Verlängerung von Anschlagketten

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  • Moin Forum,


    ich mal wieder mit einer Frage.


    Folgende Situation: Bei Einrichtung unserer Baustellen werden von unserem Bauhof per LKW u. a. auch Büro-/Unterkunfts-/Materialcontainer auf die Baustelle geliefert, und dort mittels Bagger oder Kran abgeladen.


    Manchmal fehlt dann vor Ort ein Kettengehänge in ausreichender Länge. Es wird dann improvisiert, und die zu kurzen Rundstahlketten mit weiteren Ketten gleicher Tragfähigkeit verlängert.


    Die einschlägige Literatur (soweit sie kostenlos zugänglich ist) kommt gar nicht auf die Idee das Thema richtig zu behandeln, allenfalls wird auf mögliche Kombination verschiedener Anschlagmittel eingegangen.


    Gibt es irgendwo eine Vorschrift, die das Verlängern gleichartiger Anschlagmittel mit identischer Tragfähigkeit regelt/verbietet?


    Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei solchen "Verlängerungen", kann aber, weil ja auch die Kombination unterschiedlicher Anschlagmittel möglich ist, die Verlängerung gleichartiger Anschlagmittel (in meinem Fall Rundstahlketten) nicht kategorisch ausschließen.


    Danke im Voraus für Eure Hilfe.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj 1964,


    Mir fällt da spontan die BGI 610, Absatz 43.1 ein, wobei sogar ein Kettenverbinder der Klasse 8 dargestellt wird.
    Dort heisst es:"•Es dürfen keine lösbaren Verbindungsteile für Ketten eingesetzt werden, die nicht mindestens der Güteklasse 8 entsprechen ".
    Somit ist es zumindest erlaubt, sonst könnte man auch keine Kettenverbinder kaufen.
    Auch bei der BGI 556 Abschnitt 11 wirst du fündig. Dort werden u.a. Kettenbauteile beschrieben ;) .

    Gruß Holgi


    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Folgende Situation: Bei Einrichtung unserer Baustellen werden von unserem Bauhof per LKW u. a. auch Büro-/Unterkunfts-/Materialcontainer auf die Baustelle geliefert, und dort mittels Bagger oder Kran abgeladen.


    Manchmal fehlt dann vor Ort ein Kettengehänge in ausreichender Länge.

    Wenn denn diese Situation nicht gerade neu ist, dann sollte man sich vorher darauf einstellen.
    Aus dem Handwerksbereich kenne ich es so, dass Werkzeuge, Vorrichtungen, Adapter vorhanden sind, die benötigt werden, unabhängig davon ob sie im eigenen Werkzeugbereich liegen.


    Zitat

    Irgendwie habe ich
    kein gutes Gefühl bei solchen "Verlängerungen",


    Warum? Jedes Kettenglied ist eine Verlängerung der vorhandenen Kette.



    Grüße Flügelschraube




    PS
    Ketten müssen öfter mal richtig geprüft werden!

  • Servus,


    Wenn ich recht verstehe was gemeint ist, dann nicht Ketten mit geeigneten Verbindern zu verlängern, und dann von einem Sachkundigen für Anschlagmittel abnehmen (Konformitätserklärung) zu lassen, sondern zwei Gehänge aneinander zu hängen, weil man anders nicht unter den 60° bleiben kann, und auch keine Krantraverse da ist.


    Ich find' auch grad nichts passendes in Schriftform, hätte da aber ebenfalls Bauchschmerzen mit. BGR 500 Kapitel 2.8 (meiner Erinnerung nach) definiert jedenfalls Anschlagmittel als Verbindung zwischen Hebezeug und Last, und nicht untereinander.


    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Moin zusammen,


    erstmal Danke für Eure Antworten.


    Chrimu trifft den Nagel auf den Kopf. Es werden zwei Ketten gleicher Tragfähigkeit hintereinander gehängt, um Länge und erlaubten Spreizwinkel zu erreichen. Die von Holgi aufgeführten BGI`en hatte ich auch gefunden, nur wird dort mein spezieller "Fall" nicht beschrieben.


    Ich hoffe auf weitere Beiträge von Euch.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • ...Somit ist es zumindest erlaubt, sonst könnte man auch keine Kettenverbinder kaufen...


    Ein Anwendungsverbot schließt kein Verkaufsverbot ein, somit ist diese Schlussfolgerung sehr gewagt. Man kann so manches kaufen, darf es dann aber nicht einsetzen. Besonders im Bereich Kfz/Straßenverkehr fällt mir da einiges ein.


    Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung dazu?
    Für mich als fachfremde Person, aus der Ferne, ist jede weitere lösbare Verbindung ein potentieller Gefahrenherd. Ob dies in der Praxis dann auch zur Gefahr wird, mögen die fachkundigen Personen klären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...


    eine Anmerkung von mir dazu:
    jede Verlängerung der Kette erhöht an sich doch schon das Eigengewicht der Kette und damit auch die Belastung der oberen Glieder.
    Aus meinem Verständnis heraus ergibt sich damit ja, je länger die Kette, desto niedriger die Maximalbelastung.


