An mich wurde die Frage herangetreten, wie sich der Mitabeiter bei einem Wegeunfall zu Verhalten hat.
Speziell kam die Frage auf, ob das Unternehmen z. B. den Transport organisieren müsste. Bzw. ob eine Kostenübernahme für ein Taxi geleistet wird.
Ich denke, dass der Unternehmer dies nicht kann, da es im Zweifelsfal viel zu spät von dem Wegeunfall erfährt um da reagieren zu können.
Die Übernahme der Tyxikosten durch das Unternehmen sehr ich als nicht notwendig an, auch wenn schön wäre.
Den Mitarbeitern sollten im Rahmen der Unterweisung Empfehlungen für das Verhalten bei Wegeunfällen gegeben werden (meldepflicht).
Evtl. kann man auf das Thema Schock und die damit verbundene mögliche Einschränkung der Fahrfähigkeit eingehen.
Vielleicht habt Ihr noch ein paar Anregungen.
Grüße
Ajot