Epilepsie

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  • Hallo Kollegen,


    gestern Abend hatte ein MA (Zuhause) einen epileptischen Anfall und wurde über Nacht ins Krankenhaus zur Untersuchung gebracht.


    Er ist bei uns als Staplerfahrer angestellt. Hat leider nie etwas von dieser Krankheit erwähnt. Für sein PKW-Schein hat er angeblich ein Attest.


    Folgendes habe ich meiner Geschäftsleitung geraten:


    "Er wird heute noch bei seiner Hausärztin ein Attest ausstellen lassen, in dem die Fähigkeit zum Führen eines Gabelstaplers bescheinigt wird.


    Sollte sich nun doch eine Epilepsie herausstellen:


    Laut BG-Information 585 – „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie“ muss man zwischen Art, Umfang und Häufigkeit der Anfälle unterscheiden. Daraus resultiert dann eine Gefährdungsklasse, welche anschließend noch im Zusammenhang mit Umfeld zu einem „+“ oder zu einem „-„ führt.


    In unserem Falle ist von einer risikoreichen Umgebung auszugehen, welches die Wahrscheinlichkeit auf ein „-„ erhöht. (Gefahrstoffe; stellenweise enge, unübersichtliche Wege).


    Warten wir also ab, bis das Attest hoffentlich Klarheit geschaffen hat. Sollte dieses vorab positives Bescheinigen, wird Herr Tritratrulala nächste Woche Freitag dennoch für ein Gespräch (in meinem Beisein) und die G25 Untersuchung (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) bei unserem Betriebsarzt eingeladen."


    Fällt euch noch etwas zu dem Thema ein, was ich übersehen habe?



    Danke & Grüßle,


    Olli

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  • Hallo,


    könntest du bitte den Klarnamen des Mitarbeiters rausnehmen.


    Anscheinend hat der Mitarbeiter ja bisher die G 25 problemlos geschafft. Und du weißt ja nicht ob er die Epilepsie nicht gegenüber dem Betriebsarzt erwähnt hat.


    Wäre ich betroffen, würde ich es nicht zulassen das die Sifa beim Arztgespräch dabei ist. medizinische Daten jeder Art unterliegen schließlich der Schweigepflicht auch gegenüber der Sifa


    grüße


    awen



    edit: ich sehe grade, dein Gespräch mit dem Mitarbeiter scheint nicht zusammen mit dem Betriesarzt stattzufinden.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Olli,


    heikles Thema, habe damit auch schon bei einem MA Erfahrungen sammeln können.


    Aber bevor dein Thema im Forum diskutiert wird, möchte ich dich bitten , aus Respekt vor dem Betroffenen seinen Namen


    aus dem Bericht zu entfernen (Datenschutz!) !


    Gruß ASM10

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  • Hi,


    der Mitarbeiter sollte darauf hingewiesen werden, das er seine neurologischen Unterlagen mit zum Betriebsarzt nehmen MUSS!!!


    Je nach dem, um was für eine Epilepsie es sich handelt, Behandlung, Medikamente und so weiter, kann es sein, dass er zur Zeit nicht geeignet ist, nach der G25.


    Wir hatten mal so einen Fall, da wurde der MA für ein Jahr wo anders eingesetzt und nach dem Jahr, auch Anfallsfrei, hat der Betriebsarzt wieder sein OK gegeben.


    Grüße
    Lucy

  • Hallo Olli,


    ich sehe das wie awen, wie wurde die G25 bis jetzt geschafft ?


    Als erstes sollte jetzt der Mitarbeiter im Vordergrund stehen, Regelwerke und Gesprächsrunden sind zweitrangig.


    Die Krankheit stellt als solches eine psychische Belastung da, es ist verständlich das der Mitarbeiter dieses nicht


    offen anspricht. Dem Mitarbeiter sollte vermittelt werden, welche Verantwortung Er gegüber seinen Mitmenschen/Kollegen hat.


    Besteht die Möglichkeit, einer anderen Tätigkeit ?


    Gruß ASM10

  • Habe wohl ein klitzekleines Detail vergessen und etwas falsch beschrieben - der Mitarbeiter ist erst seit 3 Wochen in unserem Betrieb, und zwar nich angestellt sonder von einer Leiharbeitsfirma.


    Er wurde jedoch vor Beginn der Arbeit dazu von der Leiharbeitsfirma befragt, und antwortete mit nein.


    Die Möglichkeit einer anderen Tätigkeit besteht nicht.

  • Und ganz wichtig: Ein Krampfanfall ist kein Krampfanfallleiden. Der kann uns alle jederzeit ereilen.
    Deshalb erstmal die Untersuchungsergebnisse des Neurologen abwarten.
    Ggf. bis dahin ein Verbot des Führens von $Fahrzeugen aussprechen.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo,

    Er wurde jedoch vor Beginn der Arbeit dazu von der Leiharbeitsfirma befragt, und antwortete mit nein.

    Und wenn es der erste Anfall dieser Art ist? Wie hardy schreibt, kann jedem passieren

    Habe wohl ein klitzekleines Detail vergessen und etwas falsch beschrieben - der Mitarbeiter ist erst seit 3 Wochen in unserem Betrieb, und zwar nich angestellt sonder von einer Leiharbeitsfirma.


    Was aber nicht heißt das er keine Rechte hat. Aber vermutlich läuft es daraufhinaus das er seinen Job verliert.


    Wenn der Anfall nachts, zu hause passierte, woher wisst ihr eigentlich das es ein epileptischer Anfall war? Auf der Krankmeldung wird es nicht stehen.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016


  • Gegenüber der Leiharbeitsfirma sagte er selbst, (erst heute) er sei Epileptiker. Gegenüber uns wieder etwas anderes.. Nämlich dass es nur ein Krampfanfall war. Solche Anfälle (welche nun auch immer) hatte er bereits 3 in den letzen 2 Jahren.