    Das muss bei einer Verlängerung mit berücksichtigt werden, oder haben ich da einen Denkfehler?

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • In den Bausteinen D36 Anschlagen von Lasten stehen einige Regeln die zu beachten sind und was man nicht tun darf. Eine Behelfsmäßige Verlängerung von aneinander gehängten Ketten ist hier auch nicht verboten. Ich würde sagen wenn die Ketten und die Haken in Ordnung sind und auf Richtige Anwendung geachtet wird kann man sich zur Not mal behelfen. Wenn diese "Not" aber ständig vorkommt sollte man die Anschaffung von entsprechnenden langen Ketten in Betracht ziehen.
    Ansonsten in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln ob durch diese Anwendung der Ketten eine Gefährdung entsteht. Haken können nicht einwandfrei in einander passen, oder Ketten in sich verdreht werden bei der Anwendung.


    Wie auch immer, es gibt vieles was nicht verboten ist per Gesetz, aber das macht es deswegen nicht sicherer. So sind Vorschriften auch immer als ein Minimum zu betrachten. Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung.

  • Hi,


    ich möchte mich chrimu anschließen.
    Bitte beachte, dass Ketten usw. der Maschinenrichtlinie (9.ProdSV) unterliegen.
    Ein "dranrumfummeln" könnte die Konformität aushebeln.
    Vielleicht können die Hersteller etwas dazu sagen.


    Bin gespannt auf neue Info's.


    Viele Grüße
    QMSifa

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  • Ich bin etwas erstaunt.
    Die Antworten nach den Schema, wasch mich, aber mach mich nicht nass. helfen natürlich nicht weiter.
    Die Frage ist doch ob ein Kettenhehänge, welches nicht vorhanden ist, durch zwei Ketten gleicher Belastung ersetzt werden kann.
    Im Endeffekt geht es um den Vergleich einer normalen langen Kette zu zwei Ketten, die durch ein Reparaturglied verlängert sind.
    Das Reparaturglied / die Kettenverlängerung reißt mit Sicherheit nicht als erstes.


    Ich würde meinen Namen dafür hergeben, dies so zu gestatten.
    Wobei ich natürlich nicht einsehe, warum die Ketten nicht mit zur Baustelle gebracht werden. Das Problem ist doch bekannt.
    Von daher ist für mich der Versender zwingend in der Pflicht. (Leider wiederhole ich mich, aber ich ertrags schlecht)


    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin zusammen,


    und nochmals danke für Eure Hilfe.


    Ich glaube ich muss lernen mich präziser auszudrücken.


    Offenbar ist bei Euch der Eindruck entstanden, dass wir zwei gekaufte Standardketten dadurch verlängern, indem wir an einer Kette den Haken und an einer zweiten Kette die Öse entfernen und dann die Ketten mittels Verbindungsglied zu einer langen Kette zusammenfügen. Dem ist nicht so. Beide gekauften Ketten bleiben unverändert.


    Sie werden dadurch verlängert, dass der Haken der einen Kette in die Öse der zweiten Kette eingehängt wird, und dadurch ein längeres Gehänge entsteht.


    Mein Magengrummeln bei dieser Vorgehensweise ist, dass man, immer vorausgesetzt man darf das überhaupt machen, dabei vielleicht auch auf andere Ideen beim Anschlagen kommen könnte. (Z. B. Kette kürzen durch Einhängen des Hakens in ein Kettenglied der zweiten Kette und nicht in die Öse usw. - da sind Menschen ja unabsehbar erfinderisch).


    Es ist für mich zur Zeit schwierig, ohne gesetzliche Regelung im Rücken bei der GF etwas durchzusetzen, das Geld kostet (wie wenig auch immer) :cursing: - und mit der BGV A 0 brauche dort gar nicht erst kommen. :cursing: :cursing: :cursing:


    Gefrustete Grüße aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...mal wieder in Anhang...


    Also: Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verlängerung - allerdings nur über geeignete Verbiner. Ein "Einhaken" einer in eine andere Kette ist meines Wissens nicht zulässig. Bei der Verlängerung sind selbstverständlich Rahmenbedingungen wie Güteklasse etc. zu beachten. Eine Verkürzung ist ebenfalls nur mit geeigneten "Kettenkürzern zulässig.


    Allerdings spricht mir Flügelschraube aus der Seele. Wenn die Ladevorgänge bekannt sind, muss einfach ein entsprechendes Gehänge vorhanden sein. Wenn durch einen Kontraktor verladen wird ebenfalls - aber dann wird's einfacher und billiger für euch :)



    In diesem Sinne


    Der Michael

  • Ein "Einhaken" einer in eine andere Kette ist meines Wissens nicht zulässig.


