - keine großen Diskussionen, kurze Entscheidungswege.
    Und weil er seinen Job ernst nimmt, hat er einen Q-Mitarbeiter zur Sifa-Ausbildung geschickt und darüberhinaus noch eine externe Sifa zur Anlagen- und Geräteprüfung beauftragt. Und das bei gerademal 120 Mitarbeitern am Standort... :82:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Erstmal vorne weg dies ist keine Rechtsberatung:

    Die Frage ist, ob ein als Sifa ausgebildeter Inhaber vor dem ASiG oder DGUV-V2 anders behandelt wird als ein nicht ausgebildeter Inhaber.

    Die Antwort lautet wahrscheinlich nein den in Asig steht:
    "§ 1 Grundsatz

    Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für

    Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der

    Unfallverhütung unterstützen.[..........]


    Es gibt keinen Zusatz es sei den er ist Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der DGUV-V2 gibt es auch keine Ausnahmeregelung.

    Bis zu einer bestimmten Größe steht dem Inhaber mit Sifa-Ausbildung, wie jedem anderen Inhaber auch, die "Alternative bedarfsorientierte Betreuung" zur Verfügung. Der einzige Unterschied zu einem "normalen" Arbeitgeber wird der Umfang der "Bedarfsorientierten Betreuung" sein. Rein Formal gibt es keine Unterschiede

    viele Grüße
    kuddel

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