    Deshalb schrieb ich oben ja auch, falls sich die Epilepsie herausstellen sollte....


    Das Wort Leiharbeiter sehe ich auch nicht als Herabstufung seiner selbst oder seiner Rechte an. Deshalb z.B. werde ich auch bei dem Betriebsarzttermin bzw. bei dem Vorgespräch dabei sein. Er wird sicherlich nichts dagegen haben, weil er weis das ich Ihm hierbei helfen will. Genau deiner Vermutung will ich möglichst gegensteuern. Die mesiten Firmen hätten schon lange einen neuen Leiharbeiter angefordert.


    Ich hab dieses Thema hier eigentlich auch nicht eröffnet, um mich hier zu rechtfertigen..


    Ich stehe auf der Seite des MA, da es ein guter und auch bis Dato verantwortungsvoller Staplerfahrer ist - natürlich kann ich auch keine Wunder bewirken, aber das mir mögliche gegenüber der Geschäftsleitung und evtl. Rechten kann ich tun.



    Gruß,


    OS

  • Hallo GUSA-OS


    tut mir leid wenn es so rüber kam, ich wollte dich sicher nicht angreifen.


    Zugegebenermaßen reagiere ich sehr empfindlich beim Thema Leiharbeitnehmer denn diese werden erfahrungsgemäß häufig nicht freundlich behandelt und im krankheitsfall oft direkt ausgetauscht.


    Nix für ungut


    Grüße


    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Ich habe einen Sohn der Epileptiker ist. Daher habe ich mich schon sehr intensiv mit dieser Krankheit beschäftigt. Dieses Thema ist jedoch so umfassend und komliziert, das nicht einmal jeder Neurologe damit umgehen kann. Und für einen Arbeitsmediziner wäre dieses Thema eine echte Herausforderung. Hier kommt es wirklich auf eine echte und ehrliche Zusammenarbeit aller Beteiligten an. Mich würde schon interessieren, wie dieses Thema ausgeht.


    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880


  • @ awen: Verstehe ich - alles gut! :thumbup:


    Sehe ich genauso FASI_UEM - es setzt sich eigentlich jeder für Ihn ein, "obwohl" er erst 3 Wochen hier ist. Das mit der ehrlichen Zusammenarbeite wird hier hoffentlich kein Problem mehr werden, da er ja wie bereits vorhin geschrieben gegenüber der Leiharbeitfirma etwas anderes ausgesagt hat als gegenüber mir. Ich glaube ihm nun einfach mal die Krampfanfälle und werde morgen durch das Attest schlauer sein.


    Nochmals @ FASI_UEM - er nimmt Tabletten. Weist du ob es Tabletten gibt, welche epileptische Anfälle "unterdrücken"?!


    Danke & Gruß,


    OS

  • Epilepsie kann man mit Medikamenten sehr gut einstellen. Wenn er gegen die "Anfälle" Medikamente nimmt, dann muß schon ein gesicherter Befund vorliegen.


    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880


  • Epilepsie kann man mit Medikamenten sehr gut einstellen. Wenn er gegen die "Anfälle" Medikamente nimmt, dann muß schon ein gesicherter Befund vorliegen.


    LG Christian


    Ja, aber...


    Ich will mich hier auch mal zu Wort melden. Mein Sohn ist ebenfalls Epileptiker, genauso wie mein Schwiegervater. Daher hab ich ein paar Anmerkungen.


    Epilepsie ist kein einheitliches Krankheitsbild. Es gibt neben den bekannten "Krampfanfällen" auch unauffälligere Anfälle, bei denen das Gehirn nur kurzfristig (einige Sekunden) abschaltet. Diese sogenannten "Absencen" sind aber deshalb nicht ungefährlich. Der Körper läuft kurzfristig ungesteuert weiter (wie ein Filmsprung). Bei entsprechenden Situationen (beispielsweise an einer Maschine, oder eben Staplerfahren) kann das gefährlich werden. Der Betroffene wird sich dessen aber manchmal gar nicht bewusst.
    Die Anfälle können sich im Laufe der Zeit steigern, bei meinem Sohn fing es im Alter von ca. 10 Jahren an, mit Absencen. Mit ca. 18 hatte er seinen ersten großen Krampfanfall. trotz der medikamentösen Behandlung.
    Medikamente können, bei entsprechender Einstellung, die Anfälle effektiv verhindern, sind aber selbst auch nicht ganz ohne. Als Nebenwirkungen sind unter anderem Konzentrationsstörungen und Wahrnehmungsstörungen verschiedenster Art bekannt. Außerdem können äußere Einflüsse, z.B. Stress, die Wirksamkeit der Medikamente beeinflussen.


    Ich wäre deshalb vorsichtig, einen Epileptiker mit Tätigkeiten zu beauftragen, die ein Gefahrenpotential beeinhalten. Die haltung der BG´en dazu sagt ja einiges aus.


    In jedem Fall sollte ein belastbares Attest des behandelnden Neurologen vorliegen. Eine Bescheinigung des Hausarztes erscheint mir, aufgrund des komplexen Themas, nicht ausreichend.


    Solange der Status nicht geklärt ist, dürfen nur unkritische Tätigkeiten ausgeführt werden.


    Gruß
    Klaus

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  • Was ist denn nun eigentlich aus dem Problem geworden???


    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880


  • Auch hier noch etwas zum Thema, mit dem ich letzten Monat konfrontiert wurde und mit der zuständigen Betriebsärztin einiges zu besprechen habe:
    http://www.zeit.de/arbeit/2017…eitsplatz-diskriminierung

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)