    Und woher hast du dieses Wissen? Ich hab darüber nämlich noch nirgends etwas dokumentiertes handfestes gefunden. Ich verbiete es hier nur über eine GBU.

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  • Was spricht dagegen zwei Ketten aneinander zu hängen oder ein Kettengehänge mit einzelnen Ketten zu verlängern ? z.B. mit solch einer Kette
    - Das Eigengewicht sehe ich als vernachlässigbar an.
    - Oben ein Ring und Unten ein Haken dann kann ich die Kette nur in einer Richtung einhängen
    - Wenn beidseitig Haken drann sind hänge ich Haken in Haken
    - Einen Haken in ein Kettenglied einhängen geht normalerweise nicht da die Glieder kleiner sind als die Haken
    - Verkürzen kann ich z.B. die abgebildete Kette mit dem fest montierten Kürzer. Die gibt es auch lose, müssen aber zur Kette passen.


    Mir würde jetzt zur GBU nichts einfallen um dies grundsätzlich zu verbieten. Jedoch müssen die geeigneten Teile vorhanden sein um das ganze zu bewerkstelligen und dazu natürlich die erforderliche Einweisungen und Unterweisungen. Wenn ich täglich die immer gleichen Lasten anzuschlagen habe dann ist es natürlich einfacher gleich ein passendes Anschlagmittel bereitzustellen. Aber z.B. auf Baustellen mit Fertigteilmontage haben wir die unterschiedlichsten Bauteile zu heben, da ist es fast unmöglich für jeden Hub das genau passende Anschlagmittel bereitzuhalten und dazu gibt es eben die Möglichkeiten zu verlängern oder zu verkürzen.

  • da guckst Du in die Betriebsanleitung bzw. -anweisung des Herstellers. Diese enthalten i.d.R. den Passus, das Verbindungen [...nur über geeignete Verbinder...] hergestellt werden dürfen. Diese sind dann im Weiteren beschrieben. Wie Du weißt setzt eine solche Betriebsanweisung zwangsläufig einen technischen Standard fest. Habe ich allerdings keine Betriebsanweisung des Herstellers bewege ich mich grundsätzlich auf unsicherem Terrain.



    In diesem Sinne


    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Michael,


    ich habe jetzt mehrere Betriebsanweisungen von unterschiedlichsten Herstellern mir im Internet heruntergeladen und durchgelesen. In keiner davon ist die Rede davon dass ich keine Haken in einen andern Haken einhängen darf.
    Ich darf die Hakenspitzen nicht in Kettenglieder tun
    Ich darf die Ketten nicht verknoten
    Ich darf sie nicht mit Draht zusammenbinden
    Haken dürfen nicht an den Spitzen belastet werden
    Und dann ist nur die Rede von erlaubten Kürzungen.


    8)

  • Hallo Andrasta.
    Haken in Haken hängen ist verboten. Regelungen werde ich bald hier nachliefern. Aber mal so als Anregung. Das Verlängern ist unter normalen Umständen erlaubt. Aber wenn vllt sogar noch andere Anschlagmittel angeschafft werden sollen oder Ihr vllt ein paar Euro ausgeben wollt, warum nehmt Ihr net ein paar passende Schlupfe? Die sind nicht teuer, Ihr dürft sie in das Kettengehänge einhängen, haben ein geringes Eigengewicht und sie lassen sich entsprechend gut mit einem passenden Schäkel anschlagen. Davon vier Stück auf Seite gelegt und jut is das. Da braucht Ihr Euch keinen Gedanken um falsches Einhängen machen und könnt somit auch beruhigter schlafen. Schlupf natürlich so wählen, dass er der Tragfähigkeit des einzelnen Kettenstrangs entspricht.


    Also. Die BGI 556 spricht grundsätzlich nur von Ösen oder Anschlagpunkten (z. B. fest angebrachte Ösen) Hierzu kommt noch, dass die meisten Haken keine reine Ösenform besitzen. Hiermit ist das Anschlagen nicht frei möglich und es kommt zu einer nicht zulässigen Querbelastung der Haken, weil beide einfach nicht frei inneinander gehängt werden können. Wenn Haken an Haken, dann nur mit entsprechenden Ösen dazwischen. Damit ist die Freiheit gewährleistet und es kann auch bei der Bildung der Schlaffkette nicht zum Aushängen (trotz Sicherung) kommen.


    Ich würde die Variante mit den Schlupfen wählen. Günstiger einfacher und es kann nicht so viel falsch gemacht werden


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter ()

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  • Hallo Stefan.


    einen acht Jahre alten Beitrag "ausgraben" und mit direkter Werbung zu versehen finde ich auf Sifaboard.de nicht zielführend.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.