Arbeiten trotz Krankschreibung ?

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  • Frage:
    Wie fast überall fürchten auch bei uns manche Kollegen um ihren Job. Dies führt immer öfter dazu, dass Beschäftigte wieder zur Arbeit erscheinen, obwohl sie noch krankgeschrieben sind. Was passiert nun aber, wenn ein solcher Kollege einen Unfall erleidet? Verliert er seinen Versicherungsschutz?


    Antwort:
    Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/ 97).
    Wer sich jedoch wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte vorher die schriftliche Zustimmung des Arztes einholen und seine Krankenversicherung informieren. Dennoch braucht der Arbeitgeber sich darauf nicht einzulassen, sondern kann darauf bestehen, dass der Beschäftigte so lange zu Hause bleibt, wie es nach dem ursprünglichen Attest vorgesehen war.
    Was den Versicherungsschutz betrifft, kommt es auf den Einzelfall an: Wenn ein Krankgeschriebener unter starkem Medikamenteneinfluss ohne Wissen des Arbeitgebers einen schweren LKW fährt und dabei einen Unfall baut, handelt er zumindest fahrlässig - hier könnten die Berufsgenossenschaften den Versicherungsschutz eher verweigern als bei einem Büroangestellten, der - trotz Krankenschein - mit einer leichten Erkältung zur Arbeit erscheint.

    Horst

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  • Zunächst stört der Begriff "kein Versicherungsschutz" bzw. " Leistung verweigern" . Gibts hierzu Fälle? Urteile?
    Selbst besoffenen Lkw-Fahrern die Unfälle hatten, wurde erst mal geholfen (Heilbehandlung usw.). Regressansprüche stehen auf einem anderen Blatt. Diese Woche wurde mir von einer Kollegin gesagt, man sei nicht versichert wenn mann zu lange arbeitet, oder dann auch noch nach Hause fährt. Wer hat von euch Erfahrungen mit solchen Sachen? Meine Meinung, natürlich ist das erst mal ein Arbeitsunfall bzw. auf dem Heimweg ein Wegeunfall. Alles andere wird hinterher geklärt, wer zum Beispiel die Verantwortung übernimmt. Der Arbeitgeber hat auch Verantwortung in Sachen Arbeitszeit und Heimfahrt. Das einem Arbeitnehmer aber Leistungen versagt wurden, ist mir nicht bekannt.
    Mit der Krankschreibung ist es richtig, erst muß der arzt gesund schreiben und der Arbeitgeber einer Arbeitsaufnahme zustimmen, aber auch hier ist keine Leistungsverweigerung vorgesehen, sondern bei Zuwiderhandlung Regress gegen den Arbeitgeber.


    Andreas

  • Ich verweise zu diesem Thema in Ermangelung anderer relativ *verbindlicher* Informationen auf die stbg.
    http://www.stbg.de/Zeitung/se302/se_302.htm


    Hier findet ihr den Beitrag : "Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?"
    und
    "Arbeitsunfähigkeit und Unfallmeldung in der betrieblichen Praxis"


    GRuß
    gladis :)

  • Hallo zusammen,


    Ich habe aktuell folgenden Fall:


    Vorarbeiter einer Produktionsabteilung bricht sich den Arm (fällt voraussichtlich 2 Monate aus), möchte aber dennoch einen tag pro Woche als "Coach" und Ansprechpartner anwesend sein.


    Was wären hier Lösungen?

    Anwesenheit verweigern?

    Schriftlich bestätigen lassen, dass er nur verbal arbeitet?


    Weitere Infos: Mitarbeiter wohnt in unmittelbarer Nähe und würde laufen, hat kein aktives Sozialleben (lebt nur für die Arbeit)


    Bin für jede Info dankbar, gerne auch mit Verweis auf Urteile und Az.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Fakt: Mitarbeiter ist versichert (BG). Der Rest ist eine Vertragsfrage, Krankengeld, Kasse... Am besten bei der Krankenkasse anrufen.


    Rein rechtlich macht Ihr NICHTS falsch, wenn Ihr in ran lässt. Wie es mit der Kohle aussieht, ist ein anderes Thema.


    Idee: macht 'ne "Wiedereingleiderung" mit dieser Option.

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  • Danke für die Rückmeldung Azrazr,


    Mal kucken, wie wir das im Betrieb umsetzen werden.

