Freigabe von Gefahrstoffen - wann Betriebsarzt einbinden?

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  • Hallo,

    kann mir jemand sagen wann der Betriebsarzt bei der Beschaffung von Gefahrstoffen eingebunden werden muss?

    Ich erstelle momentan ein Freigabeformular und möchte diesen Punkt hier mit berücksichtigen.

    gruß epoe

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  • Immer dann, wenn die Verwendung des Gefahrstoffs eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung erforderlich macht oder eine Angebotsuntersuchung vorgesehen ist.
    Da man dies im Vorfeld oft nicht feststellen kann, würde ich den Betriebsarzt immer hinzuziehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe zwischenzeitlich auch unseren externen BA zu gefragt.

    Er schreibt ...

    das wird je nach Unternehmen ganz unterschiedlich gehandhabt. Sinn macht es natürlich, den Betriebsarzt vor der Einführung von Gefahrstoffen einzubinden. Das kann z.B. so aussehen, daß Sie uns das Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen, wir prüfen das dann und geben frei, geben frei unter Auflagen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erforderlich) oder empfehlen, den Stoff nicht einzusetzen.

    Dieses Procedere ist aber kein gesetzliches „Muß“, Sie können uns auch einfach nach der Einführung informieren, dann kann es aber passieren, daß wir erst im Nachgang Bedenken äußern wenn die Stoffe schon in der Produktion eingesetzt sind. Das ist dann immer ein blöde Situation die alle Beteiligten viel Arbeit kostet…, daher würde ich den oben zuerst genannten Prozeß empfehlen.

    gruß epoe

  • Moin,

    ich würde es nicht zu pauschalisieren, unter dem Motte, bei jedem neuen Gefahrstoff ist der BA einzubeziehen.
    Oftmals (Meistens) ist es ja so, dass Produkte mit geringfügig anderer Zusammensetzung, aber doch in etwa dem gleichen Gefahrenpotential / den gleichen Gafahrstoffklassen dazukommen.
    Bei derartigen neuen Produkten würde ich nicht auf die Idee kommen, den Betriebsarzt einzubeziehen. (Das kann in meinem Fall aber auch daran liegen, dass ich als "Ex-Chemielaborant" relativ viele Fachkenntnisse im Gefahrstoffbereich habe.)

    Was anderes ist es, wenn grundlegend neue Gefahrstoffe eingeführt werden, bei denen noch keine oder nur wenig Betriebserfahrung im Unternehmen vorhanden ist.
    Auch ein Unterschied ist es für mich bei toxischen oder CMR-Stoffen (egal welche Kategorie).
    In den Fällen würde ich aber alleine schon für die aktualisierte Gefährdungsbeurteilung und um abzuklären ob beim Umgang mit dem Stoff Dinge wie Biomonitoring oder spezielle G-Untersuchungen beachtet werden müssen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Immer dann, wenn die Verwendung des Gefahrstoffs eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung erforderlich macht oder eine Angebotsuntersuchung vorgesehen ist.
    Da man dies im Vorfeld oft nicht feststellen kann, würde ich den Betriebsarzt immer hinzuziehen.

    Moin,

    ich würde es nicht zu pauschalisieren, unter dem Motte, bei jedem neuen Gefahrstoff ist der BA einzubeziehen.
    Oftmals (Meistens) ist es ja so, dass Produkte mit geringfügig anderer Zusammensetzung, aber doch in etwa dem gleichen Gefahrenpotential / den gleichen Gafahrstoffklassen dazukommen.
    Bei derartigen neuen Produkten würde ich nicht auf die Idee kommen, den Betriebsarzt einzubeziehen. (Das kann in meinem Fall aber auch daran liegen, dass ich als "Ex-Chemielaborant" relativ viele Fachkenntnisse im Gefahrstoffbereich habe.)

    Was anderes ist es, wenn grundlegend neue Gefahrstoffe eingeführt werden, bei denen noch keine oder nur wenig Betriebserfahrung im Unternehmen vorhanden ist.
    Auch ein Unterschied ist es für mich bei toxischen oder CMR-Stoffen (egal welche Kategorie).
    In den Fällen würde ich aber alleine schon für die aktualisierte Gefährdungsbeurteilung und um abzuklären ob beim Umgang mit dem Stoff Dinge wie Biomonitoring oder spezielle G-Untersuchungen beachtet werden müssen.

    Habe zwischenzeitlich auch unseren externen BA zu gefragt.

    Er schreibt ...

    das wird je nach Unternehmen ganz unterschiedlich gehandhabt. Sinn macht es natürlich, den Betriebsarzt vor der Einführung von Gefahrstoffen einzubinden. Das kann z.B. so aussehen, daß Sie uns das Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen, wir prüfen das dann und geben frei, geben frei unter Auflagen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erforderlich) oder empfehlen, den Stoff nicht einzusetzen.

    Dieses Procedere ist aber kein gesetzliches „Muß“, Sie können uns auch einfach nach der Einführung informieren, dann kann es aber passieren, daß wir erst im Nachgang Bedenken äußern wenn die Stoffe schon in der Produktion eingesetzt sind. Das ist dann immer ein blöde Situation die alle Beteiligten viel Arbeit kostet…, daher würde ich den oben zuerst genannten Prozeß empfehlen.

    gruß epoe

    Hallo,

    kann mir jemand sagen wann der Betriebsarzt bei der Beschaffung von Gefahrstoffen eingebunden werden muss?

