Duschen und Waschgelegenheiten für Fremdfirmen?

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  • Moin zusammen,

    ich muss mal wieder um Euer geballtes Wissen bitten.

    Folgende Situation: Auf einer Baustelle im Hochbau werden ausschließlich Nachunternehmer beschäftigt, die sich zur Erfüllung ihres jeweiligen Auftrags komplett selbst organisieren müssen und durch "unsere Bauleitung" überwacht werden.

    Jetzt kam folgende Frage auf: Müssen wir als Bauüberwachung eigentlich zusätzlich Waschräume mit Duschen zur Verfügung stellen? Was auf jeden Fall von uns gestellt wird, sind WC und entsprechende Waschgelegenheit.

    Wenn ja - wo finde ich die entsprechende Vorschrift. Die einschlägigen ASR regeln zwar, was vorzuhalten ist - sagen aber nicht für wen. (Eigenes Personal oder auch NU)

    Danke im Voraus für Eure Hilfe.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin.
    Das hängt grundsätzlich von der Vertragslage zwischen HU und NU ab. Wenn der NU für die Baustelleneinrichtung selbst sorgen muss, muss dieser auch die entsprechenden Mittel zu Verfügung stellen. Die ASR sagt deswegen nichts darüber aus, weil es dieser Regel "egal" ist, wer das Zeug dahinstellt. Aber war das nicht die ArbStättVO???

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin globetrotter,

    manchmal hat man halt ein Brett vor dem Kopf.

    :15: für dessen Entfernung. Das Thema ist hiermit :111:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.