Räumungsübungen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie oft man Räumungübungen im Unternehmen durchführen muss. Gibt es
    da Vorschriften oder Verordnungen.


    vielen Dank


    Gruß


    Willi

  • ANZEIGE
  • Hallo Willi,


    mindestens einmal im Jahr.


    Es sollte doch jeder Mitarbeiter wissen wir er sich im Brandfall zu verhalten hat.


    Wo z.B.: seine Räumungsgruppe, Sammelpunkt ist.


    Auch wer zu seiner Räumungsgruppe angehört ist nicht unwichtig. (Durch Aushang geregelt)


    Also bei uns wird das jedes Jahr durchgeführt. ca. 160 Mitarbeiter


    Es wird sogar eine Brandübung durchgeführt.


    Vieleicht hilft Dir das etwas weiter.


    Gruß Rainer62

  • Moin Willi.
    Da gibt es leider ein kleines Problem in der Umsetzung und auch an den rechtlichen Anforderungen. Es wird sehr oft mit "kann" und "soll" oder "sollte" umschrieben.
    Das Arbeitsschutzgesetz definiert es auch nicht ganz klar. Hier gibt es immer wieder Einzelfälle, die problematisch sind. Z. B. Produktionsstätten, während der laufenden Produktion, die nicht stillgesetzt werden kann, Banken, die bei einer unangekündigten Räumungsübung sehr viel Geld verlieren können, weil keiner am Rechner sitzt, etc. Ein MUSS ist nicht klar definiert. Das Problem gibt es immer wieder. Ich wäre mit dem Thema sehr vorsichtig, weil Du Dich da schnell in die Nesseln setzen kannst. Außer natürlich gewisse Sonderbauten, wie Schulen tec, die nehme ich jetzt mal aus. Ich würde erstmal auf die Anforderungen an die Arbeitsstätten und auf die Pflichten des Unternehmers hinweisen und ihn versuchen dazu zu bringen, so etwas mit Hilfe einer speziell geschulten Fachkraft (z. B. Fachkoordinator Evakuierung) zu planen und sehen, was gehen kann. Z. B. Teilevakuierungen durchführen, damit Produktion aufrecht erhalten bleibt etc. Heißes Eisen, wirklich. Hab da schon viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, weil da, je nach Branche, richtig Kohle dranhängt. Deswegen ist auch sehr schwammig definiert. Es "sollte" einmal im Jahr durchgeführt werden. Aber ich geb Dir einen Tipp. Hast Du ein Bürogebäude, mit vielen, schick gekleideten Menschen ... führs im Frühjahr oder Anfang Herbst durch. Dann erzeugst Du nicht so viel Unmut, weils zu kalt oder zu warm draußen ist ;).
    In diesem Bereich würde ich gleich Datenschutz und Datensicherheit mit ansprechen. So als "Generalprobe", ob eine ordentliche Datensicherheit bei einer echten Evakuierung gewährleistet ist. Mit dem Argument kommst Du oft an. Die haben meistens weniger Angst vor Brand, sondern eher das Daten verloren gehen könnten oder im Rahmen der Evakuierung sogar gestohlen werden könnten (Stichwort: fingierter Fehlalarm und dann Dritte an den Rechner um Daten zu kopieren) Das Argument zieht echt meistens ;)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Hallo Willi,


    wie Jens schon hervoragend beschrieben hat "rechtlicht nicht sauber" geregelt.
    Auch ist die Räumung von der Evakuierung zu unterscheiden. Eine Räumung wird vorgenommen, wenn nicht mehr genug Zeit für eine Evakuierung bleibt, die Gefahr kurzfristig oder nur örtlich begrenzt besteht, so dass beim Verlassen / Räumen eines Gebäudeteiles die Mitarbeiter evt. auf einen weiteren Gebäudeteil ausweichen könnten.
    Evakuierungen oder Räumungen können in mancher Hinsicht den Betriebsablauf stören, kosten Geld und sind nicht immer leicht bei der Geschäftsleitung durchzusetzen.
    Ich führe bei uns im Betrieb auch Evakuierungsübungen in Verbindung mit einer Brandschutzübung der Feuerwehr durch.
    Wir konnten mit der Durchführung der Übungen auch beim Sachversicherer punkten.
    Wenn du euren Versicherer kennst solltest du da mal Kontakt aufnehmen und dich abstimmen um einen weiteren Verbündeten zu haben.
    Schau mal hier auf die Seite eines Kollegen