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Rein rechtlich macht Ihr NICHTS falsch, wenn Ihr in ran lässt

    Mit der kleinen Einschränkung, dass Ihr natürlich eine Fürsorgepflicht habt. Sobald Ihr, das Gefühl habt, das seine Genesung dadurch beeinträchtig wird , oder er dadurch andere gefährdet ,ihn zuhause lassen. Sehe jetzt im euren Fall zwar kaum ein Problem ( einzig vielleicht Autofahren/ Gips ), aber zumindest das für den nächsten Fall im Kopf behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Ist es nicht so geregelt, das jemand seine Krankschreibung verliert, wenn er seine Arbeit wieder antritt?


    Ich hatte das bewusst gemacht, Schulterabriss links, damit ich nicht länger zu Hause sein muss als nötig (bin Rechtshänder). War 2 Wochen nach der OP wieder fit und laut Pysio stand nicht der Arbeit im Wege - natürlich kommt es auf den Job an.

  • Moin,


    wer AU geschrieben ist, ist AU geschrieben - eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist möglich, aber ab diesem Moment erlischt die Bescheiniung des ausstellenden Arztes, da der Mitarbeiter sich ja wieder in Lage fühlt seiner Beschäftigung nachzugehen.


    Somit müsste danach immer wieder eine neue AU her.

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hi,


    so etwas wie eine “Teilzeit-Krankschreibung” gibt es nicht. Während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (die ersten 6 Wochen) ist das Ganze jedoch meiner bisherigen Erfahrung nach kein Problem. Der Beschäftigte kann sich eine Krankschreibung besorgen und trotzdem so lange arbeiten, wie es eben geht, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist (dann läuft die bestehende AU weiter und es ist nicht automatisch ab dem Tag des Arbeitsversuchs eine neue AU erforderlich ;)). Die Krankschreibung erlischt nicht, wenn der Erkrankte zwischendurch versucht, wieder zu arbeiten (die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot) und feststellt, es geht noch nicht und anschließend wieder daheim bleibt. Ebenso kann der Arbeitgeber den Erkrankten mit noch laufender AU-Bescheinigung wieder nach Hause schicken, wenn er der Meinung ist, dass der Beschäftigte noch nicht wieder so fit bzw. gesund ist, dass er arbeiten kann. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung ist meiner Meinung nach nicht erforderlich. Aus Sicht des Arbeitgebers würde ich den Arbeitnehmer nur nochmal darauf hinweisen, dass er auch in der Arbeit nichts machen darf, was seine Genesung gefährdet.


    Problematisch ist das Ganze, wenn der Beschäftigte länger als 6 Wochen ohne Unterbrechung krank geschrieben ist (die AU-Bescheinigungen zählen) und dann Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht. Hier kann es Ärger mit der Krankenkasse geben, wenn der Beschäftigte trotz laufender Krankschreibung einfach arbeiten geht. Hier ist auf jeden Fall im Vorfeld Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse erforderlich, um Missverständnissen und Schwierigkeiten vorzubeugen! Ob ein ganzer Tag Anwesenheit in der Woche offiziell als Wiedereingliederung laufen kann ist eine spannende Frage (hier tendiere ich spontan zu nein, da wären zwei halbe Tage oder eine andere Stückelung vermutlich besser). Falls möglich dürfte es die eleganteste Möglichkeit sein, das Ganze im Rahmen einer Wiedereingliederung laufen zu lassen.


    schöne Grüße

  • Mit der kleinen Einschränkung, dass Ihr natürlich eine Fürsorgepflicht habt. Sobald Ihr, das Gefühl habt, das seine Genesung dadurch beeinträchtig wird , oder er dadurch andere gefährdet ,ihn zuhause lassen. Sehe jetzt im euren Fall zwar kaum ein Problem ( einzig vielleicht Autofahren/ Gips ), aber zumindest das für den nächsten Fall im Kopf behalten.

    Natürlich werden wir unserer Fürsorgepflicht nachkommen. Schließlich ist die Gesundheit das höchste Gut!

    Ich werde mich mit dem betroffenen MA intensiv unterhalten, informieren, aufklären und das vereinbarte schriftlich festhalten.

    Die GF wünscht eine "beratende Stellungnahme" von mir, um schlußendlich eine finale Entscheidung treffen zu können.

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • In erster Linie sollte der Mitarbeiter das mit seinem Vorgesetzten klären UND dabei auch einen Personaler mit ins Boot nehmen. Ein guter Personaler kennt sich mit solchen Fällen aus und hat auch seine direkten Kontakte bei den Krankenversicherungen zur Klärung von Fragen.


    Und dann gibt es auch noch einen Betriebsarzt, der hoffentlich den Mitarbeiter, seine Verletzung und seine Tätigkeit kennt und vielleicht auch noch etwas beitragen kann oder möchte. ;)

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