- Offizieller Beitrag
Hallo zusammen,
Hat denn jemand schon mit dem Versicherungsneuregelungsgesetz Erfahrung gemacht?
Mein Chef hat irgendwie erfahren, dass es bei einem eingeführten Arbeitssicherheitsmanagementsystem unter umständen von den Krankenkassen oder der BG eine gewisse Beitragsrückerstattung nach Versicherungsneuregelungssystem und dem SGB V §65a Abs. 3 geben kann.
Und wenn mein Chef erst mal Geld wittert......
gruss, herbert