Dienstliche Nutzung von Privat PKW

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  • Hallo Menschenschützer,


    bei vielen Dienstleistern wie Ingenieurbüros, Gutachter etc. ist es ja üblich, dass die Mitarbeiter mit Ihren privaten PKW zu Kunden, Baustellen etc. fahren.


    Wie haltet Ihr es, damit sichergestellt ist, dass die Privatfahrzeuge auch verkehrssicher sind (HU, Winterreifen etc.).


    viele Grüße


    kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel ()

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  • Hallo Kuddel,

    Wie haltet Ihr es, damit sichergestellt ist, dass die Privatfahrzeuge auch verkehrssicher sind (HU, Winterreifen etc.).


    ich bin der ansicht, das ein AG kein Durchgriffsrecht auf das Privatfahrzeug des MA hat. Alles was ein AG tun kann ist seine Mitarbeiter zu informieren und in Schulungen darauf hinzuweisen das sie für den sicheren Zustand ihrer auch dienstlich genutzten Fahrzeuge verantwortlich sind.


    Auch in der BGV D 29 sind dienstlich genutzte Privatfahrzeuge ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen


    Wenn sichergestellt werden soll das die Mitarbeiter nur einwandfreie Fahrzeuge nutzen muss man Firmenfahrzeuge beschaffen.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin Zusammen,


    Es ist bei der Nutzung von Privat PKW,s auch noch was anderes zu bedenken.


    Was passiert wenn einem Fahrer ein Unfall passiert? Versicherungstechnisch? Wer bezahlt die Höherstufung des Fahrers bei einen selbstverschuldeten Unfall.


    Wenn ein Privat PKW Vollkaskoversicherung hat sehe ich da keine Probleme aber was ist bei nur einer Haftpflichtversicherung zahlt dann der Arbeitgeber für den eigenen Schaden?????????????


    Ich glaube nicht, der wird nur die gesetzlichen 29 Cent pro Kilometer bezahlen, mehr nicht.


    Mein Arbeitskollege hatte so einen Fall, seit dem haben wir Dienstwagen!!!


    Grüsse aus Braunschweig!!!


    Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Moin,
    ich kann mich nur anschließen. Bei den Firmen, für die ich tätig war/bin, wurde die Nutzung von Privatfahrzeugen nicht gerne gesehen. Wenn das mal der Fall war (meist in der Probezeit), wurde man abgefragt, wann die nächste HU ist, ob die Inspektionen durchgeführt worden sind und ob der jahreszeitlich richtige Reifen drauf ist. Die Warnweste hat die Firma einen gegeben. Was schriftlich niedergeschrieben wurde, war eine Regelung bei Unfällen, wegen Wertminderung des Fahrzeugs, Verlust von Schadensfreiheitsrabatten sowie Selbstbehalte. Habe ich aber nicht gebraucht, da ich immer mit einem Firmenfahrzeug in den Außendienst geschickt wurde bzw. werde und wenn das nicht geht, fahre ich mit Bus und Bahn (ist bei mir durch die Lage der Kunden möglich).


    Grüße aus den sonnendurchfluteten Buxtehude.


    Sven

  • Tach.
    Also muss erstmal JEDER Fahrer (Führer) vor Antritt der Fahrt das genutzte Fahrzeug auf seinen verkehrssicheren Zustand hin überprüfen. Der Bund nennt dies "Technische Dienst (TD)vor der Benutzung". Weiter ist der Fahrer auch während des Betriebs für besagten Zustand verantwortlch. Entsprechende gesetzl. Grundlagen werde ich gleich raussuchen und hier mit einfügen. Aber da gibt des noch das STVG. Da steht auch noch einmal drin, wann der Halter dafür haftet.
    Vergesst bitte auch nicht, dass ein Halter das Fahrzeug nur jemanden anvertrauen darf, sowie die Inbetriebnahme erlauben darf, wenn er sich davon überzeugt hat, dass dieser 1. eine gültige Fahrerlaubnis in der erforderlichen Klasse besitzt und 2. er zum Führen dieses Fahrzeugs geeignet ist. Punkt 2 ist ein wichtiger Punkt, den viele vergessen. Z. B. ist es erforderlich, dass eine Verleihfirma eine Einweisung auf das Fahrzeug durchführt. Geht her und fragt nach der Bedienung des Fahrzeug, Bedienelemente (Klimaanlage, Radio, etc) und Notfallausstattung. Ich war jahrelang Kraftfahrfeldwebel und habe mir öfter mal den Spaß gemacht. Da steht einer, der die Schäden aufnimmt, Übergabeprotokoll ausfüllt und dann: VIEL SPAß! Grundlegend falsch und ich rate jedem da nicht zu unterschreiben, bis das anständig gelaufen ist. Ihr unterschreibt damit auch, dass Ihr anständig eingewiesen wurdet. Somit haftet Ihr auch dafür, wenn Ihr aufgrund einer Fehlbedienung einen Schaden verursacht. Bestes Beispiel: Jemand bekommt ein Automatikfahrzeug, obwohl er nie zuvor Automatik gefahren ist. Es kommt zum Unfall und dann? Da könnte Ihr Euch nicht mehr darauf berufen,dass Ihr das ja nicht kennt und es dadurch zum Unfall kam. Genauso habt Ihr die Pflicht bei einer deratigen Übernahme dies anzuzeigen und dann DARF Euch der Halter diese Fahrzeug überhaupt nicht überlassen. Schaut mal in §7 und §18 STVG. Das kann ich Euch schon einmal nennen. Rest später.
    Hier etwas, was ich auf die Schnelle gefunden habe: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…&did=9761&lid=DE&bid=BAS&
    Gruß


    jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ..Dein KomNet-Betrag bezieht sich auf Firmenfahrzeuge und nicht private Fahrzeuge die für den Gewerbsbereich genutzt werden.
    Natürlich bin ich gemäß STVO für mein Fahrzeug verantwortlich und nicht mein Chef.
    Ich nutze auch mein Privat Pkw für Außentermine (steht so im Vertrag).Vrantwortlich dafür bin ich, geregelt wird das in der STVO. Wenn ich ein Dienstfahrzeug bewege íst das etwas anderes, da ist der Chef auch verpflichtet zu kontrollieren, ob ich einen Führerschen habe (stichprobenartig) und da greift deineBGV D29. ;)
    Gruß Andi

  • Wer seinen privat Pkw für gewerbliche Zwecke nutzt sollte auch einmal einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen, denn gewerbliche Nutzung ist in der Regel mit einem anderen Tarif belegt. Da droht dann im schlechtesten Falle der Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Regressforderung der Versicherung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • moin moin,

    Wer seinen privat Pkw für gewerbliche Zwecke nutzt sollte auch einmal einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen, denn gewerbliche Nutzung ist in der Regel mit einem anderen Tarif belegt. Da droht dann im schlechtesten Falle der Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Regressforderung der Versicherung.


    Um eine gewerbliche Nutzung handelt es sich erst, wenn das Fahrzeug im Besitz eines Unternehmens ist oder für berufliche Fahrten, z.B. von Lieferdiensten oder Handelsvertretern, gebraucht wird.


    Wer für was haftet wird hier ganz gut erklärt http://www.frankfurt-main.ihk.…ht/dienstreise/index.html


    Und komnet hat auch noch was http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…c&did=6229&lid=DE&bid=BAS&


    have a nice day


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hmm... Interessantes Thema...


    kurze Frage dazu mal in die Runde: wie macht ihr das denn mit den Fahrten zu Seminaren (BG´en oder ähnliches)?
    Privat - PKW oder Dienstwagen?

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Um eine gewerbliche Nutzung handelt es sich erst, wenn das Fahrzeug im Besitz eines Unternehmens ist oder für berufliche Fahrten, z.B. von Lieferdiensten oder Handelsvertretern, gebraucht wird....


    Und genau diese gewerbliche Nutzung sehe ich bei der Fragestellung

    ...bei vielen Dienstleistern wie Ingenieurbüros, Gutachter etc. ist es ja üblich, dass die Mitarbeiter mit Ihren privaten PKW zu Kunden, Baustellen etc. fahren....


    Wenn ein Mitarbeiter eines Ingenieurbüros von Baustelle zu Baustelle fährt, ist dies für mich vergleichbar mit einem Handelsvertreter der von Kunde zu Kunde fährt. => gewerbliche Nutzung.


    Allerdings lauten viele Versicherungsverträge "überwiegend private Nutzung" => unter 50% gewerblicher Nutzung ist nichts weiter zu veranlassen. Darüber wird es interessant.




    Für Fahrten zu BG Seminaren werde ich vom AG freigestellt und rechne meine km direkt mit der BG ab. => Die Fahrt ist in meiner "Freizeit". Das Schadensrisiko ist über die Kilometerpauschale abgegolten. Natürlich ist dies im Schadensfalle ärgerlich, aber ein gewisses Lebensrisiko trage ich eben selbst. Leider hat meine BG immer so nette Veranstaltungsorte jenseits jeglicher sinnvoller ÖPNV Anschlüsse.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    Zitat von »awen« Um eine gewerbliche Nutzung handelt es sich erst, wenn das Fahrzeug im Besitz eines Unternehmens ist oder für berufliche Fahrten, z.B. von Lieferdiensten oder Handelsvertretern, gebraucht wird....
    Und genau diese gewerbliche Nutzung sehe ich bei der Fragestellung
    Zitat von »kuddel« ...bei vielen Dienstleistern wie Ingenieurbüros, Gutachter etc. ist es ja üblich, dass die Mitarbeiter mit Ihren privaten PKW zu Kunden, Baustellen etc. fahren....
    Wenn ein Mitarbeiter eines Ingenieurbüros von Baustelle zu Baustelle fährt, ist dies für mich vergleichbar mit einem Handelsvertreter der von Kunde zu Kunde fährt. => gewerbliche Nutzung.


    falls das nicht von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, ich habe bis voer 2 Jahren in einem Ing.-Büro gearbeitet und bin 3 - 4 mal pro Woche mit meinem PKW zu Baustellen gefahren. Laut Auskunft meiner Versicherung damals zählt das als private Nutzung. Gewerblich wäre es gewesen wenn ich selbstständig tätig wäre.