    http://www.malsbenden.com/html/body_gesetzl__grundlage.html


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Jau, TanzderHexen.
    Du scheinst da auch sehr viel Argumente gesammelt zu haben ;)
    Aber noch so als Tipp. Wichtig ist es, wenn der Unternehmer keine Evakuierungsübungen durchführen möchte, entsprechende Helfer auszubilden und regelmäßig zu unterweisen, z. B. Evakuierungshelfer, Sammelplatzbeauftragte etc. also eine Organisation aufbauen, die im Ernstfall greift. Grade wenn sich viele Ortsfremde im Bereich bewegen ist das sehr wichtig. Damit kannst Du zumindest anfänglich oder auch regulär eine gute Evakuierung sicherstellen. Ich kenne es von Banken als "Flurbeauftragte", die bei der Evakuierung auch in jedes Büro gehen und schauen ob auch alle das Büro verlassen haben und den Flur am Sammelplatz "frei" melden. Zusätzlich Brandschutzhelfer mit Brandschutzübungen, wie TanzderHexen das auch durchführt. Es gibt entsprechende Firmen, die mit einem Brandtrainer ausbilden. Da gehört dann also nicht viel Vorbereitung zu, sondern mehr die Freistellung des Personals.
    Das lässt sich dann auch in fast allen Bereichen umsetzen. Und ruhig die Feuerwehr mit einbeziehen. Die sind immer froh, wenn sie ein Objekt schon einmal vor gesehen haben, bevor sie da unter anderen Umständen rein müssen. Da können dann auch gleich die Feuerwehrlaufkarten etc mit geprüft werden. Also eine erweiterte Brandschutzbegehung, wenn Du es so sehen möchtest ;)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    die BGN biete auch ein interessantes Seminar an:







    Trainer von Evakuierungshelfern




    Seminarziele


    Es werden Grundlagen vermittelt sowie die aktuellen und gängigen
    Verfahren vorgestellt und erläutert. Nachfolgend wird das
    gesamtheitliche Vorgehen an verschiedenen konkreten Beispielen
    vorgestellt und vertieft.




    Unternehmer haben (in einem angemessenen Verhältnis zur
    Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes) Personen in
    ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und
    Entstehungsbrände bekämpfen können. Hierzu ist es geboten,
    Evakuierungshelfer in einem Unternehmen zu etablieren. In dem Seminar
    erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, um Evakuierungshelfer
    auszubilden und zu trainieren um in einem Brandfall oder einer anderen
    Notfall-Situation die Ihnen zugewiesenen Mitarbeiter gut organisiert und
    zielgerichtet aus einem Gebäude evakuieren zu können




    Seminarinhalte


    • Einführung Evakuierung/Entfluchtung
    • Gedränge und Massenpanik
    • Aufgaben des Evakuierungshelfers
    • zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern sowie Verhalten von Menschen im Schadensfall
    • Bauordnungsrechtliche Vorgaben
    • Handkalkulationsverfahren und computergestützte Methoden (Evakuierungszeiten mit Ergebnissen aus Entrauchungsberechnungen
    • Fluchtwegleitsysteme, Sichtweite, Toxizität
    • Konzepte und Beispiele




    Keltengruß :37:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die ISA bietet auch den Lehrgang "Fachkoordinator Evakuierung" an.


    www.isaev.de


    Gruß


    Jens (ISA-erfahren)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Servus Willi,


    Wie schon beschrieben, und in Komnet bestätigt, kommt es doch sehr auf das jeweilige Gebäude und dessen Nutzung an. Einige Gebäude haben allerdings klare Festlegungen in ihrem Brandschutzkonzept festgeschrieben. Für einige Nutzungen gibt es staatlicherseits Anforderungen (Runderlass Kultusministerium für Schulen: 2xjährlich, zumindest in einigen Bundesländern).