    Ich erstelle momentan ein Freigabeformular und möchte diesen Punkt hier mit berücksichtigen.

    gruß epoe

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  • Wie soll denn der Betriebsmediziner seiner arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratungspflicht nach §14 GefStoffV nachkommen können, wenn ihm/ihr noch nicht einmal bekannt ist, welche Stoffe eingesetzt werden? Warum alle Last auf sich nehmen, wenn man sie auf mehrere Schultern verteilen kann? Für was hat man denn Experten? Klar werden viele Stoffe einfach abgenickt und durchgewunken, aber dann kann im Nachhinein keiner der Beteiligten mehr behaupten er hätte von nichts gewusst. Manchmal werden auch gefahrstoffrechtliche Einstufungen während des Einsatzes eines Produktes verändert und dann besteht plötzlich Handlungsbedarf. Ein Beispiel dafür ist z.B. Natriumperborat, welches sich seit längerer Zeit in Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschpulver, Spültabs) befand. Inzwischen ist dies als reproduktionstoxisch Kategorie 1B eingestuft und somit ein offener Umgang weitgehend tabu.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ist ein älteres Thema, aber immernoch irgendwie aktuell ….

    Mich würde zum Einen interessieren, welche Lösung damals gefunden wurde?

    Zum Anderen, wann die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden sollte.
    Meistens wird diese NACH Freigabeverfahren gemacht. Aber macht es nicht mehr Sinn, diese als erstes aufgrund des SDB's zu machen, so dass der Betriebsarzt noch mehr Informationen hat, welche er in seine Beurteilung einfliessen lassen kann ?

  • Nach der Freigabe? Wirklich?

    Vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem Gefahrstoff hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anhand des STOP-Prinzips kommt er ggf. zu einem Bündel aus Maßnahmen und hat den am besten geeigneten und sichersten Arbeitsstoff ermittelt, den er schließlich freigeben kann.

    Braucht man dann aus irgendeinem Grund einen anderen Arbeitsstoff, wendet man die Substitutionsprüfung an und durchläuft die GBU erneut. So oder so kann die Freigabe immer erst am Ende der Prozedur erfolgen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Am Ende der Prozedur ? Also als letzten Punkt vor der Freigabe?

    Oder wäre es nicht sinnvoller dem BA eine GBU vorzulegen, dass er einen besseren Überblick der Gefährdungen hat und dann seine Schlüsse zu ziehen?

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  • Der Betriebsarzt sollte in seiner Funktion als Berater des Arbeitgebers die gesamte Prozedur der Gefährdungsbeurteilung begleiten. So kennt er auch von Anfang an die in Frage kommenden Gefahrstoffe.

    Der Arbeitgeber ist allerdings gesetzlich nicht verpflichtet, den BA immer einzubeziehen. Wenn Du magst, lies dazu diesen Komnet-Dialog:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11207

    Letzlich würde ich den BA so früh wie es organisatorisch machbar ist einbeziehen. Wenn ihm die fertige GBU vorgelegt wird, kann er sie aus seiner Sicht kommentieren, aber eigentlich ist es dann schon zu spät.

    Das Unternehmen muss dann bereit sein, die GBU nochmal anzupassen, wenn dem BA etwas auffällt.

    Er sollte schließlich am besten die medizinischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern beurteilen können (z.Bsp. Abschnitte 4, 8, 11 im SDB). Es erleichtert die Auswahl geeigneter Arbeitsstoffe ungemein, wenn der BA von Anfang an die in Frage kommenden Stoffe kennt und beurteilen kann.

    Daher würde ich den BA so früh wie möglich einbeziehen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zum Anderen, wann die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden sollte.

    Formal, vor Einsatz eines Produktes. In der Praxis erfolgt die GBU aber oft erst, wenn das Produkt schon eingesetzt wird.

    So oder so kann die Freigabe immer erst am Ende der Prozedur erfolgen.

    Primär sollte man sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, wie Stoffe in den Betrieb kommen und wie das Freigabesystem funktionsfähig gestaltet wird. Manchmal gibt es auch "höhere Rechte", die eine Verhinderung der Freigabe untersagen.

    Oder wäre es nicht sinnvoller dem BA eine GBU vorzulegen, dass er einen besseren Überblick der Gefährdungen hat und dann seine Schlüsse zu ziehen?

    Idealerweise wäre der Betriebsarzt (BA) bei der GBU beteiligt. Oft genügt dem BA auch das Gefahrstoffverzeichnis für den Arbeitsbereich und anhand von diesem legt er dann die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen fest.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir nutzen dazu eine Lotus-Notes Datenbank. Der / die Beschaffungswiliige besorgt sich das Datenblatt.

    Stellt dieses in die SiDaBla Datenbank, beschreibt die Nutzungs- bzw. Anwendungsweise und speichert dieses alles. Ich bekomme automatisch eine Mail und sehe mir dann das Datenblatt des Gefahrstoffes an. Hier kann ich dann entscheiden, gebe ich den Stoff und den Prozess frei, habe ich noch Fragen oder brauche ich zusätzlich den Betriebsarzt. Das beinhaltet auch schon die erste GBU. Der Prozess der Nutzung wird separat beurteilt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick