Hallo,
Wie verhält es sich denn mit der gewerbesteuer bei Leuten die zur FASI ausgebildet werden ohne ein studium meister...., es gibt auch quereinsteiger über die Zeitarbeit beispielsweise , gelten die quasi per gummiparagraph auch als freiberuflich. Es wird ja immer nur von höheren Ausbildungen gesprochen
Ein Gummiparagraph ist es nicht, es sind vielmehr unterschiedliche Beurteilungsansätze die sich aus den unterschiedlichen
Zielen des Steuerrechts sowie des Ordnungsrechts/ Gewerberecht ergeben. Es ist richtig das immer nur von "höhere
Bildung" gesprochen wird, beide Rechtsordnungen (Steuerrecht / Gewerberecht) definieren aber eindeutig was die
jeweilige Rechtsordnung darunter versteht.
Natürlich können Sie jederzeit -sofern Sie beim Finanzamt- als Gewerbetreibender veranlagt sind, ein
Statusfeststellungsverfahren beantragen und auf "freiberuflich" argumentieren. Dazu müssen Sie dann aber auch
Ihre höhere Bildung nachweisen. Einziger Vorteil im Gegensatz zur Nachweismöglichkeit im Gewerberecht, sind die
Möglichkeiten dieses über Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitsproben, Selbststudium oder über eine
Wissensprüfung nachzuweisen. Trotzdem müssen diese Nachweise aber, den Kernbereich eines Studium entsprechenden.
Wichtig dabei ist aber!- Unabhängig davon wie Sie dann vom Finanzamt eingestuft werden, dies hat NICHTS mit
der Bewertung bzw. Einstufung durch die örtliche Gewerbebehörde zu tun. Und nochmals, was steuerrechtlich
freiberuflich ist, ist nicht zwangsläufig auch freiberuflich im Sinne der Gewerbeordnung.
Unter Schilderung der "ingenieursähnlichen Tätigkeit" (wichtige Angabe!!) und der beratenden Funktion der Sifa wurde meine Selbstständigkeit sofort als freiberuflich anerkannt.
Nein ich habe nicht studiert und das ist auch überhaupt nicht wichtig, denn die Art der Tätigkeit ist wichtig und wenn diese in die Sparte "Ingenieur oder ingenieursähnliche Tätigkeit" eingruppiert wird, dann ist alles gut.
Finanzrechtlich ok, Gewerberechtlich höchstwahrscheinlich aber nicht, oder? Den eine Freiberuflichkeit setzt nach dem
Gewerberecht (mit wenigen Ausnahmen), grundsätzlich eine höhere Bildung in form eines Studium voraus.
"Nur" Berufsausbildung, selbst Meister- oder Technikerausbildung ist selbst im Sinne des Gewerberechts, keine höhere
Bildung und somit in der Regel unzureichend. Ferner ist es auch zwingend erforderlich, dass die Tätigkeit auch eine
Ingenieurausbildung erfordert.
Gruß
Simon Schmeisser