    Für "Normalos" mit Bürojob in übersichtlichen Gebäude würde ich nach den VBG Empfehlungen vorgehen, siehe http://www.vbg.de/zwischenfall/p_security/leitf/9.htm. Hier findet man dann auch die oft gehörte Empfehlung "alle zwei Jahre" (in der Checkliste, gegen Ende).


    Im benachbarten Ausland wird das übrigens sehr unterschiedlich gehandhabt; In Belgien etwa ist für Gebäude ohne besondere Anforderungen/Auflagen jährlich Pflicht.


    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Chimru.
    Danke für die Hinweise.
    Mit einem bin ich nicht ganz einverstanden, wenn Du erlaubst. Ich erstelle selber Brandschutzkonzepte. Ich stelle keine Auflagen im Bereich der organisatorischen Maßnahmen, was dies betrifft. Ich lege fest, ob Brandschutzbeauftragte benötigt werden etc aber keine Evakuierungsübungen. Das ist 1. nicht meine Aufgabe, weil ich für den organisatorischen und baulichen Brandschutz da bin und ich 2. bei der Erstellung dieses nicht die gesetzl. vorgeschriebenen Auflagen des Gesetzgebers beachte, dafür gibt es andere Vorschriften. Ich setze ja in einem Brandschutzkonzept hauptsählich die Baurichtlinien um. Ich achte natürlich als SiFa, SiGeKo und Fachplaner/ Fachbauleiter Brandschutz darauf. Das ist eine rein organisatorische Angelegenheit. Die hat der Arbeitgeber aufgrund anderer Auflagen zu erfüllen, deswegen wird Dir in diesem Bereich das Brandschutzkonzept keine Hilfe sein, weil sich das nicht auf das Unternehmen, deren Abläufe oder Arbeitnehmer bezieht. Hier gehts um Anzahl von Personen, entsprechende Planungen aber nicht um Übungen im Rahmen des Arbeitsschutzes. Anderer Bereich. Stimmst Du mir zu? Wenn Du möchtest, kannst Du Bsp. bekommen. Ganz viele ;) Wenn ich ein Brandschutzkonzept erstelle, bin ich genau wie der Architekt, 30 Jahre haftbar. Allein daran erkennst Du schon, dass das ein anderer Bereich ist.


    Gruß


    Jens


    PS: Blödes Handy, ich berichtige später am Rechner :(

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter () aus folgendem Grund: Den Salat behoben, weil das Handy nicht richtig mitgespielt hat ;)

  • Servus Jens,


    Mir war, als ob -soweit es bezüglich Häufigkeit von Räumungsübungen Festlegungen in Sonderbaurichtlinien einiger Bundesländer gibt- diese in die entsprechenden Branschutzkonzepte zu übernehmen sind, und ich glaube mich zu erinnern sowas bei einem hiesigen Bürohochhaus auch schon einmal gesehen zu haben.


    Schwören, allerdings, wollt' ich jetzt nicht... Könnt' auch sein, dass das im benachbarten deutschsprachigen Ausland war.


    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )


  • Brandschutzunterweisungen und -übung?
    In den Hess. Hochhausrichtlinien steht gem. o.g. link, dass in Hochhäusern mind. einmal jährlich eine Alarmprobe durchzuführen ist.
    Allerdings finde ich das nicht in der Hochhausrichtlinie:(


    LG A

  • ANZEIGE
  • Hallo Willi,


    ja, da wurde ja schon viel gesagt über dass sollte, muss, kann, usw.


    Also bei uns hat der Bfa (Betriebsausschuss für Arbeitssicherheit) beschlossen, dass zweimal im Jahr alle Werke evakuiert werden müssen und dies auch haarklein dokumentiert wird. Und das wird in den 4 Werken, dem Wendelinushof und den zwei Integrationsbetrieben und dem Berufsbildungsbereich des WZB (gesamt ca 1.400 Personen) so durchgeführt.


    Grüße aus dem Saarland,


    Fritz ;)