    Ich hab´das auch schriftlich bekommen, ich suche mal bezweifle aber das ich das noch hab, da ich inzwischen eine andere Versicherung hab und nicht mehr mit meinem Privatwagen dienstlich unterwegs bin.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ersmal vielen Dank für eure Beiträge :thumbup: .


    Mir geht es darum wie ich die angeordnete Verwendung von Privatfahrzeugen in der Gefährdungsbeurteilung integriere.
    Wie awen ja schrieb greift die BGV D 29 in diesem Fall nicht. Trotzdem muss ich mich mit dem Gefährdungsfaktor (Richtige nomenklatur, ? ?( lang ist es her) "mangelhaft gewartetes Fahrzeug", "ungeignete Bereifung" etc. und den erfoderlichen Maßnahmen auseinandersetzen.


    Oder ist der AG raus aus der Nummer weil er das Arbeitsmittel KfZ ja nicht zur Verfügung stellt?


    viele Grüße


    kuddel


    PS an Sven. wieso ist es in Buxtehude sonnig und in der Freien Hansestadt nicht?

  • Hallo kuddel,

    Oder ist der AG raus aus der Nummer weil er das Arbeitsmittel KfZ ja nicht zur Verfügung stellt?

    nach diesem Urteil ist der AG bei mangelhaftem Zustand des Wagens raus http://vdsi.de/141/1953/1
    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Was passiert wenn einem Fahrer ein Unfall passiert? Versicherungstechnisch? Wer bezahlt die Höherstufung des Fahrers bei einen selbstverschuldeten Unfall.
    Wenn ein Privat PKW Vollkaskoversicherung hat sehe ich da keine Probleme aber was ist bei nur einer Haftpflichtversicherung zahlt dann der Arbeitgeber für den eigenen Schaden?????????????
    Ich glaube nicht, der wird nur die gesetzlichen 29 Cent pro Kilometer bezahlen, mehr nicht.


    Das ist Berufsrisiko: die Höherstufung zahlt der MA, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist anderes geregelt. In der Tat ist das gesamte Risiko, Benzin, Versicherung und sonstige Kosten mit der Km-Pauschale abgegolten.


    Zur Frage an sich:
    ich empfehle allen Kunden ähnlich zu verfahren wie bei Dienstwagen:
    also Führerscheinkontrolle, Fahrtraining - aber auch Hinweise (= Unterweisung) bzgl. KFZ-Inhalt (Verbandkasten, optimal Feuerlöscher, etc) , Kontrollen vor Fahrtantritt, Wartung, TÜV, kein Alk am Steuer, etcpp....


    LG A

  • Hi,


    bei uns ist es so geregelt, dass wir einmal im Jahr nachweisen müssen, das unser Fahrzeug mangelfrei ist.
    Ansonsten sollte das Unternehmen mal überlegen, ob sie den "Wintercheck" oder "Urlaubscheck" den etliche Werkstätten anbieten, dem Mitarbeiter zahlen, kostet ca 30 Euro.


    Hab in der Werkstatt gefragt und auch bei kleinen Sachen machen die eine einfach Durchsicht mit, kostet mich auch nix extra und das Protokoll liegt im Fahrzeug, kleine freie Werkstatt.


    Einen Versicherungsnachweis muss ich ebenfalls jedes Jahr vorlegen, denn die Firma hat eine Versicherung abgeschlossen, das die Schäden am den privaten PKW und der Arbeitszeit abgedeckt sind, meine Versicherung muss nichts zahlen.
    Somit würde ich auch nicht Hochgestuft werden.


    Das ganze ist in meinem Fall so für die Firma günstiger, da bei mir zu Hause für eine Geschäftswagen ein 2. Stellplatz angemietet werden müsste, da der privat PKW gebraucht wird (fürs Hobby).


    Ansonsten bekomme ich 30 cent pro km, was bei dem Fahrzeug ausreicht.


    Grüße
    Lucy

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  • Hi knuddel,


    ich lasse immer einen "Urlaubscheck" im Sommer machen, kostet bei mir in der Werkstatt nichts extra, weil da eh meist Ölwechsel und noch ein paar kleinigkeiten anstehen, sonst sind das 19,95 Euro.


    Da wird Licht, Bremse, Reifen und ähnliches geprüft und Protokoliert.
    Das Protokol reicht als Nachweis aus und alle 2 Jahre muss ich eh zur HU, das ist dann ebenfalls ein Nachweis.


    Grüße
    Lucy

  • Hi,


    Da reicht schon ein FZ mit LPG-Antrieb (spereche da aus eigener Erfahrung). Bei einem Preis von 78 ct / L macht das tanken wieder spass
    (Auch wenns bei LPG eine gefühlte Ewigkeit dauert :cursing: )

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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